Gespräch mit Staatssekretär Dr. Schröder am 30.07.03, 12:00
Verfasst: 30 Jul 2003 23:01
Gespräch mit Staatssekretär Dr. Schröder am 30.07.03, 12:00 Uhr ? 13:00 Uhr
Hier nun das Protokoll des Gespräches:
Von unserer Seite waren vertreten: Andreas, Gaby Ziegler, Nata, Veronique, Rebella. Herr Dr. Schröder hatte noch eine Sekretärin dabei, die ihrerseits ein Protokoll anfertigte, Frau Hansch.
1. Durchgehen der Punkte der vorgesehenen neuen Regelung
Herr Dr. Schröder berichtete, dass zuerst eine Festbetragslösung im Gespräch war, diese hätte aber bei unterschiedlichen Behandlungen mit unterschiedlich hohen Kosten eine schlechte Lastenverteilung bedeutet. Und so gibt es nun noch einen ökonomischen Seiteneffekt.
Bis Mitte August soll ein Gesetzentwurf vorliegen. Viele einzelne Punkte sind noch zu klären, so auch die Übergangsbestimmungen.
1a) 50% Eigenanteil
Wir trugen unsere Vorstellungen vor, dass sich die 50% nur auf die reinen Behandlungen beziehen sollten, nicht aber auf Voruntersuchungen und Medikamente. Daß die Diagnose nicht dazu gehört, leuchtete Herrn Dr. Schröder ein. Unsere Lösungs- Anregung für die Medikamente wurde auch registriert. Wir bleiben auch beim Sachleistungsprinzip (EBM). Ob die maximalen Kosten auch nur bis zu 2% des Einkommens gehen, das wurde noch nicht im Detail besprochen.
1b) 3 statt 4 Versuche
Die Überlegung war, dass man dann noch sorgfältiger damit umgehen würde. Im Europäischen Raum gibt es Referenzen mit 3-er Regelungen. Dies wird eine gesetzliche Bestimmung. Wir hatten den Einwand, dass es dann noch mehr Mehrlingsgeburten geben würde, weil durch den höheren Erfolgsdruck öfter 3 Embryonen genommen werden würden. Das Embryonenschutzgesetz und die mögliche Kultivierung von mehr als 3 Embryonen, um die Zahl der Mehrlingsgeburten dann wiederum einzuschränken wurde von unserer Seite angesprochen. Herr Dr. Schröder wollte aber das ESchG nicht angehen und da vorsichtig sein.
1c) >=25 Jahre
Wir regten eine Indikationslösung an. Herr Dr. Schröders Einwand war, die Rahmenbedingungen für eine Indikationslösung könnten zu kompliziert werden. Es wäre auch angemessen, diesen Weg dann erst nach 4 - 5 Jahren zu beschreiten.
1d) 40+
Die Kostenübernahme soll hier ausgeschlossen werden, weil die Risiken überproportional steigen. Die Frage nach einer Indikationslösung würde er ähnlich beantworten wie im vorherigen Punkt. Zu kompliziert.
Zwischendurch fragte Herr Dr. Schröder ganz von selber nach den Unverheirateten. Man würde da bei der alten Regelung, dem klassischen Ehesystem bleiben. Das wäre aber in der Diskussionsphase im Hintergrund gewesen, die Ministerin findet da die heutige Regelung nicht gerecht. Von anderer Seite ? wie ich es mitbekam wohl mehr von der CDU/ CSU - sah man das aber wohl nicht so. Das war keine Kostendiskussion, sondern eher ein Kompromiß.
Herr Dr. Schröder fragte auch nach unserer Internetseite und interessierte sich für die positiven Effekte bei der Zusammenarbeit über das Medium Internet.
2. Effizientes Management in der Reproduktionsmedizin
Im Herbst steht ein Gentestgesetz auf dem Programm. Da geht es um Arztvorbehalt und Aufklärungspflichen. Er stellte auch fest, dass da oft Vokabeln auftauchen, die wir nicht möchten. (Ganz habe ich diese Sache nicht verstanden. Vielleicht kann das von anderer Seite noch ergänzt werden.)
Andreas fasste zusammen, dass das ESchG jetzt wohl nicht auf der Tagesordnung steht, sondern dass es da eine langfristige Zusammenarbeit geben müsse. Herr Dr. Schröder regte an, dass wir uns in solchen Fragen an Herrn Rene Röspel bei der Enquete-Kommission wenden sollten und ihn um Zusammenarbeit bitten.
Unsere Frage nach einem Qualitätsmanagement ( D.I.R. für jede Kinderwunschpraxis aufsplitten, Qualitätsstandards, Beteiligung der Betroffenen bei der Ausarbeitung ) wurde so beantwortet, dass im Gesetz ein solcher Punkt erscheinen wird, dass Patientenverbände bei Diskussionen um Verbesserung mitwirken können.
Wir fragten nach einer Förderung ergänzender Ansätze wie TCM, Psychotherapie, Homöopathie und Forschungsgeldern in diesem Bereich. Die Antwort war, dass die Gesundheitsforschung nur zu einem sehr geringen Teil über das BGM läuft, sondern über das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Er weiß nicht, ob der Bereich da mit dabei ist. Es gibt einen Gesundheitsforschungsbericht. Herr Dr. Schröder bittet, solche Diskussionen in die Fachgremien zu tragen.
Wir wünschten eine bessere Fertilitätsaufklärung schon in der Schule. In diesem Punkt sollen wir uns an das BZGA wenden.
Abschließend sagte Herr Dr. Schröder, unser Beitrag wäre für die politische Landschaft wichtig gewesen. Wir hätten einen Themenkomplex in den Vordergrund gehoben, der vorher nicht so im Gespräch war. Wir gaben unserer Hoffnung Ausdruck, dass es eine weitere Zusammenarbeit gibt.
Hier nun das Protokoll des Gespräches:
Von unserer Seite waren vertreten: Andreas, Gaby Ziegler, Nata, Veronique, Rebella. Herr Dr. Schröder hatte noch eine Sekretärin dabei, die ihrerseits ein Protokoll anfertigte, Frau Hansch.
1. Durchgehen der Punkte der vorgesehenen neuen Regelung
Herr Dr. Schröder berichtete, dass zuerst eine Festbetragslösung im Gespräch war, diese hätte aber bei unterschiedlichen Behandlungen mit unterschiedlich hohen Kosten eine schlechte Lastenverteilung bedeutet. Und so gibt es nun noch einen ökonomischen Seiteneffekt.
Bis Mitte August soll ein Gesetzentwurf vorliegen. Viele einzelne Punkte sind noch zu klären, so auch die Übergangsbestimmungen.
1a) 50% Eigenanteil
Wir trugen unsere Vorstellungen vor, dass sich die 50% nur auf die reinen Behandlungen beziehen sollten, nicht aber auf Voruntersuchungen und Medikamente. Daß die Diagnose nicht dazu gehört, leuchtete Herrn Dr. Schröder ein. Unsere Lösungs- Anregung für die Medikamente wurde auch registriert. Wir bleiben auch beim Sachleistungsprinzip (EBM). Ob die maximalen Kosten auch nur bis zu 2% des Einkommens gehen, das wurde noch nicht im Detail besprochen.
1b) 3 statt 4 Versuche
Die Überlegung war, dass man dann noch sorgfältiger damit umgehen würde. Im Europäischen Raum gibt es Referenzen mit 3-er Regelungen. Dies wird eine gesetzliche Bestimmung. Wir hatten den Einwand, dass es dann noch mehr Mehrlingsgeburten geben würde, weil durch den höheren Erfolgsdruck öfter 3 Embryonen genommen werden würden. Das Embryonenschutzgesetz und die mögliche Kultivierung von mehr als 3 Embryonen, um die Zahl der Mehrlingsgeburten dann wiederum einzuschränken wurde von unserer Seite angesprochen. Herr Dr. Schröder wollte aber das ESchG nicht angehen und da vorsichtig sein.
1c) >=25 Jahre
Wir regten eine Indikationslösung an. Herr Dr. Schröders Einwand war, die Rahmenbedingungen für eine Indikationslösung könnten zu kompliziert werden. Es wäre auch angemessen, diesen Weg dann erst nach 4 - 5 Jahren zu beschreiten.
1d) 40+
Die Kostenübernahme soll hier ausgeschlossen werden, weil die Risiken überproportional steigen. Die Frage nach einer Indikationslösung würde er ähnlich beantworten wie im vorherigen Punkt. Zu kompliziert.
Zwischendurch fragte Herr Dr. Schröder ganz von selber nach den Unverheirateten. Man würde da bei der alten Regelung, dem klassischen Ehesystem bleiben. Das wäre aber in der Diskussionsphase im Hintergrund gewesen, die Ministerin findet da die heutige Regelung nicht gerecht. Von anderer Seite ? wie ich es mitbekam wohl mehr von der CDU/ CSU - sah man das aber wohl nicht so. Das war keine Kostendiskussion, sondern eher ein Kompromiß.
Herr Dr. Schröder fragte auch nach unserer Internetseite und interessierte sich für die positiven Effekte bei der Zusammenarbeit über das Medium Internet.
2. Effizientes Management in der Reproduktionsmedizin
Im Herbst steht ein Gentestgesetz auf dem Programm. Da geht es um Arztvorbehalt und Aufklärungspflichen. Er stellte auch fest, dass da oft Vokabeln auftauchen, die wir nicht möchten. (Ganz habe ich diese Sache nicht verstanden. Vielleicht kann das von anderer Seite noch ergänzt werden.)
Andreas fasste zusammen, dass das ESchG jetzt wohl nicht auf der Tagesordnung steht, sondern dass es da eine langfristige Zusammenarbeit geben müsse. Herr Dr. Schröder regte an, dass wir uns in solchen Fragen an Herrn Rene Röspel bei der Enquete-Kommission wenden sollten und ihn um Zusammenarbeit bitten.
Unsere Frage nach einem Qualitätsmanagement ( D.I.R. für jede Kinderwunschpraxis aufsplitten, Qualitätsstandards, Beteiligung der Betroffenen bei der Ausarbeitung ) wurde so beantwortet, dass im Gesetz ein solcher Punkt erscheinen wird, dass Patientenverbände bei Diskussionen um Verbesserung mitwirken können.
Wir fragten nach einer Förderung ergänzender Ansätze wie TCM, Psychotherapie, Homöopathie und Forschungsgeldern in diesem Bereich. Die Antwort war, dass die Gesundheitsforschung nur zu einem sehr geringen Teil über das BGM läuft, sondern über das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Er weiß nicht, ob der Bereich da mit dabei ist. Es gibt einen Gesundheitsforschungsbericht. Herr Dr. Schröder bittet, solche Diskussionen in die Fachgremien zu tragen.
Wir wünschten eine bessere Fertilitätsaufklärung schon in der Schule. In diesem Punkt sollen wir uns an das BZGA wenden.
Abschließend sagte Herr Dr. Schröder, unser Beitrag wäre für die politische Landschaft wichtig gewesen. Wir hätten einen Themenkomplex in den Vordergrund gehoben, der vorher nicht so im Gespräch war. Wir gaben unserer Hoffnung Ausdruck, dass es eine weitere Zusammenarbeit gibt.