9 Millionen Euro für Abtreibungen
Verfasst: 13 Nov 2003 12:18
Eigentlich wollte ich das in diesem Ordner schreiben:
Heute stand es in der FAZ -
allein das Land NRW gibt 9 Millionen Euro pro Jahr für Abtreibungen aus Steuergeldern aus.
Ein Skandal, wenn man bedenkt, dass die Kinderwunschbehandlungen nicht in ähnlicher Weise finanziert werden.
Weitere Kommentare spare ich mir lieber!
Claude
G.H. FRANKFURT, 12. November. Das Land Nordrhein-Westfalen wendet in diesem Jahr mehr als neun Millionen Euro auf, um die Kosten von Abtreibungen zu erstatten, die das Bundesverfassungsgericht als "rechtswidrig, aber straffrei" qualifiziert hat. In den Landeshaushalt 2003 ist unter dem Kapitel 11050 Titel 67 die Summe von 9 497 300 Euro für diesen Zweck eingestellt. Rechtsgrundlage dieser Kostenerstattung ist die Bedürftigkeit der betroffenen Frau, wie sie im "Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen" geregelt ist. Dort heißt es, eine Frau habe Anspruch auf die Erstattung der Abtreibungskosten, "wenn ihr die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist und sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat". Von 79 029 Schwangerschaftsabbrüchen in den Jahren 2000 bis 2002 nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung hat Nordrhein-Westfalen 78 409 Abtreibungen aus Steuergeldern bezahlt. Die Zahlenverhältnisse lassen vermuten, daß kaum ein Antrag zurückgewiesen wird. (Siehe Seite 4.)
Heute stand es in der FAZ -
allein das Land NRW gibt 9 Millionen Euro pro Jahr für Abtreibungen aus Steuergeldern aus.
Ein Skandal, wenn man bedenkt, dass die Kinderwunschbehandlungen nicht in ähnlicher Weise finanziert werden.
Weitere Kommentare spare ich mir lieber!
Claude
G.H. FRANKFURT, 12. November. Das Land Nordrhein-Westfalen wendet in diesem Jahr mehr als neun Millionen Euro auf, um die Kosten von Abtreibungen zu erstatten, die das Bundesverfassungsgericht als "rechtswidrig, aber straffrei" qualifiziert hat. In den Landeshaushalt 2003 ist unter dem Kapitel 11050 Titel 67 die Summe von 9 497 300 Euro für diesen Zweck eingestellt. Rechtsgrundlage dieser Kostenerstattung ist die Bedürftigkeit der betroffenen Frau, wie sie im "Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen" geregelt ist. Dort heißt es, eine Frau habe Anspruch auf die Erstattung der Abtreibungskosten, "wenn ihr die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist und sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat". Von 79 029 Schwangerschaftsabbrüchen in den Jahren 2000 bis 2002 nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung hat Nordrhein-Westfalen 78 409 Abtreibungen aus Steuergeldern bezahlt. Die Zahlenverhältnisse lassen vermuten, daß kaum ein Antrag zurückgewiesen wird. (Siehe Seite 4.)