Fortpflanzungsmedizingesetz ? Brief von Rene Röspel
Verfasst: 14 Nov 2003 00:32
Hallo an alle,
auf einen Brief von unserer Aktion Wunschkind an Rene Röspel, in dem wir ihn um eine Regelung der Spendersamenbehandlung baten, die evt. in einem Fortpflanzungsmedizingesetz erfolgen könnte, haben wir gestern die angehängte Antwort bekommen. Da das Fortpflanzungsmedizingesetz für uns alle interessant ist ? darin könnte ja z.B. geregelt werden, daß mehr als 3 Embryonen kultiviert werden dürfen ? möchte ich Euch die Info nicht vorenthalten. Wir sollten daraus eine Strategie für unsere darauf gerichteten Handlungen ableiten.
Gruß, Rebella
______________________________________
"...vielen Dank für Ihren Brief vom 4.10.2003, mit dem Sie auf Probleme hinsichtlich der künstlichen Befruchtung im heterologen System hinweisen. Ich bitte Sie die verzögerte Antwort zu entschuldigen.
Mir ist bekannt, dass es im Bereich der heterologen Spermaspende Regelungsbedarf gibt. Dies hat auch das vom BMG im Jahr 2001 initiierte Symposium zur Fortpfalnzungsmedizin ergeben. In erster Linie betrifft dies den Widerspruch zum Anspruch der Kinder auf Kenntnis ihrer Abstammung und der Praxis, die Spenderdaten nach zehn Jahren vernichten. Es gibt meines Wissens keine Dokumentationspflicht nach diesem Zeitraum. Dieser Aspekt wäre meines Erachtens nach regelungsbedürftig.
Die Frage nach einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist unabhängig davon zu sehen. Hier wurde erst jüngst mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz festgelegt, dass im Rahmen der künstlichen Befruchtung unter bestimmten Voraussetzungen drei Behandlungszyklen von der GKV übernommen werden. Dies gilt allerdings nur für die künstliche Befr. im homologen System.Grundlage hierfür sind die "Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion" der Bundesärztekammer (Jahr 1998), sowie die Regelung 27a SGB V (1)-3 und 4, die die Übernahme von Kosten ausdrücklich auf das homologe System beschränkt. Eine Einbeziehung der K.B im Het.Syst. ist in meiner Kenntnis nach bisher nicht geplant.
Die Enquete Kommission hat sich in der letzten Legislaturperiode ausführlich zum Thema Fortpflanzungsmedizin geäußert. In der jetzigen Sitzungsplanung ist beschlossen worden das Thema dann wieder aufzunehmen, sollte es auch auf der Agenda des Gesetzgebers stehen.
Soweit mir bekannt ist, soll es noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf für ein mögliches Fortpfalnzungsmedizingesetz geben. Federführend hierfür wird das BMG sein.
Sollte es im Rahmen dieser Debatten eventuell zu öffentlichen Anhörungen kommen, so wird man sicherlich auch die Betroffenenverbände dazu hören.
M.f.G
Rene Röspel"
auf einen Brief von unserer Aktion Wunschkind an Rene Röspel, in dem wir ihn um eine Regelung der Spendersamenbehandlung baten, die evt. in einem Fortpflanzungsmedizingesetz erfolgen könnte, haben wir gestern die angehängte Antwort bekommen. Da das Fortpflanzungsmedizingesetz für uns alle interessant ist ? darin könnte ja z.B. geregelt werden, daß mehr als 3 Embryonen kultiviert werden dürfen ? möchte ich Euch die Info nicht vorenthalten. Wir sollten daraus eine Strategie für unsere darauf gerichteten Handlungen ableiten.
Gruß, Rebella
______________________________________
"...vielen Dank für Ihren Brief vom 4.10.2003, mit dem Sie auf Probleme hinsichtlich der künstlichen Befruchtung im heterologen System hinweisen. Ich bitte Sie die verzögerte Antwort zu entschuldigen.
Mir ist bekannt, dass es im Bereich der heterologen Spermaspende Regelungsbedarf gibt. Dies hat auch das vom BMG im Jahr 2001 initiierte Symposium zur Fortpfalnzungsmedizin ergeben. In erster Linie betrifft dies den Widerspruch zum Anspruch der Kinder auf Kenntnis ihrer Abstammung und der Praxis, die Spenderdaten nach zehn Jahren vernichten. Es gibt meines Wissens keine Dokumentationspflicht nach diesem Zeitraum. Dieser Aspekt wäre meines Erachtens nach regelungsbedürftig.
Die Frage nach einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist unabhängig davon zu sehen. Hier wurde erst jüngst mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz festgelegt, dass im Rahmen der künstlichen Befruchtung unter bestimmten Voraussetzungen drei Behandlungszyklen von der GKV übernommen werden. Dies gilt allerdings nur für die künstliche Befr. im homologen System.Grundlage hierfür sind die "Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion" der Bundesärztekammer (Jahr 1998), sowie die Regelung 27a SGB V (1)-3 und 4, die die Übernahme von Kosten ausdrücklich auf das homologe System beschränkt. Eine Einbeziehung der K.B im Het.Syst. ist in meiner Kenntnis nach bisher nicht geplant.
Die Enquete Kommission hat sich in der letzten Legislaturperiode ausführlich zum Thema Fortpflanzungsmedizin geäußert. In der jetzigen Sitzungsplanung ist beschlossen worden das Thema dann wieder aufzunehmen, sollte es auch auf der Agenda des Gesetzgebers stehen.
Soweit mir bekannt ist, soll es noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf für ein mögliches Fortpfalnzungsmedizingesetz geben. Federführend hierfür wird das BMG sein.
Sollte es im Rahmen dieser Debatten eventuell zu öffentlichen Anhörungen kommen, so wird man sicherlich auch die Betroffenenverbände dazu hören.
M.f.G
Rene Röspel"