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Zusage der KK für nächstes Jahr nützt nichts!!!
Verfasst: 16 Dez 2003 12:01
von *Tigger*
Hallo,
ich habe die schriftliche Zusage der KK bekommen, dass unsere letzter ICSI, Versuch Anfang des Jahres, noch ganz normal nach alter Regel über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden kann.
Gestern habe ich mich dann mit unserem Arzt in Verbindung gesetzt und er erklärte mir, egal was die KK mir auch immer zusagt, der Arzt KANN und DARF ab nächstes Jahr nur nach neuem Recht abrechnen. (Die Abrechnung läuft irgendwie über die kassenärztliche Vereinigung....) Das heißt für uns: 50% Zuzahlung und nicht wie vereinbart volle Kostenübernahme der KK!!
Nur Versuche wo die DR im Dezember noch beginnt dürfen nach altem Recht abgerechnet werden.
Ich wollte nur hiermit alle waren, die eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme für nächstes Jahr haben! Erkundigt euch bitte bei eurem Arzt, bevor ihr böse enttäuscht werdet!!!!
Ich weiß nicht, ob man die geleisteten 50% Zuzahlung dann von der KK zurückfordern kann?!
Schließlich haben sie uns ja die volle Kostenübernahme zugesichert?!

Verfasst: 16 Dez 2003 12:06
von Stella38
wenn du das schriftlich hast würde ich es in jedem fall versuchen!!!!!!!!
Verfasst: 16 Dez 2003 12:43
von Mondschaf

Nur ganz kurz, hab eigentlich keine Zeit mehr:
Versucht doch in solchen Fällen eine Kostenübernahme zu erwirken. D.h. Ihr kriegt wie bei der PKV eine Rechnung und die Kasse erstattet diese. Da die Kasse dann glaube ich direkt erstattet, wäre die Hürde der kassenärztlichen Vereinigung umgangen. Die Kassen tun dies ungern, weil es für sie teurer als die ASbrechnung über Chipkarte ist, aber manchmal tun sie es und wenn Ihr freiwillig versichert seid, habt Ihr sogar ein Anrecht drauf.
Dann aber unbedingt in der Praxis
vor Behandlungsbeginn nach den Kosten fragen! Die Kassen erstatten den 1,0fachen Satz der GOÄ, manche Praxen berechnen aber bis zum 3,5 fachen Satz. Lasst Euch die Preise in der Praxis schriftlich zusichern, um Ärger zu vermeiden und nicht womöglich vom Regen in die Traufe zu kommen.
So, jetzt geht es in den Urlaub!
Gruß
Mondschaf
Verfasst: 16 Dez 2003 14:44
von BieneausKiwu-Forum
Hallo,
ich habe ja auch eine Zusage meine KK bekommen , die haben mir das genau so erklärt wie Mondshaf es geschrieben hat . 50 % werden über Karte abgerechnet und den Rest bekomme ich als Rechnung ,die ich dann bei der KK einreichen kann !
Viele Grüße
Biene
Verfasst: 16 Dez 2003 15:18
von Red
Hallo Biene,
das hört sich doch schonmal super an, ist zwar mit ein bißchen hin und her verbunden, aber das nimmt man doch gerne auf sich! Wünsche Euch für die nächsten Wochen ganz viel Glück!
Re: Zusage der KK für nächstes Jahr nützt nichts!!!
Verfasst: 16 Dez 2003 16:24
von Andreas
Hi Tigger,
lass Dich nicht kirre machen und warte bitte ab.
Zunächst muss das Abrechnungsverfahren geklärt werden: von wem bekommen die Patienten eine Rechnung und an wen müssen sie die 50 % zahlen?
Gehen wir davon aus, dass Dein Arzt nach neuem Recht abrechnet und Du eine Rechnung über den 50-%-Anteil bekommst. Nimm diese Rechnung und reiche sie bei der Kasse ein. Verweise auf Deine Zusage und warte ab. Sollte die Kasse nicht anstandslos erstatten, dann melde Dich wieder hier. Notfalls musst Du dann gegen die Kasse klagen.
"Ich weiß nicht, ob man die geleisteten 50% Zuzahlung dann von der KK zurückfordern kann? Schließlich haben sie uns ja die volle Kostenübernahme zugesichert?!"
-> das kann Dir heute noch niemand sagen. Da Du eine gültige Zusage hast, hast Du durchaus Chancen auf eine Erstattung zu 100 %. Ich kann aber nicht ausschließen, dass Ihr 50 % selbst bezahlen müsst.
Dein Problem betrifft übrigens nur ganz wenige. Mir sind gerade mal 4 Einzelfallzusagen bekannt.
Viele Grüße und Ruhe bewahren.

Andreas
Verfasst: 16 Dez 2003 19:03
von *Tigger*
Hallo Andreas
DANKE für deinen Tip!
Ich werde morgen früh nochmal in die Praxis gehen und dann mal schauen was zu machen ist.
Diese Gesundheitsreform kann einen ganz schön knülle machen!

Verfasst: 16 Dez 2003 20:00
von Andreas
Hi Tigger,
sollte die Praxen die Chipkartenarbrechung beim 4. Versuch verweigern, dann könnte die von Mondschaf genannte Variante (Kostenerstattung) angewendet werden.
Viele Grüße. Andreas