Frage wegen Zusage für 2004, auch Andreas
Verfasst: 27 Dez 2003 21:23
Hallo!
Ich habe seit einiger Zeit wieder mal hier im Forum gelesen und habe zwei Fragen.
Erstens:
Kurz vor dem Beschluss der Gesundheitsreform habe am 8. September 2003 ich bei meiner KK wieder vier Versuche fürs Geschwisterchen beantragt (einen davon schon verbraten, endete mit FG) und auch am 12.September 2003, also vor der der Abstimmung im Bundestag, folgendes Schreiben als Antwort bekommen (Zitat):
Sehr geehrte Frau Mohrle,
... wir haben Ihren Antrag auf Kostenübernahme der IVF-/ICSI-Behandlungen erhalten. Sofern die sonstigen Voraussetzungen vorliegen (...) werden wir die Kosten der Behandlung übernehmen.
...
Die Kostenübernahme gilt für maximal vier IVF-/ICSI-Behandlungen, auch wenn die Behandlung bis ins Jahr 2004 hineinreichen sollte.
Die anfallenden Leistungen werden über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.
...
Jetzt frage ich mich, ob das so zu verstehen ist, dass das als Zusage für eine komplette Kostenübernahme gilt (also auch einklagbar wäre - wir sind Rechstschutz versichert) und mir wirklich noch drei Versuche zur Verfügung stehen. Es stand ja eigentlich fest, dass die Reform kurz danach beschlossene Sache sein würde.
Zweitens: Ich habe hier im Forum gelesen, dass man ab 2004 immer eine Behandlungsplan vorlegen müsste. Gilt das dann auch in meinem Fall?
Danke, Mohrle
Ich habe seit einiger Zeit wieder mal hier im Forum gelesen und habe zwei Fragen.
Erstens:
Kurz vor dem Beschluss der Gesundheitsreform habe am 8. September 2003 ich bei meiner KK wieder vier Versuche fürs Geschwisterchen beantragt (einen davon schon verbraten, endete mit FG) und auch am 12.September 2003, also vor der der Abstimmung im Bundestag, folgendes Schreiben als Antwort bekommen (Zitat):
Sehr geehrte Frau Mohrle,
... wir haben Ihren Antrag auf Kostenübernahme der IVF-/ICSI-Behandlungen erhalten. Sofern die sonstigen Voraussetzungen vorliegen (...) werden wir die Kosten der Behandlung übernehmen.
...
Die Kostenübernahme gilt für maximal vier IVF-/ICSI-Behandlungen, auch wenn die Behandlung bis ins Jahr 2004 hineinreichen sollte.
Die anfallenden Leistungen werden über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.
...
Jetzt frage ich mich, ob das so zu verstehen ist, dass das als Zusage für eine komplette Kostenübernahme gilt (also auch einklagbar wäre - wir sind Rechstschutz versichert) und mir wirklich noch drei Versuche zur Verfügung stehen. Es stand ja eigentlich fest, dass die Reform kurz danach beschlossene Sache sein würde.
Zweitens: Ich habe hier im Forum gelesen, dass man ab 2004 immer eine Behandlungsplan vorlegen müsste. Gilt das dann auch in meinem Fall?
Danke, Mohrle