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Bauchspiegelung

Verfasst: 08 Jan 2004 11:49
von Gast
Wird die Bauchspiegelung noch bezahlt, oder gehört das nicht mehr zu den Leistungen weil es etwas mit Kiwu zu tun hat? Mein Arzt will vor weiteren Behandlungen, dass ich eine Bauchspiegelung machen lasse.

Meine KK sagte es wird nur gezahlt wenn es medizinisch notwendig ist und das wäre es ja in Verbindung mit Kiwu nicht. Wenn ich aber Schmerzen hätte und die Bauchspiegelung wird deswegen gemacht wäre es ok. Meine KK weiß ja aber auch, dass wir Kiwu haben. Nicht, dass sie am Ende die Bauchspiegelung doch nicht übernehmen.

Was müsste auf der Überweisung stehen damit die KK zahlt? Meine FA-Praxis schrieb Sterilität, Laparoskopie, Kinderwunsch. Als ich sagte sie solle es bitte nicht so schreiben hat sie lediglich einen Aufkleber über das Wort Kinderwunsch geklebt. Argh, ich könnte sie .... Nun habe ich mir einen Termin bei der Ärztin geben lassen um das mit ihr zu klären.

Sterni

Verfasst: 08 Jan 2004 12:15
von Ovaria
Hallo Sterni,

sowas in die Richtung habe ich mich auch schon gefragt...., aber wenn man das mit der Abzocke einiger Augenärzte vergleicht, die für die Feststellung der Fehlsichtigkeit 25 Euro abkassieren wollen - Gesundheitsministerium hat das für illegal erklärt!....dann ist doch die Bauchspiegelung nur eine Feststellung oder Kontrolle der Funktionalität der Reproduktionsorgane und keine Therapie im Sinne einer Kinderwunschbehandlung.

Ich finde "weiterführende Sterilitätsdiagnostik" wäre eine gute Aussage für den Überweisungsschein ins Krankenhaus.

Oder unterliege ich da einem Irrtum? Andere Meinungen?

Dir alles gute für die BS + weitere Behandlung!

Liebe Grüße

Ovaria

Verfasst: 08 Jan 2004 14:33
von Katharina
Hallo Sterni,

die Bauchspiegelung gehört zur Diagnostik und die wird weiterhin bezahlt. Es ist keine KIWU-Behandlung, kenne zumindest keinen Fall, wo durch eine BS eine SS entstanden wäre :wink: .

Liebe Grüße

Katharina

Re: Bauchspiegelung

Verfasst: 08 Jan 2004 16:15
von Andreas
Hi sterni,

Bauchspiegelung und Gebärmutterspiegelung zählen als medizinisch notwendige Heilbehandlung bei Krankheit zu den Maßnahmen, die auch ab 2004 gemäß § 27 SGB V vollständig von den Kassen bezahlt werden. Geändert wurde ja nur der Kiwu-Paragraph § 27a SGB V, der sich rein auf die Methoden IUI, IVF und ICSI bezieht.

Entscheidend ist, dass Du eine Überweisung für den Arzt hast, der die Bauchspiegelung durchführt. Hast Du diese, ist die Kostenabrechnung nicht mehr Dein Problem.


"Meine FA-Praxis schrieb Sterilität, Laparoskopie, Kinderwunsch."
-> damit gibt es keine Probleme.

"Nun habe ich mir einen Termin bei der Ärztin geben lassen um das mit ihr zu klären."
-> der Termin ist nicht nötig. Entscheidend ist, dass der Arzt, der die Bauchspiegelung durchführt, die Überweisung akzeptiert. Ich habe noch nie erlebt, dass es bei Bauchspiegelungen Abrechnungsprobleme gab.

Tip: Lass im Zuge der Behandlung auch gleich eine Gebärmutterspiegelung (Hysteroskopie) machen.

Viele Grüße. Andreas