Ulla kontraproduktiv...
Verfasst: 08 Jan 2004 22:19
Praxisgebühr erst für's Bohren
Kassenpatienten müssen auch künftig für zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr beim Zahnarzt keine Praxisgebühr bezahlen. Das ist das Ergebnis eines Schiedsverfahrens zwischen Krankenkassen und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV).
Ist alles in Ordnung, kann das Portemonnaie zu bleiben.Nach Angaben der KZBV gilt künftig: Wenn nur nachgeschaut und gegebenenfalls Zahnstein entfernt werden muss, müssen Patienten keine zehn Euro zahlen. Die Untersuchung kann auch eine Röntgenaufnahme einschließen. Sollte der Zahnarzt jedoch für eine Kariesbehandlung zum Bohrer greifen müssen, falle für den Kassenpatienten die Gebühr an.
Damit ist die KZBV zwar mit ihrer Forderung gescheitert, dass bei Behandlungen am gleichen Tag oder im gleichen Quartal nach einer Vorsorgeuntersuchung keine Gebühr bezahlt werden muss. KZBV-Sprecher Reiner Kern zeigte sich dennoch zufrieden mit der Entscheidung des Bundesschiedsamts: "Das ist ein klarer Sieg für die Vorsorge orientierte Medizin."
Nach Kerns Worten bleibt auch das volle Inkassorisiko bei den Krankenkassen. Zwar seien die Zahnärzte nach dem Schiedsspruch verpflichtet, den Patienten einmal anzumahnen, falls dieser die Praxisgebühr nicht zahlen wolle. Wenn der Patient jedoch nicht innerhalb von zehn Tagen zahle, müsse die Krankenkasse die Gebühr erheben.
Folgerezepte für Antibaby-Pille gebührenfrei?
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt will unterdessen dafür sorgen, dass Frauen die Praxisgebühr von zehn Euro im Quartal nicht erneut bezahlen müssen, wenn sie sich bei ihrem Arzt nur ein Folgerezept für die Antibaby-Pille abholen. Sollten sich Ärzte und Krankenkassen darauf nicht verständigen können, wolle Schmidt dies gesetzlich regeln, hieß es aus dem Ministerium.
Stand: 08.01.2004 18:50 Uhr
quelle: http://tagesschau.de/aktuell/meldungen/ ... AB,00.html
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in welchem film bin ich eigentlich???
Sanne
Kassenpatienten müssen auch künftig für zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr beim Zahnarzt keine Praxisgebühr bezahlen. Das ist das Ergebnis eines Schiedsverfahrens zwischen Krankenkassen und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV).
Ist alles in Ordnung, kann das Portemonnaie zu bleiben.Nach Angaben der KZBV gilt künftig: Wenn nur nachgeschaut und gegebenenfalls Zahnstein entfernt werden muss, müssen Patienten keine zehn Euro zahlen. Die Untersuchung kann auch eine Röntgenaufnahme einschließen. Sollte der Zahnarzt jedoch für eine Kariesbehandlung zum Bohrer greifen müssen, falle für den Kassenpatienten die Gebühr an.
Damit ist die KZBV zwar mit ihrer Forderung gescheitert, dass bei Behandlungen am gleichen Tag oder im gleichen Quartal nach einer Vorsorgeuntersuchung keine Gebühr bezahlt werden muss. KZBV-Sprecher Reiner Kern zeigte sich dennoch zufrieden mit der Entscheidung des Bundesschiedsamts: "Das ist ein klarer Sieg für die Vorsorge orientierte Medizin."
Nach Kerns Worten bleibt auch das volle Inkassorisiko bei den Krankenkassen. Zwar seien die Zahnärzte nach dem Schiedsspruch verpflichtet, den Patienten einmal anzumahnen, falls dieser die Praxisgebühr nicht zahlen wolle. Wenn der Patient jedoch nicht innerhalb von zehn Tagen zahle, müsse die Krankenkasse die Gebühr erheben.
Folgerezepte für Antibaby-Pille gebührenfrei?
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt will unterdessen dafür sorgen, dass Frauen die Praxisgebühr von zehn Euro im Quartal nicht erneut bezahlen müssen, wenn sie sich bei ihrem Arzt nur ein Folgerezept für die Antibaby-Pille abholen. Sollten sich Ärzte und Krankenkassen darauf nicht verständigen können, wolle Schmidt dies gesetzlich regeln, hieß es aus dem Ministerium.
Stand: 08.01.2004 18:50 Uhr
quelle: http://tagesschau.de/aktuell/meldungen/ ... AB,00.html
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in welchem film bin ich eigentlich???

Sanne