Verfassungsklage gegen § 27a SGB V: Sterilität als Krankheit

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mybaby
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Registriert: 31 Okt 2004 23:08

Beitrag von mybaby »

Hallo,

ich weiss garnicht ob ich hier richtig bin.

Von meiner Krankenkasse habe ich die Bestätigung des Behandlungsplans für ICSI bekommen.

Nun wollte ich gerne einen Einspruch für meine 50%-Kosten machen. Eine Bearbeiterin der Krankenkasse gab mir den Tip, wenn ich den Einspruch mache, schickt die Krankenkasse an die zuständige Widerspruchsstelle - und das der Behandlungsplan damit sozusagen hinfällig ist, also die Zusage. Es leuchtet mir ja eigentlich auch ein.

Nun ist meine Frage, muss das über die Krankenkasse laufen,damit man den Rechtsweg eingeht, oder kann man gleich an eine andere Stelle schreiben?

Die Krankenkasse richtet sich ja nur nach den Gesetzen.

Von der Sache her möchte ich ja nur Einspruch für meine Kosten machen...nennt man das dann auch Einspruch?

Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüsse

1hel1
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ayscha
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dadidedum

Beitrag von ayscha »

der einspruch hat aber keine aufhebende wirkung ! Das heißt du kannst wiederspruch einlegen auf 100 % übernahme und kannst trozdem deine behandllungen machen !!!!! Berate dich aber bitte mit einem rwchtanwalt verbraucherzentrale oder sowas in der art ! Wenn ihr keine rechtschutz habt und nicht genügend verdient vieleicht prozeßkostenhilfe ! oder im Forum könnte jemand mal einen wiederspruch schreiben.
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