Verfasst: 25 Jan 2005 21:50
Hallo,
ich weiss garnicht ob ich hier richtig bin.
Von meiner Krankenkasse habe ich die Bestätigung des Behandlungsplans für ICSI bekommen.
Nun wollte ich gerne einen Einspruch für meine 50%-Kosten machen. Eine Bearbeiterin der Krankenkasse gab mir den Tip, wenn ich den Einspruch mache, schickt die Krankenkasse an die zuständige Widerspruchsstelle - und das der Behandlungsplan damit sozusagen hinfällig ist, also die Zusage. Es leuchtet mir ja eigentlich auch ein.
Nun ist meine Frage, muss das über die Krankenkasse laufen,damit man den Rechtsweg eingeht, oder kann man gleich an eine andere Stelle schreiben?
Die Krankenkasse richtet sich ja nur nach den Gesetzen.
Von der Sache her möchte ich ja nur Einspruch für meine Kosten machen...nennt man das dann auch Einspruch?
Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüsse
1hel1
ich weiss garnicht ob ich hier richtig bin.
Von meiner Krankenkasse habe ich die Bestätigung des Behandlungsplans für ICSI bekommen.
Nun wollte ich gerne einen Einspruch für meine 50%-Kosten machen. Eine Bearbeiterin der Krankenkasse gab mir den Tip, wenn ich den Einspruch mache, schickt die Krankenkasse an die zuständige Widerspruchsstelle - und das der Behandlungsplan damit sozusagen hinfällig ist, also die Zusage. Es leuchtet mir ja eigentlich auch ein.
Nun ist meine Frage, muss das über die Krankenkasse laufen,damit man den Rechtsweg eingeht, oder kann man gleich an eine andere Stelle schreiben?
Die Krankenkasse richtet sich ja nur nach den Gesetzen.
Von der Sache her möchte ich ja nur Einspruch für meine Kosten machen...nennt man das dann auch Einspruch?
Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüsse
1hel1