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DAK hebt Bescheid aus 2003 auf worin 2 Zusatzvers. genehmigt
Verfasst: 06 Feb 2004 16:02
von bea70
Hallo,
ich habe heute einen Brief von der DAK bekommen, worin der Bescheid aus 2003 aufgehoben wird, welcher 2 Zusatzversuche für die Zukunft genehmigte. Die Begründung lautet - neue Gesetzeslage.
In diesem Bescheid aus 2003 stand weder eine zeitliche Begrenzung noch ein Hinweis darauf, wenn sich die Gesetze ändern sollten, dass der Bescheid hinfällig werden würde.
Wie wird denn mit den "alten" genehmigten Zusatzversuchen verfahren???????
Hat schon jemand Erfahrungen gesammelt?
Verfasst: 08 Feb 2004 17:23
von Stoibinchen
Als ich mich voriges Jahr bei meiner KK wegen der Versuche erkundigt habe, wurde mir das Gleiche gesagt.
Re: DAK hebt Bescheid aus 2003 auf worin 2 Zusatzvers. geneh
Verfasst: 08 Feb 2004 20:23
von Andreas
Hi Bea,
Fragen:
1) Ging der Zusage aus 2003 eine klinische Ss voraus?
2) Hast Du eine Rechtschutzversicherung?
3) Falls 2) zutrifft, in welcher Region lebst Du.
Die Antworten auf 2) und 3) kannst Du auch per Mail/PN mitteilen.
Die DAK ist die am wenigsten kiwu-freundliche Kasse, die ich kenne. Bei dieser Kasse wundert mich schon lange überhaupt nichts mehr.
Viele Grüße. Andreas
Verfasst: 09 Feb 2004 17:22
von bea70
Hallo Andreas,
Danke für deine schnelle Antwort. Es ging keine klinische ss voraus. Ich denke, da sieht es nun schlecht für mich aus.
Im Jahre 2001 beantragte ich bereits 2 Zusatzversuche, nachdem ich die 4 mir zustehenden Versuche bereits in Anspruch genommen hatte, die umgehend abgelehnt wurden.
Ich beantragte im Jahr 2002 erneut 2 Zusatzversuche.
Dieser Antrag wurde natürlich wieder abgelehnt. Daraufhin legte ich im Januar 2003 Widerspruch ein und hatte Erfolg. Im Mai 2003 ( fast ein halbes Jahr später) wurden mit 2 Zusatzversuche genehmigt. Leider habe ich davon keinen noch im Jahre 2003 in Anspruch genommen. Ich hatte auch überhaupt keine Ahnung, dass diese komplett gestrichen werden. Ich glaubte doch leichtsinnig, dass diese bestehen bleiben und machte mir darüber auch keine Sorgen.
In einem Telefonat Anfang Februar 2004 fragte ich bei meiner Kasse nach, wie nun mit diesen genehmigten Versuchen verfahren wird und erhielt den aufhebenden Bescheid. Ich dachte mich trifft der Schlag.
Hätte die DAK meinen Antrag bereits aus 2001 genehmigt, hätte ich jetzt nicht solchen Ärger.
Kannst du mir Anwälte nennen, die sich auf diesem Gebiet auskennen und wo die räumliche Entfernung kein Problem ist??????
Verfasst: 09 Feb 2004 21:00
von Andreas
Hi Bea,
ohne klinische Ss sieht es in der Tat schlecht aus. Die Kassen sind berechtigt, die Zusagen aufgrund der Gesetzesänderung zurückzuziehen.
Ich antworte Dir noch per PN. Schreib mir mal, wie die Sache weitergeht.
Viele Grüße. Andreas