Petitionsausschuß des Parlamentes...eine Möglichkeit?
Verfasst: 13 Feb 2004 16:25
Ich habe eben in der Ärztezeitung gelesen, dass der Petitionssauschuß des Bundestages einen wachsenden Zulauf an Anfragen/Pertitionen verzeichnet, nicht zuletzt dank der Gesundheitsreform.
Wäre das eine Möglichkeit für unsere Sache Aufmerksamkeit zu erlangen und Informationenen über Kinderwunsch (in Theorie und Praxis) an die Gesetzgeber weiter zu leiten? Jeder darf sich an den Ausschuß persönlich wenden und braucht dabei keine Rechtsvertretung. Auch wäre es eine gute Gelegenheit, exemplarisch am eigenen Beispiel, auf Kostenaufwand im Hinblick auf Erfolgsaussicht (s. Einschränkungen des Embryonenschutzgesetzes) und ggfs. auf Alterseinschränkungen, die meines Erachtens nicht mit Menschenrechten konform gehen, durch das neue Gesetz hinzuweisen.
Nähere Informationen findet man unter bundestag.de/gremien.
Schaut man sich die mediale und politische Begriffsverwirrung und Verschmelzung im Zusammenhang mit den letzten Entwicklungen auf dem Gebiet des therapeutischen Klonens und der Stammzellenfoschung an, so sehe ich es als sehr notwendig und gegeben, von unserer Seite informativ und aufklärend einzugreifen - bevor alles wieder in einem Topf landet und noch restriktiver qua Gesetz und in den Köpfen der Politiker noch sachlich unrichtiger wird.
Wenn ich in diesem Zusammenhang Mitglieder (SPD...Hr. Godarz?) des Ethikrates von einer "Kanibalisierung des Menschen" reden höre, wird mir ganz anders (für real existierenden Kanibalismus haben wir nicht mal was im Strafgesetzbuch vorgesehen!!!)...dem Mann scheint nicht bekannt zu sein, dass ohnehin etwa 70% aller gezeugten (egal wie) Embryonen es nicht zum lebensfähigen Menschen schaffen - was wäre also verwerflich daran, diese, wie in anderen Ländern üblich bei der Reproduktionsmedizin, durch verlängerte Kultur zu selektieren und zu beforschen? Ich sehe da für alle Beteiligten nur Vorteile: die Frauen bekämen die potentiell aussichtsreichsten Embryonen retransferiert (deutlich bessere SS-Chancen) und die Wissenschaftler hätten ausreichend Forschungsmaterie (nicht retransferierte Embryonen von schenkungswilligen Paaren) und könnten langfristig wirklich üble Krankheiten eventuell bekämpfen. Wäre hier der Gesetzgeber so qualifiziert, wie man es sich wünschte, dann wäre es die Aufgabe, diesen Prozeß regelnd zu begleiten, aber doch nicht ihn so gut wie zu verhindern - wie es bisher
gelaufen ist.
Wenn ein ähnlicher Thread schon irgendwo läuft, oder es Erfahungen mit dem Petitionsauschuß bereits gibt....sorry, bisher wohl übersehen.
VLG Ovaria
Wäre das eine Möglichkeit für unsere Sache Aufmerksamkeit zu erlangen und Informationenen über Kinderwunsch (in Theorie und Praxis) an die Gesetzgeber weiter zu leiten? Jeder darf sich an den Ausschuß persönlich wenden und braucht dabei keine Rechtsvertretung. Auch wäre es eine gute Gelegenheit, exemplarisch am eigenen Beispiel, auf Kostenaufwand im Hinblick auf Erfolgsaussicht (s. Einschränkungen des Embryonenschutzgesetzes) und ggfs. auf Alterseinschränkungen, die meines Erachtens nicht mit Menschenrechten konform gehen, durch das neue Gesetz hinzuweisen.
Nähere Informationen findet man unter bundestag.de/gremien.
Schaut man sich die mediale und politische Begriffsverwirrung und Verschmelzung im Zusammenhang mit den letzten Entwicklungen auf dem Gebiet des therapeutischen Klonens und der Stammzellenfoschung an, so sehe ich es als sehr notwendig und gegeben, von unserer Seite informativ und aufklärend einzugreifen - bevor alles wieder in einem Topf landet und noch restriktiver qua Gesetz und in den Köpfen der Politiker noch sachlich unrichtiger wird.
Wenn ich in diesem Zusammenhang Mitglieder (SPD...Hr. Godarz?) des Ethikrates von einer "Kanibalisierung des Menschen" reden höre, wird mir ganz anders (für real existierenden Kanibalismus haben wir nicht mal was im Strafgesetzbuch vorgesehen!!!)...dem Mann scheint nicht bekannt zu sein, dass ohnehin etwa 70% aller gezeugten (egal wie) Embryonen es nicht zum lebensfähigen Menschen schaffen - was wäre also verwerflich daran, diese, wie in anderen Ländern üblich bei der Reproduktionsmedizin, durch verlängerte Kultur zu selektieren und zu beforschen? Ich sehe da für alle Beteiligten nur Vorteile: die Frauen bekämen die potentiell aussichtsreichsten Embryonen retransferiert (deutlich bessere SS-Chancen) und die Wissenschaftler hätten ausreichend Forschungsmaterie (nicht retransferierte Embryonen von schenkungswilligen Paaren) und könnten langfristig wirklich üble Krankheiten eventuell bekämpfen. Wäre hier der Gesetzgeber so qualifiziert, wie man es sich wünschte, dann wäre es die Aufgabe, diesen Prozeß regelnd zu begleiten, aber doch nicht ihn so gut wie zu verhindern - wie es bisher
gelaufen ist.
Wenn ein ähnlicher Thread schon irgendwo läuft, oder es Erfahungen mit dem Petitionsauschuß bereits gibt....sorry, bisher wohl übersehen.
VLG Ovaria