Hallo Heidrun,
habe mich nochmal auf die Suche begeben. Das Gesetz hat sich ja glaube ich nicht veraendert seit 2002, oder?
Wenn nicht sollte das hier immernoch gelten:
"Das Geheimnis dieses Erfolgs besteht in einer Qualitätskontrolle: Schwedische Reproduktionsmediziner setzen die Embryonen nicht wie in Deutschland nach ein, zwei Tagen in die Gebärmutter, sondern beobachten die Keimlinge bis zu fünf Tagen im Labor. Dann besteht der Embryo, jetzt Blastozyste genannt, aus mehr als einem Dutzend Zellen und sieht aus wie eine reife Brombeere. Viele Embryonen erreichen dieses Stadium nur defekt oder verspätet - oder sterben ab. Der Ausleseprozess ist gewollt: Dabei kann der Biologe per Augenschein denjenigen Embryo auswählen, der die höchsten Chancen verspricht, sich einzunisten und zu einem Kind heranzureifen. "Hohe Zellzahl, symmetrische Anordnung, Zellmasse gut sichtbar", beschreibt Peter Platteau von der Freien Universität Brüssel eine vielversprechende Blastozyste.
Doch in der Fortpflanzungsmedizin gilt: Kein Fortschritt ohne Preis. Wer den Blastozystentransfer propagiert, muss in Kauf nehmen, dass überzählige Embryonen entstehen. Dann nämlich, wenn sich mehr als ein oder zwei Embryonen gut entwickeln. Sie müssten irgendwann vernichtet werden. Genau aus diesem Grund wird die Technik in Deutschland nicht angewandt.
Zwar ist die Blastozystenreifung nicht per se verboten. Auch in Deutschland dürfen IVF-Mediziner die befruchteten Eizellen bis zum fünften Tag wachsen lassen, bevor sie diese einsetzen. Das Embryonenschutzgesetz verbietet jedoch, mehr als drei Embryonen herzustellen. Damit hat das Auswahlverfahren keinen Sinn mehr, weil nach fünf Tagen in der Regel kein Embryo zum Auswählen bleibt.
Deshalb müssen deutsche Reproduktionsmediziner den Frauen weiterhin Embryonen einpflanzen, die dem Tode geweiht sind. In Deutschland gleiche die IVF einem "Lotterieverfahren", sagt Robert Fischer vom Fertility Center Hamburg. Er müsse befruchtete Eizellen in den Körper zurücksetzen, die wahrscheinlich geschädigt sind - und gute Eizellen einfrieren, deren Befruchtungspotenzial dadurch vermindert wird. Medizin "wie im Mittelalter", schimpft Fischer. " von hier
http://www.gene.ch/genpost/2002/Jul-Dec/msg00169.html
Du siehst, anscheinend ist zwar die Auswahl aber nicht das Verfahren an sich verboten. (das rot geschriebene)
Liebe Gruesse
Chrissy