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Frau-/Mann- Klagen vor dem Sozialgericht bündeln?

Verfasst: 11 Mär 2004 19:42
von caster
Hallo Ihr Lieben,

wir warten nun auf die angekündigten Ablehnungen unserer Widersprüche durch die Widerspruchsausschüsse der Krankenkassen und werden vor dem Sozialgericht klagen. *mecker*

Wir hatten den Antrag auf Behandlung als Altpaar gestellt, da die Behandlung schon 2003 begonnen hatte.

Mein Mann und ich sind beide gesetzlich versichert und wir würden gerne beide Klagen zu einer vor dem Sozialgericht zusammenfassen. Weiss jemand, ob das möglich ist? :help:
Wir sind in zwei verschiedenen Krankenkassen.

Außerdem würde mich interessieren, wie ich das Sozialgericht davon überzeugen kann, die Verfassungsgemäßheit des ganzen § überprüfen zu lassen.

Aus Kostengründen werden wir uns selber vertreten müssen, sonst könnten wir uns ja auch die horrenden Zuzahlungen leisten.........

Bin über jeden Tipp dankbar.

Ganz liebe Grüße

Christina

Verfasst: 14 Mär 2004 20:33
von tiggerente
Hallo Christina,

bündeln könnt Ihr Eure Klage nicht, d.h. pro Krankenkasse bzw. pro Kläger eine Klage.

Verfasst: 14 Mär 2004 20:37
von tiggerente
Was das Thema Verfassungsmäßigkeit angeht ist ja im Forum schon mehrfach darüber diskutiert worden, hier besteht wohl kaum Hoffnung, da es ja keinen kompletten Ausschluß der Kiwu-Behandlung gibt sondern nur eine Einschränkung (50% Selbstbeteiligung, 3 Versuche).

Danke

Verfasst: 15 Mär 2004 11:53
von caster
Hallo Ihr Zwei,

vielen Dank für die Antworten.

Es wäre ja mal so eine Idee gewesen, aber dann werden wir das wohl einzeln durch ziehen müssen.

Liebe Grüße

Christina

Verfasst: 15 Mär 2004 22:36
von tiggerente
Hi,

kein Problem, wünsche Euch viel Glück bei Eurer Klage.