Aufruf zu bundesweitem Mailprotest am 19.04.2004
Verfasst: 13 Apr 2004 11:42
Hallo zusammen,
am Montag, dem 19.04.2004 wollen wir mit einer Mail-Protestaktion an sämtliche Abgeordnete gegen die Zuzahlung zur Kinderwunschbehandlung protestieren. Damit diese Mails nicht komplett ignoriert werden, wollen wir mit Kopien an nahmhafte deutsche Zeitungen und Fernsehanstalten auch das Öffentlichkeitsinteresse wecken. Bitte beteiligt Euch an der Aktion.
Tun wir was dagegen!!!
Schickt nicht nur eine Mail, sondern aktiviert Eurerseits Mailbekanntschaften aus Eurem Adressbuch oder aus Gästebuchadressen, wenn Sie eine HP haben und fordert diese dann wiederum auf, dass auch zu tun.
Die Mailadressen könnt Ihr von der Internetseite
http://www.flegel-g.de/maillisten-neu.html
kopieren. Den anhägenden Mailtext könnt Ihr gerne verwenden oder durch einen eigenen Text ersetzen.
BITTE berücksichtigt die unten aufgeführten Korrekturen von anderen Mitstreiterinnen.
Bitte gebt aber Euren Namen und Eure Anschrift an, weil anonyme Mails ignoriert werden.
Danke für Euren Beitrag!!!
Liebe Grüsse
Lara-C.
PROTESTBRIEF:
Guten Tag meine Damen und Herren,
in den Print-, Hörfunk- und TV-Medien kann man immer wieder lesen, hören oder sehen, dass Sie sehr verwundert sind, dass die Bevölkerung derart negativ auf die Reformen der Agenda 2010 reagiert. Vor allen Dingen in Hinblick auf die Gesundheitsreform sind die Bürger aufgebracht.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass dies unter Umständen an Ihren widersprüchlichen Entscheidungen liegen könnte? Gerne bin ich bereit, diesen Eindruck zu begründen:
In der Rentenreform beklagen Sie den demographischen Faktor und machen der Bevölkerung den Vorwurf, dass zu wenige Kinder geboren werden. Deutschland liegt in der Geburtenstatistik an 180. Stelle von 191 untersuchten Staaten - ein Umstand, der sich auch auf die sozialen Sicherungssysteme dramatisch auswirken wird, wie die Rürup- und die Herzog-Kommission bestätigen.
Erst am 6.4.2004 wurde wieder durch die Medien publik gemacht, dass der Geburtenrückgang im letzten Jahr dramatisch zugenommen hat.
Anstatt dieser Entwicklung entgegenzutreten, nimmt das beschlossene Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) den ungewollt kinderlosen Paaren die Chancen auf eine Behandlung durch die Reproduktionsmedizin. Es wird ein Politik betrieben, die es Paaren und Familien mit dem Wunsch nach Kindern aus finanziellen Gründen gar unmöglich macht, Kinder zu bekommen.
Ich spreche hier von Paaren, die sich zwar von ganzem Herzen Kinder wünschen, aber aus medizinischen Gründen auf normalem Wege keine Kinder zeugen können. Diese Paare sind deshalb auf die Repromedizin angewiesen. Statt diese Paare zu unterstützen, halbieren Sie kurzerhand die von den Kassen bisher bezahlten Mittel.
Parallel wird immer mehr Druck auf kinderlose Paare ausgeübt. So sollen Ihrer Meinung nach höhere Steuern und Abgaben zur Pflege- u. Renten-Versicherung dazu beitragen, diesen Paaren das kinderlose Dasein zu erschweren.
Diese Politik ist auch noch in anderer Hinsicht unlogisch und kurzsichtig.
Die Paare, um die es hier geht, wollen wirklich ein Kind und dieser intensive Wunsch lässt sie psychische und physische Probleme auf sich nehmen, vor denen viele zurückschrecken würden. Derartigen Behandlungen würde sich niemand freiwillig unterziehen. Hinzu kommt, dass die gemeinsamen Anstrengungen nach einem Ausweg die Paare stärker zusammenschweißt und sie dadurch den zukünftigen Kindern überdurchschnittliche Voraussetzungen bieten, ein gefestigtes Elternhaus und eine liebevolle und fürsorgliche Erziehung. Dass dies heutzutage nicht mehr selbstverständlich ist, ist Ihnen sicher hinreichend bekannt.
Um so unverständlicher ist es für uns, dass wir nun auch noch 50% dieser Behandlungen selber tragen sollen. Sind Sie sich der Tragweite dieser Entscheidung bewußt??
Die Kosten für 1 (!) Behandlung betragen für die Betroffenen bis zu 2000,- €!!! Dass in den wenigsten Fällen eine einzige Behandlung von Erfolg gekrönt ist, dürfte Ihnen hinreichend bekannt sein.
Somit ist es nur noch finanziell gut situierten Paaren möglich eine reproduktionsmedizinische Behandlung durchführen zu lassen.
Glückwunsch zur Entstehung der deutschen Zwei-Klassen-Medizin: „Wer es bezahlen kann, der macht es, wer es nicht bezahlen kann, hat keine Chance.“
Ganz zu schweigen von Betroffenen, die bereits ein Kind haben, denn da die Kinderbetreuung in unserem Land nach wie vor ungenügend ist, leben die meisten Familien von einem Gehalt. Wie sollen diese Paare es sich leisten können, weitere Kinder in unsere überaltete Gesellschaft einzubringen??
Das Kinder Geld kosten ist uns allen ausreichend bekannt, aber sollten wir es dann nicht eher den Kindern selber, als deren Zeugung zugute kommen lassen???
Ich bin mir sicher, dass hier wieder eine gedankenlose „Reform“ durchgeführt wurde, die dazu führt, dass die Überalterung in Deutschland unaufhaltsam fortschreitet, denn leider ist die Unfruchtbarkeit in den letzten Jahren stetig angestiegen. Immerhin werden schon heute etwa 40 000 Kinder jährlich durch die verschiedenen Methoden der künstlichen Befruchtung erzeugt. Hierbei handelt es sich um potentielle Renten- und Steuerzahler. Zusätzlich sind es absolute Wunschkinder. Wie lange wollen Sie sich dieser Realität noch verschließen??
Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Tatsache von unserer Regierung nach wie vor ignoriert und jetzt sogar noch bestraft wird und das in doppelter Hinsicht:
Wenn man sich eine medizinisch notwendige Kinderwunschbehandlung nicht leisten kann, dann wird man eben zu höheren Gehaltsabgaben „verdonnert“.
So oder so, wir werden geschröpft!
Auch die langfristig positive Kostenrechnung bleibt unbeachtet!
Volkswirtschaftlich hat die neue Regelung ebenfalls Langzeitwirkung.
Bereits jede sechste Partnerschaft ist heute ungewollt kinderlos. Jährlich nehmen 200.000 Paare den Rat von spezialisierten Ärzten in Anspruch. Im Jahr 2001 ist bei 40.000 Geburten eine Sterilitätstherapie vorausgegangen.
Bei 12.000 Geburten davon - nämlich 1,6 Prozent aller Geburten – handelte es sich um eine intracytoplasmatische Spermieninjektion, welche die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 120 Millionen Euro * kostete.
Diese 12.000 Kinder werden im Laufe ihres Lebens ca. 7 Milliarden Euro an die Sozialversicherungen zahlen, davon 1,3 Milliarden Euro an die Krankenversicherung.
(Siehe Pressemitteilung vom Deutscher Kinderschutzbund 29.03.2003)
* Statistisch gesehen liegt die Wahrscheinlichkeit beim 1. Versuch durch eine
ISCI-Behandlung in Deutschland schwanger zu werden bei max. 20 %, da aufgrund des Embryonenschutzgesetzes u. a. auch ein Blastozytentranfer verboten ist. Somit sind in den meisten Fällen bis zu 4 Versuche zu finanzieren.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Jegliche staatliche Unterstützung, wie z. B. auch das Erziehungsgeld, wird von unserem Einkommen abhängig gemacht.
Bei der Bezahlung dieser medizinisch notwendigen Behandlung hingegen werden alle gleich behandelt. Unabhängig von der Einkommenssituation hat jeder diese 50%ige Zuzahlung aufzubringen. Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit?
Wissen Sie wie viele Paare Ihre Behandlungen in diesem Jahr schon abbrechen mussten, weil sie finanziell nicht in der Lage waren die Kosten hierfür zu übernehmen??
Unabhängig vom gesellschaftlichen Schaden, den die Kinderlosigkeit nach Aussagen der Politiker anrichtet, ist die psyschiche Erkrankung der Betroffenen mit unerfülltem Kinderwunsch doppelt immens. Welche Folgekosten hieraus dem Gesundheitssystem entstehen, ist noch nicht absehbar.
Seit 1.1.2004 hat die Zahl der Inanspruchnahme von psychosozialer Beratung spürbar zugenommen.
Außerdem lässt sich nach Angaben von Petra Thorn vom BKiD-Vorstand eine Zunahme der Fremdsamenbehandlungen beobachten, nachdem die teure intracytoplasmatische Spermieninjektion, die vor allem bei der männlichen Fruchtbarkeitsstörung eingesetzt wird, nur noch teilweise kassenfinanziert wird.
Gerade derartigen Behandlungsmethooden steht man in Deutschland sehr skeptisch gegenüber, hat aber nun mit der Kostenbeteiligung einen steten Anstieg, dieser Befruchtungsmöglichkeit zu verzeichnen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Eizellspenden und Leihmutterschaft in Deutschland in Anspruch genommen werden wollen, da man ja schließlich frei darüber entscheiden kann, wofür man sein Geld ausgibt.
Vollkommen paradox ist hingegen, dass sich bei Empfängnisverhütung oder Schwangerschaftsabbruch nichts verändert. Die Zuschüsse werden künftig allerdings nicht mehr über Beiträge, sondern über Steuern finanziert. Zu diesem Zweck steigt die Tabaksteuer ab 1. März drei Mal in sechsmonatigen Abständen um jeweils 1,2 Cent pro Zigarette.
BRAVO!! RAUCHEN FÜR DIE KINDERLOSIGKEIT!!!
Die wenigen, aufgeführten Fakten lassen die Diskrepanz zwischen den politischen Aussagen und den politischen Handlungen klar erkennen. Ihre Reformen sind keine Reformen, sondern lediglich eine Maßnahme, die durch eine verfehlte Politik verursachten Haushaltslöcher in den Sozialversicherungen zu schließen und zusätzlich durch die geäußerten Vorwürfe zu versuchen, Opfer zu Tätern zu stempeln.
Nach Österreich ist jetzt auch England (von den höchsten Regierungsvertretern angekündigt) dazu übergegangen, den unerfüllten Kinderwunsch aufgrund von Unfruchtbarkeit eines Partners als behandlungsbedürftige Erkrankung einzustufen. Hierzulande wird hingegen eine mittelalterliche Politik betrieben. Wie erklären Sie das? Wollen Sie warten, bis Deutschland das Schlusslicht in der EU bildet???
Nur zur Erinnerung:
Der letzte Kommentar unseres Kanzlers zu diesem Thema war der Hinweis darauf, daß die Behandlung des unerfüllten Kinderwunsches "Lifestyle-Medizin" sei. Er setzt damit die Kinderwunschbehandlung mit einer Fettabsaugung oder operativen Brustvergrößerung gleich.
Schade eigentlich.....
Gerne möchte ich weitere haarsträubende Kommentare anderer Politiker zitieren:
Zitate:
Meinung von Fr.Schmidt:
„Warum soll es nicht klappen, bei mir hat’s doch auch geklappt !?!
Meinung von Frau Kühn-Mengel:
„Die betroffenen Paare können ja sparen !“
Traurig genug, dass derart unsensible Äußerungen von Frauen kommen. Aber dass ausgerechnet Frauen in hochrangigen poltischen Positionen mit einem Background, wie in den nachfolgenden Biographien dargestellt, solche Aussagen in der Öffentlichkeit machen, ist in höchstem Maße skandalös.
Es ist offensichtlich, dass sich diese beiden Damen ebenso wenig wie unser Kanzler mit der Thematik befasst haben. Dass die Zeugungsunfähigkeit auf natürlichem Wege ständig weiter zunimmt scheinen dieser Herrschaften offensichtlich nach wie vor zu ignorieren. Statt hier Mittel freizusetzen, die eine intensive Grundlagenforschung ermöglichen, um die Ursachen herauszufinden und somit der Kinderlosigkeit entgegenwirken zu können, betreiben Sie eine Politik, die Kinderlosigkeit noch begünstigt.
Für die Aussagen von Frau Kühn-Mengel und von Frau Ulla Schmidt kann ich mir nur eine Ursache vorstellen, beide Damen hatten in ihrer beruflichen Tätigkeit mit behinderten Kindern zu tun. Haben sie da wohlmöglich die Wertschätzung Kindern gegenüber und den Respekt vor Eltern und Kindern verloren?
Frau Kühn-Mengel ist außerdem Diplom-Psychologin. Da kann ich nur sagen, sie scheint zwar ein Diplom zu haben, aber nichts von Psychologie zu verstehen. Anders ist die von ihr getätigte Aussage nicht zu verstehen. Lese ich, in welchen Wirkungskreisen diese Damen tätig waren, wird mein Unverständnis noch größer. Es scheint, dass es bei diesen Tätigkeiten immer nur um eine Position zur Förderung der politischen Ambitionen gegangen ist und nicht um wirkliches Engagement. Andernfalls hätten sie sich wohl kaum zu solchen öffentlichen Äußerungen hinreißen lassen.
BIOGRAFIEN:
Frau Ulla Schmidt
Lehrerin für Sonderpädagogik, Rehabilitation lernbehinderter und erziehungsschwieriger Kinder.
Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, der IG Bergbau, Chemie, Energie, des Verbandes deutscher Sonderschulen, des Kinderschutzbundes, des Marie-Schlei-Vereins, des Arbeiter-Samariter-Bundes, von Terre des Femmes-Menschenrechte für Frauen, des DRK sowie in örtlichen Vereinen.
Mitglied der SPD seit 1983, Mitglied des SPD-Unterbezirksvorstandes Aachen und des Parteirates. Ratsfrau der Stadt Aachen bis 1992.
Mitglied des Bundestages seit 1990; 1991 bis 1998 Vorsitzende der Querschnittsgruppe „Gleichstellung von Frau und Mann“, seit 1991 Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der SPD-Fraktion für die Bereiche Arbeit und Soziales, Frauen, Familie und Senioren. Seit 12.Januar 2001 Bundesministerium für Gesundheit. Seit 22.10.2002 Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung.
Frau Kühn-Mengel
Ab 1972 als Diplompsychologin tätig bei der Forschungsgemeinschaft „Das körperbehinderte Kind“ e. V., Köln und dann beim Zentrum für Frühförderung und Frühbehandlung e. V., Köln. Seit 1992 Mitglied des Vorstands des AWO-Bezirks Mittelrhein; stellvertr. Vorsitzende des AWO Bezirks Mittelrhein, Vorsitzende des AWO-Kreisverbandes Erftkreis, Aufsichtsratsmitglied der Betriebsgesellschaft Seniorenzentren der AWO Erftkreis; Mitglied des Verwaltungsbeirats Lebenshilfe Wohnstätten e. V., Erftstadt. Seit Mai 1997 Erste Vorsitzende der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie; seit März 2002 Präsidentin der Bundesvereinigung für Gesundheit. Stellvertretendes Mitglied des Rundfunkrates des WDR, Köln. Mitglied in folgenden Organisationen: Kinderschutzbund, Lebenshilfe, Forschungsgemeinschaft „Das körperbehinderte Kind“, Pro Familia, Köln, Museumsgesellschaft Brühl, Kunstverein Brühl, Deutsches Glockenmuseum auf Burg Greifenstein. Seit 1972 Mitglied der SPD, seit 1980 Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Brühl, Mitglied des Bezirksvorstandes der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen Seit 1996 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Seit 2001 Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion.
Seit Oktober 2002 Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit und soziale Sicherung der SPD-Bundestagsfraktion.
Abschließend würden wir gerne wissen, wie Sie die Entscheidung der Kostenbeteiligung in Anbetracht der nachfolgenden Menschenrechte und Grundgesetze rechtfertigen:
“Charta der Grundrechte der europäischen Union “ ( = EU-Charta):
Artikel 9
Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen
Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln.
Artikel 21
Nichtdiskriminierung
Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.
Menschenrechte der vereinten Nationen ( UNO)
Artikel 16
Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen...
Ferner verstößt die Neuregelung gegen
Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gleichheitsgebot),
Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) iVm.
Art. 2 Abs. 1 GG (Freie Entfaltung der Persönlichkeit),
Art. 20 Abs. 1 GG(Sozialstaatsprinzip) sowie gegen das Prinzip des Vertrauensschutzes.
In Stichworten:
- Der Verstoß gegen das Gleichheitsgebot besteht darin, dass die Gruppe der ungewollt Kinderlosen ungleich gegenüber vergleichbaren Gruppen von Versicherten belastet wird und dass diese Ungleichbehandlung willkürlich erfolgt.
- Der Verstoß gegen den Schutz von Ehe und Familie und die freie Entfaltung der Persönlichkeit besteht darin, dass durch die Neuregelung unzulässigerweise in die Familienplanung der Versicherten eingegriffen wird, da die Realisierung des Kinderwunsches zu einer reinen Kostenfrage wird, und einkommensschwache Versicherte dazu gezwungen werden ggf. auf den Kinderwunsch zu verzichten.
- In dieselbe Richtung zielt die gerügte Verletzung des Sozialstaatsprinzips, denn durch die Neuregelung wird es darauf hinauslaufen, dass sich die Frage des Nachwuchses am Portemonnaie entscheidet. Also: "Kinder(wunschbehandlung) nur noch für Reiche".
In diesem Zusammenhang ist eindeutig erkennbar, dass der Gesetzgeber - anders als in der Gesetzesbegründung angegeben - es versäumt hat, wie in allen anderen Fällen eine Obergrenze der finanziellen Belastarkeit festzulegen (2 bzw. 1 Prozent des Bruttoeinkommens). Womit wird dies begründet??
Nach unserer Auffassung ist der neue § 27 a SGB V verfassungswidrig und damit unwirksam.
Ihrer Stellungnahme sehen wir und 200.000 Betroffene erwartungsvoll entgegen.
Mit Grüssen
Name & Anschrift
am Montag, dem 19.04.2004 wollen wir mit einer Mail-Protestaktion an sämtliche Abgeordnete gegen die Zuzahlung zur Kinderwunschbehandlung protestieren. Damit diese Mails nicht komplett ignoriert werden, wollen wir mit Kopien an nahmhafte deutsche Zeitungen und Fernsehanstalten auch das Öffentlichkeitsinteresse wecken. Bitte beteiligt Euch an der Aktion.
Tun wir was dagegen!!!
Schickt nicht nur eine Mail, sondern aktiviert Eurerseits Mailbekanntschaften aus Eurem Adressbuch oder aus Gästebuchadressen, wenn Sie eine HP haben und fordert diese dann wiederum auf, dass auch zu tun.
Die Mailadressen könnt Ihr von der Internetseite
http://www.flegel-g.de/maillisten-neu.html
kopieren. Den anhägenden Mailtext könnt Ihr gerne verwenden oder durch einen eigenen Text ersetzen.
BITTE berücksichtigt die unten aufgeführten Korrekturen von anderen Mitstreiterinnen.
Bitte gebt aber Euren Namen und Eure Anschrift an, weil anonyme Mails ignoriert werden.
Danke für Euren Beitrag!!!
Liebe Grüsse
Lara-C.
PROTESTBRIEF:
Guten Tag meine Damen und Herren,
in den Print-, Hörfunk- und TV-Medien kann man immer wieder lesen, hören oder sehen, dass Sie sehr verwundert sind, dass die Bevölkerung derart negativ auf die Reformen der Agenda 2010 reagiert. Vor allen Dingen in Hinblick auf die Gesundheitsreform sind die Bürger aufgebracht.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass dies unter Umständen an Ihren widersprüchlichen Entscheidungen liegen könnte? Gerne bin ich bereit, diesen Eindruck zu begründen:
In der Rentenreform beklagen Sie den demographischen Faktor und machen der Bevölkerung den Vorwurf, dass zu wenige Kinder geboren werden. Deutschland liegt in der Geburtenstatistik an 180. Stelle von 191 untersuchten Staaten - ein Umstand, der sich auch auf die sozialen Sicherungssysteme dramatisch auswirken wird, wie die Rürup- und die Herzog-Kommission bestätigen.
Erst am 6.4.2004 wurde wieder durch die Medien publik gemacht, dass der Geburtenrückgang im letzten Jahr dramatisch zugenommen hat.
Anstatt dieser Entwicklung entgegenzutreten, nimmt das beschlossene Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) den ungewollt kinderlosen Paaren die Chancen auf eine Behandlung durch die Reproduktionsmedizin. Es wird ein Politik betrieben, die es Paaren und Familien mit dem Wunsch nach Kindern aus finanziellen Gründen gar unmöglich macht, Kinder zu bekommen.
Ich spreche hier von Paaren, die sich zwar von ganzem Herzen Kinder wünschen, aber aus medizinischen Gründen auf normalem Wege keine Kinder zeugen können. Diese Paare sind deshalb auf die Repromedizin angewiesen. Statt diese Paare zu unterstützen, halbieren Sie kurzerhand die von den Kassen bisher bezahlten Mittel.
Parallel wird immer mehr Druck auf kinderlose Paare ausgeübt. So sollen Ihrer Meinung nach höhere Steuern und Abgaben zur Pflege- u. Renten-Versicherung dazu beitragen, diesen Paaren das kinderlose Dasein zu erschweren.
Diese Politik ist auch noch in anderer Hinsicht unlogisch und kurzsichtig.
Die Paare, um die es hier geht, wollen wirklich ein Kind und dieser intensive Wunsch lässt sie psychische und physische Probleme auf sich nehmen, vor denen viele zurückschrecken würden. Derartigen Behandlungen würde sich niemand freiwillig unterziehen. Hinzu kommt, dass die gemeinsamen Anstrengungen nach einem Ausweg die Paare stärker zusammenschweißt und sie dadurch den zukünftigen Kindern überdurchschnittliche Voraussetzungen bieten, ein gefestigtes Elternhaus und eine liebevolle und fürsorgliche Erziehung. Dass dies heutzutage nicht mehr selbstverständlich ist, ist Ihnen sicher hinreichend bekannt.
Um so unverständlicher ist es für uns, dass wir nun auch noch 50% dieser Behandlungen selber tragen sollen. Sind Sie sich der Tragweite dieser Entscheidung bewußt??
Die Kosten für 1 (!) Behandlung betragen für die Betroffenen bis zu 2000,- €!!! Dass in den wenigsten Fällen eine einzige Behandlung von Erfolg gekrönt ist, dürfte Ihnen hinreichend bekannt sein.
Somit ist es nur noch finanziell gut situierten Paaren möglich eine reproduktionsmedizinische Behandlung durchführen zu lassen.
Glückwunsch zur Entstehung der deutschen Zwei-Klassen-Medizin: „Wer es bezahlen kann, der macht es, wer es nicht bezahlen kann, hat keine Chance.“
Ganz zu schweigen von Betroffenen, die bereits ein Kind haben, denn da die Kinderbetreuung in unserem Land nach wie vor ungenügend ist, leben die meisten Familien von einem Gehalt. Wie sollen diese Paare es sich leisten können, weitere Kinder in unsere überaltete Gesellschaft einzubringen??
Das Kinder Geld kosten ist uns allen ausreichend bekannt, aber sollten wir es dann nicht eher den Kindern selber, als deren Zeugung zugute kommen lassen???
Ich bin mir sicher, dass hier wieder eine gedankenlose „Reform“ durchgeführt wurde, die dazu führt, dass die Überalterung in Deutschland unaufhaltsam fortschreitet, denn leider ist die Unfruchtbarkeit in den letzten Jahren stetig angestiegen. Immerhin werden schon heute etwa 40 000 Kinder jährlich durch die verschiedenen Methoden der künstlichen Befruchtung erzeugt. Hierbei handelt es sich um potentielle Renten- und Steuerzahler. Zusätzlich sind es absolute Wunschkinder. Wie lange wollen Sie sich dieser Realität noch verschließen??
Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Tatsache von unserer Regierung nach wie vor ignoriert und jetzt sogar noch bestraft wird und das in doppelter Hinsicht:
Wenn man sich eine medizinisch notwendige Kinderwunschbehandlung nicht leisten kann, dann wird man eben zu höheren Gehaltsabgaben „verdonnert“.
So oder so, wir werden geschröpft!
Auch die langfristig positive Kostenrechnung bleibt unbeachtet!
Volkswirtschaftlich hat die neue Regelung ebenfalls Langzeitwirkung.
Bereits jede sechste Partnerschaft ist heute ungewollt kinderlos. Jährlich nehmen 200.000 Paare den Rat von spezialisierten Ärzten in Anspruch. Im Jahr 2001 ist bei 40.000 Geburten eine Sterilitätstherapie vorausgegangen.
Bei 12.000 Geburten davon - nämlich 1,6 Prozent aller Geburten – handelte es sich um eine intracytoplasmatische Spermieninjektion, welche die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 120 Millionen Euro * kostete.
Diese 12.000 Kinder werden im Laufe ihres Lebens ca. 7 Milliarden Euro an die Sozialversicherungen zahlen, davon 1,3 Milliarden Euro an die Krankenversicherung.
(Siehe Pressemitteilung vom Deutscher Kinderschutzbund 29.03.2003)
* Statistisch gesehen liegt die Wahrscheinlichkeit beim 1. Versuch durch eine
ISCI-Behandlung in Deutschland schwanger zu werden bei max. 20 %, da aufgrund des Embryonenschutzgesetzes u. a. auch ein Blastozytentranfer verboten ist. Somit sind in den meisten Fällen bis zu 4 Versuche zu finanzieren.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Jegliche staatliche Unterstützung, wie z. B. auch das Erziehungsgeld, wird von unserem Einkommen abhängig gemacht.
Bei der Bezahlung dieser medizinisch notwendigen Behandlung hingegen werden alle gleich behandelt. Unabhängig von der Einkommenssituation hat jeder diese 50%ige Zuzahlung aufzubringen. Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit?
Wissen Sie wie viele Paare Ihre Behandlungen in diesem Jahr schon abbrechen mussten, weil sie finanziell nicht in der Lage waren die Kosten hierfür zu übernehmen??
Unabhängig vom gesellschaftlichen Schaden, den die Kinderlosigkeit nach Aussagen der Politiker anrichtet, ist die psyschiche Erkrankung der Betroffenen mit unerfülltem Kinderwunsch doppelt immens. Welche Folgekosten hieraus dem Gesundheitssystem entstehen, ist noch nicht absehbar.
Seit 1.1.2004 hat die Zahl der Inanspruchnahme von psychosozialer Beratung spürbar zugenommen.
Außerdem lässt sich nach Angaben von Petra Thorn vom BKiD-Vorstand eine Zunahme der Fremdsamenbehandlungen beobachten, nachdem die teure intracytoplasmatische Spermieninjektion, die vor allem bei der männlichen Fruchtbarkeitsstörung eingesetzt wird, nur noch teilweise kassenfinanziert wird.
Gerade derartigen Behandlungsmethooden steht man in Deutschland sehr skeptisch gegenüber, hat aber nun mit der Kostenbeteiligung einen steten Anstieg, dieser Befruchtungsmöglichkeit zu verzeichnen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Eizellspenden und Leihmutterschaft in Deutschland in Anspruch genommen werden wollen, da man ja schließlich frei darüber entscheiden kann, wofür man sein Geld ausgibt.
Vollkommen paradox ist hingegen, dass sich bei Empfängnisverhütung oder Schwangerschaftsabbruch nichts verändert. Die Zuschüsse werden künftig allerdings nicht mehr über Beiträge, sondern über Steuern finanziert. Zu diesem Zweck steigt die Tabaksteuer ab 1. März drei Mal in sechsmonatigen Abständen um jeweils 1,2 Cent pro Zigarette.
BRAVO!! RAUCHEN FÜR DIE KINDERLOSIGKEIT!!!
Die wenigen, aufgeführten Fakten lassen die Diskrepanz zwischen den politischen Aussagen und den politischen Handlungen klar erkennen. Ihre Reformen sind keine Reformen, sondern lediglich eine Maßnahme, die durch eine verfehlte Politik verursachten Haushaltslöcher in den Sozialversicherungen zu schließen und zusätzlich durch die geäußerten Vorwürfe zu versuchen, Opfer zu Tätern zu stempeln.
Nach Österreich ist jetzt auch England (von den höchsten Regierungsvertretern angekündigt) dazu übergegangen, den unerfüllten Kinderwunsch aufgrund von Unfruchtbarkeit eines Partners als behandlungsbedürftige Erkrankung einzustufen. Hierzulande wird hingegen eine mittelalterliche Politik betrieben. Wie erklären Sie das? Wollen Sie warten, bis Deutschland das Schlusslicht in der EU bildet???
Nur zur Erinnerung:
Der letzte Kommentar unseres Kanzlers zu diesem Thema war der Hinweis darauf, daß die Behandlung des unerfüllten Kinderwunsches "Lifestyle-Medizin" sei. Er setzt damit die Kinderwunschbehandlung mit einer Fettabsaugung oder operativen Brustvergrößerung gleich.
Schade eigentlich.....
Gerne möchte ich weitere haarsträubende Kommentare anderer Politiker zitieren:
Zitate:
Meinung von Fr.Schmidt:
„Warum soll es nicht klappen, bei mir hat’s doch auch geklappt !?!
Meinung von Frau Kühn-Mengel:
„Die betroffenen Paare können ja sparen !“
Traurig genug, dass derart unsensible Äußerungen von Frauen kommen. Aber dass ausgerechnet Frauen in hochrangigen poltischen Positionen mit einem Background, wie in den nachfolgenden Biographien dargestellt, solche Aussagen in der Öffentlichkeit machen, ist in höchstem Maße skandalös.
Es ist offensichtlich, dass sich diese beiden Damen ebenso wenig wie unser Kanzler mit der Thematik befasst haben. Dass die Zeugungsunfähigkeit auf natürlichem Wege ständig weiter zunimmt scheinen dieser Herrschaften offensichtlich nach wie vor zu ignorieren. Statt hier Mittel freizusetzen, die eine intensive Grundlagenforschung ermöglichen, um die Ursachen herauszufinden und somit der Kinderlosigkeit entgegenwirken zu können, betreiben Sie eine Politik, die Kinderlosigkeit noch begünstigt.
Für die Aussagen von Frau Kühn-Mengel und von Frau Ulla Schmidt kann ich mir nur eine Ursache vorstellen, beide Damen hatten in ihrer beruflichen Tätigkeit mit behinderten Kindern zu tun. Haben sie da wohlmöglich die Wertschätzung Kindern gegenüber und den Respekt vor Eltern und Kindern verloren?
Frau Kühn-Mengel ist außerdem Diplom-Psychologin. Da kann ich nur sagen, sie scheint zwar ein Diplom zu haben, aber nichts von Psychologie zu verstehen. Anders ist die von ihr getätigte Aussage nicht zu verstehen. Lese ich, in welchen Wirkungskreisen diese Damen tätig waren, wird mein Unverständnis noch größer. Es scheint, dass es bei diesen Tätigkeiten immer nur um eine Position zur Förderung der politischen Ambitionen gegangen ist und nicht um wirkliches Engagement. Andernfalls hätten sie sich wohl kaum zu solchen öffentlichen Äußerungen hinreißen lassen.
BIOGRAFIEN:
Frau Ulla Schmidt
Lehrerin für Sonderpädagogik, Rehabilitation lernbehinderter und erziehungsschwieriger Kinder.
Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, der IG Bergbau, Chemie, Energie, des Verbandes deutscher Sonderschulen, des Kinderschutzbundes, des Marie-Schlei-Vereins, des Arbeiter-Samariter-Bundes, von Terre des Femmes-Menschenrechte für Frauen, des DRK sowie in örtlichen Vereinen.
Mitglied der SPD seit 1983, Mitglied des SPD-Unterbezirksvorstandes Aachen und des Parteirates. Ratsfrau der Stadt Aachen bis 1992.
Mitglied des Bundestages seit 1990; 1991 bis 1998 Vorsitzende der Querschnittsgruppe „Gleichstellung von Frau und Mann“, seit 1991 Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes der SPD-Fraktion für die Bereiche Arbeit und Soziales, Frauen, Familie und Senioren. Seit 12.Januar 2001 Bundesministerium für Gesundheit. Seit 22.10.2002 Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung.
Frau Kühn-Mengel
Ab 1972 als Diplompsychologin tätig bei der Forschungsgemeinschaft „Das körperbehinderte Kind“ e. V., Köln und dann beim Zentrum für Frühförderung und Frühbehandlung e. V., Köln. Seit 1992 Mitglied des Vorstands des AWO-Bezirks Mittelrhein; stellvertr. Vorsitzende des AWO Bezirks Mittelrhein, Vorsitzende des AWO-Kreisverbandes Erftkreis, Aufsichtsratsmitglied der Betriebsgesellschaft Seniorenzentren der AWO Erftkreis; Mitglied des Verwaltungsbeirats Lebenshilfe Wohnstätten e. V., Erftstadt. Seit Mai 1997 Erste Vorsitzende der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie; seit März 2002 Präsidentin der Bundesvereinigung für Gesundheit. Stellvertretendes Mitglied des Rundfunkrates des WDR, Köln. Mitglied in folgenden Organisationen: Kinderschutzbund, Lebenshilfe, Forschungsgemeinschaft „Das körperbehinderte Kind“, Pro Familia, Köln, Museumsgesellschaft Brühl, Kunstverein Brühl, Deutsches Glockenmuseum auf Burg Greifenstein. Seit 1972 Mitglied der SPD, seit 1980 Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Brühl, Mitglied des Bezirksvorstandes der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen Seit 1996 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Seit 2001 Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion.
Seit Oktober 2002 Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit und soziale Sicherung der SPD-Bundestagsfraktion.
Abschließend würden wir gerne wissen, wie Sie die Entscheidung der Kostenbeteiligung in Anbetracht der nachfolgenden Menschenrechte und Grundgesetze rechtfertigen:
“Charta der Grundrechte der europäischen Union “ ( = EU-Charta):
Artikel 9
Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen
Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln.
Artikel 21
Nichtdiskriminierung
Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.
Menschenrechte der vereinten Nationen ( UNO)
Artikel 16
Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen...
Ferner verstößt die Neuregelung gegen
Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gleichheitsgebot),
Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) iVm.
Art. 2 Abs. 1 GG (Freie Entfaltung der Persönlichkeit),
Art. 20 Abs. 1 GG(Sozialstaatsprinzip) sowie gegen das Prinzip des Vertrauensschutzes.
In Stichworten:
- Der Verstoß gegen das Gleichheitsgebot besteht darin, dass die Gruppe der ungewollt Kinderlosen ungleich gegenüber vergleichbaren Gruppen von Versicherten belastet wird und dass diese Ungleichbehandlung willkürlich erfolgt.
- Der Verstoß gegen den Schutz von Ehe und Familie und die freie Entfaltung der Persönlichkeit besteht darin, dass durch die Neuregelung unzulässigerweise in die Familienplanung der Versicherten eingegriffen wird, da die Realisierung des Kinderwunsches zu einer reinen Kostenfrage wird, und einkommensschwache Versicherte dazu gezwungen werden ggf. auf den Kinderwunsch zu verzichten.
- In dieselbe Richtung zielt die gerügte Verletzung des Sozialstaatsprinzips, denn durch die Neuregelung wird es darauf hinauslaufen, dass sich die Frage des Nachwuchses am Portemonnaie entscheidet. Also: "Kinder(wunschbehandlung) nur noch für Reiche".
In diesem Zusammenhang ist eindeutig erkennbar, dass der Gesetzgeber - anders als in der Gesetzesbegründung angegeben - es versäumt hat, wie in allen anderen Fällen eine Obergrenze der finanziellen Belastarkeit festzulegen (2 bzw. 1 Prozent des Bruttoeinkommens). Womit wird dies begründet??
Nach unserer Auffassung ist der neue § 27 a SGB V verfassungswidrig und damit unwirksam.
Ihrer Stellungnahme sehen wir und 200.000 Betroffene erwartungsvoll entgegen.
Mit Grüssen
Name & Anschrift