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Absetzbarkeit der IVF von der Einkommenssteuer

Verfasst: 12 Mai 2004 23:24
von rachel
weiss jemand, ob man die kosten von der steuer absetzen kann?
jemand sagte mal ja, aber genaueres weiß ich leider nicht.

Verfasst: 13 Mai 2004 00:22
von rebella67
Ja, das kannst Du. Aber nur dann, wenn Du mit dem genetischen Vater des geplanten Kindes verheiratet bist. Gruß, Rebella

Verfasst: 13 Mai 2004 00:30
von rachel
aber selbstverständlich sind wir verheiratet!!!!

danke für die info!

dumme frage: und was ist, wenn der vater ein samenspender war, weil der eigenen nicht kann?
hypothetische frage, trifft bei uns nicht zu.
interessiert mich trotzdem.

Verfasst: 13 Mai 2004 08:33
von Claudi70
Hallo,

ist das absetzen auch von den Kosten eines Kyroversuches möglich?

Verfasst: 13 Mai 2004 11:42
von Doro68
Hallo

"künstliche Befruchtungen" oder auch Arztkosten sind aussergewöhnliche Belastungen, welche nach einer eigen Belastung (sehr hoch) abzugsfähig sind :lol:

Verfasst: 13 Mai 2004 11:56
von Cassy
Hallo
bin auch Eurer Meinung, dass man di ekOsten absetzen kann. Aber wie würdet ihr einen Einspruch begründen? Schaut hier mal rein
http://www.klein-putz.de/forum/viewtopic.php?t=19802

Vielleicht ist ja einer schlauer als ich

Verfasst: 13 Mai 2004 12:02
von JBB

Verfasst: 13 Mai 2004 13:21
von Doro68
"zwangsläufig" ist auslegungs Sache

Die Unfruchtbarkeit der Frau gilt als Krankheit und die Befruchtung als Heilbehandlung, BFH-Urteil vom 18.06.1997, BStBl.1999 II S. 761

Heterologe Befruchtung nicht absetztbar ............

EST-Bescheid Nr. 450/.../... vom 13.05.04
Einspruch

hiermit lege ich fristgerecht gegen den o.g. Bescheid Eispruch ein

Begründung: ...... BFH-Urteil.........
ob sich dieser Aufwand rentiert liegt an der Eigenbelastung

€ 15.340 bis 51.130 Splitting 5% ohne Kinder,
also Ihr Verdient zusammen 50.000 x5% =2.500 Eigenanteil bei Rechnungen i.H.v
€ 1000 wirken sich nicht aus !

Verfasst: 13 Mai 2004 21:02
von rebella67
Hallo Claudi, natürlich geht das auch für den Kyro-Versuch.

Hallo rachel, genau: Wir sind so ein Fall - Behandlungen mit Spendersamen sind grundsätzlich nicht absetzbar. Wir haben es allerdings trotzdem gemacht und es hat keiner gemerkt. Nicht mit mir!

Gruß an alle, Rebella

Verfasst: 19 Mai 2004 18:01
von stockdbi
Hier sind zwei Urteile auf die Du dich beziehen kannst, mit Quellenangaben. Das erste ist noch taufrisch.

FG Düsseldorf v. 11.8.2003, Az. 7 K 3527/02 E, DStRE 6/2004, S. 317 und BFH v. 18.6.1997, Az. III R 84/96, BStBl. II S. 805, DStRE 1997, S. 993.

Gruß
Dominik