"CSU für totales PID-Verbot"
Verfasst: 19 Jul 2004 10:56
gerade gelesen - zur allgem. Kenntnis:
CSU für totales PID-Verbot
Partei will heute neues Papier zur Präimplantationsdiagnostik vorlegen
von Guido Heinen
Berlin/München - Die CSU wird sich offenbar für ein "eindeutiges und ausdrückliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik" (PID) aussprechen. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt dem Parteivorstand für die heutige Sitzung vor. PID ermöglicht eine Gendiagnostik künstlich gezeugter Embryonen, zumeist verbunden mit der Entscheidung für eine Verpflanzung des Embryos oder seine Vernichtung. Dies sei "Selektion nach Kategorien wie "lebenswert oder nicht lebenswert" oder "zumutbar" für die Eltern", heißt es in dem Papier, das der WELT vorliegt. In weiterer Entwicklung wäre dann die Anwendung der Kategorien "wünschbar oder nicht wünschbar" absehbar.
"Es ist wahrscheinlich, dass die Zulassung eines solchen Verfahrens die Akzeptanz des Lebens mit Behinderung, der Menschen mit Behinderung gesellschaftlich schleichend, aber nachhaltig verändert", heißt es in der Vorlage, die von Alois Glück erarbeitet wurde. Glück ist Präsident des Bayerischen Landtags und leitet seit 1999 die CSU-Grundsatzkommission. Es sei zu befürchten, dass alle behinderten Menschen von der Zulassung der PID betroffen wären. "Das christliche Menschenbild steht für den Schutz des Menschenlebens in seinen vielfältigen Erscheinungsformen, für die Bewahrung der Menschenwürde jedes Menschen auch in Grenzsituationen des Lebens, gleichgültig, ob es sich um eine Behinderung, schwere Erkrankung, das Leben vor der Geburt oder die Situation des Sterbens handelt."
In dem Papier wird auch eine in der Enquetekommission des Deutschen Bundestages parteiübergreifend vertretene Warnung vor einer "Verzweckung" des Menschen wiederholt. Die CSU wendet sich "gegen eine Unterscheidung von "lebenswertem und lebensunwertem Leben" von Menschen, gegen eine Reduzierung von Menschen auf ihre Nützlichkeit".
Die PID ist in Deutschland laut Embryonenschutzgesetz nicht zulässig. Dennoch gibt es sowohl in der SPD als auch in der FDP und Teilen der CDU Bestrebungen, sie für einige Krankheitsbilder zuzulassen. Dagegen wendet sich die Vorstandsvorlage ebenfalls. "Wer möchte gegenüber den Eltern auf Dauer begründen, welche Krankheiten oder Behinderungen, welches Risiko zumutbar ist und welches nicht?" Zudem zeige die Erfahrung mit den Entwicklungen in anderen Ländern, in denen mit einer solchen Begrenzung begonnen wurde, aber auch die Entwicklung der Pränataldiagnostik in Deutschland, dass solche Begrenzungen auf Dauer nicht haltbar seien.
Gegen den oft vorgetragenen Hinweis, es würden ja auch Abtreibungen behinderter Kinder geduldet, wendet der CSU-Vordenker ein: "Die Ausnahmen von der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruches betreffen Situationen, in denen ein Konflikt zwischen dem Lebensrecht des Embryos und dem Recht der Schwangeren auf Leben, auf physische und psychische Unversehrtheit entschieden werden muss. Ein derartiger Schwangerschaftsabbruch wird damit gerechtfertigt, dass der Konflikt für die Frau "nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann"."
Artikel erschienen am 19. Juli 2004
CSU für totales PID-Verbot
Partei will heute neues Papier zur Präimplantationsdiagnostik vorlegen
von Guido Heinen
Berlin/München - Die CSU wird sich offenbar für ein "eindeutiges und ausdrückliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik" (PID) aussprechen. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt dem Parteivorstand für die heutige Sitzung vor. PID ermöglicht eine Gendiagnostik künstlich gezeugter Embryonen, zumeist verbunden mit der Entscheidung für eine Verpflanzung des Embryos oder seine Vernichtung. Dies sei "Selektion nach Kategorien wie "lebenswert oder nicht lebenswert" oder "zumutbar" für die Eltern", heißt es in dem Papier, das der WELT vorliegt. In weiterer Entwicklung wäre dann die Anwendung der Kategorien "wünschbar oder nicht wünschbar" absehbar.
"Es ist wahrscheinlich, dass die Zulassung eines solchen Verfahrens die Akzeptanz des Lebens mit Behinderung, der Menschen mit Behinderung gesellschaftlich schleichend, aber nachhaltig verändert", heißt es in der Vorlage, die von Alois Glück erarbeitet wurde. Glück ist Präsident des Bayerischen Landtags und leitet seit 1999 die CSU-Grundsatzkommission. Es sei zu befürchten, dass alle behinderten Menschen von der Zulassung der PID betroffen wären. "Das christliche Menschenbild steht für den Schutz des Menschenlebens in seinen vielfältigen Erscheinungsformen, für die Bewahrung der Menschenwürde jedes Menschen auch in Grenzsituationen des Lebens, gleichgültig, ob es sich um eine Behinderung, schwere Erkrankung, das Leben vor der Geburt oder die Situation des Sterbens handelt."
In dem Papier wird auch eine in der Enquetekommission des Deutschen Bundestages parteiübergreifend vertretene Warnung vor einer "Verzweckung" des Menschen wiederholt. Die CSU wendet sich "gegen eine Unterscheidung von "lebenswertem und lebensunwertem Leben" von Menschen, gegen eine Reduzierung von Menschen auf ihre Nützlichkeit".
Die PID ist in Deutschland laut Embryonenschutzgesetz nicht zulässig. Dennoch gibt es sowohl in der SPD als auch in der FDP und Teilen der CDU Bestrebungen, sie für einige Krankheitsbilder zuzulassen. Dagegen wendet sich die Vorstandsvorlage ebenfalls. "Wer möchte gegenüber den Eltern auf Dauer begründen, welche Krankheiten oder Behinderungen, welches Risiko zumutbar ist und welches nicht?" Zudem zeige die Erfahrung mit den Entwicklungen in anderen Ländern, in denen mit einer solchen Begrenzung begonnen wurde, aber auch die Entwicklung der Pränataldiagnostik in Deutschland, dass solche Begrenzungen auf Dauer nicht haltbar seien.
Gegen den oft vorgetragenen Hinweis, es würden ja auch Abtreibungen behinderter Kinder geduldet, wendet der CSU-Vordenker ein: "Die Ausnahmen von der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruches betreffen Situationen, in denen ein Konflikt zwischen dem Lebensrecht des Embryos und dem Recht der Schwangeren auf Leben, auf physische und psychische Unversehrtheit entschieden werden muss. Ein derartiger Schwangerschaftsabbruch wird damit gerechtfertigt, dass der Konflikt für die Frau "nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann"."
Artikel erschienen am 19. Juli 2004