Embryonenspende wirklich verboten?
Verfasst: 30 Sep 2004 12:03
Hallo an alle, die mir hier helfen können,
mein Artikel zum ESchG für die erste Seite hier sollte auch das Verbot der Embryonenspende beinhalten. Nun habe ich das Gesetz mal genauer gelesen und bin gar nicht so sicher, ob diese denn nun ganz wirklich mit dem dort enthaltenen Wortlaut verboten ist.
Bei der Embryonenspende wird keine unbefruchtete Eizelle übertragen, es muß keine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich befruchtet werden, als eine Schwangerschaft bei der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt und es muß auch keiner Frau ein Embryo entnommen werden, um ihn dann einer anderen Frau zu übertragen.
Im Fall, daß ein Paar seine ?übrigen? Embryonen im Vorkernstadium einfrieren lässt und später nicht mehr übertragen lassen will / kann, könnte es demnach diese Embryonen einem Paar spenden, das sie ?adoptiert?. Das würde auch Sinn machen, da damit die Erhaltung der sogenannten ?Vor-Embryonen? ermöglicht wird. Der Vorgabe der Bundesärztekammer, daß eine Konstellation, bei der es sowohl eine genetische als auch eine austragende Mutter gibt, zu verhindern ist, wäre damit zwar nicht gefolgt, aber immerhin haben die ?Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der assistieren Reproduktion? ja sowieso nur den Charakter eines antizipierten Gutachtens und werden auch in anderen Punkten nicht eingehalten.
Etwas fraglich ist für mich noch, ob diese Passage
?2. es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt,?
verletzt wird. Wie wird hier ?künstlich befruchten? definiert? Versteht man darunter das Zusammenführen von Ei- und Samenzelle oder den Kernverschmelzungsprozeß? Nach meinem Lesen in den Richtlinien der Bundesärztekammer komme ich wieder darauf, daß die Befruchtung als Vorgang definiert wird, wohl vom Zusammentreffen beider Zellen bis zum Ende des Kernverschmelzungsprozesses. Aber welcher Abschnitt davon ist ?künstlich?? Streng genommen doch eigentlich nur das Injizieren des Spermiums bei der ICSI. Alles andere passiert doch von selber. Wenn nun so ein Vorembryo aufgetaut wird, bei dem der Befruchtungsprozeß schon begonnen hat, und man diesem jetzt nur die Voraussetzungen bietet, damit er seinen Befruchtungsvorgang von selbst abschließen kann, kann man doch eigentlich nicht davon sprechen, daß es hier jemand unternommen hat, eine Eizelle künstlich zu befruchten.
Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße, Rebella
mein Artikel zum ESchG für die erste Seite hier sollte auch das Verbot der Embryonenspende beinhalten. Nun habe ich das Gesetz mal genauer gelesen und bin gar nicht so sicher, ob diese denn nun ganz wirklich mit dem dort enthaltenen Wortlaut verboten ist.
Bei der Embryonenspende wird keine unbefruchtete Eizelle übertragen, es muß keine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich befruchtet werden, als eine Schwangerschaft bei der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt und es muß auch keiner Frau ein Embryo entnommen werden, um ihn dann einer anderen Frau zu übertragen.
Im Fall, daß ein Paar seine ?übrigen? Embryonen im Vorkernstadium einfrieren lässt und später nicht mehr übertragen lassen will / kann, könnte es demnach diese Embryonen einem Paar spenden, das sie ?adoptiert?. Das würde auch Sinn machen, da damit die Erhaltung der sogenannten ?Vor-Embryonen? ermöglicht wird. Der Vorgabe der Bundesärztekammer, daß eine Konstellation, bei der es sowohl eine genetische als auch eine austragende Mutter gibt, zu verhindern ist, wäre damit zwar nicht gefolgt, aber immerhin haben die ?Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der assistieren Reproduktion? ja sowieso nur den Charakter eines antizipierten Gutachtens und werden auch in anderen Punkten nicht eingehalten.
Etwas fraglich ist für mich noch, ob diese Passage
?2. es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt,?
verletzt wird. Wie wird hier ?künstlich befruchten? definiert? Versteht man darunter das Zusammenführen von Ei- und Samenzelle oder den Kernverschmelzungsprozeß? Nach meinem Lesen in den Richtlinien der Bundesärztekammer komme ich wieder darauf, daß die Befruchtung als Vorgang definiert wird, wohl vom Zusammentreffen beider Zellen bis zum Ende des Kernverschmelzungsprozesses. Aber welcher Abschnitt davon ist ?künstlich?? Streng genommen doch eigentlich nur das Injizieren des Spermiums bei der ICSI. Alles andere passiert doch von selber. Wenn nun so ein Vorembryo aufgetaut wird, bei dem der Befruchtungsprozeß schon begonnen hat, und man diesem jetzt nur die Voraussetzungen bietet, damit er seinen Befruchtungsvorgang von selbst abschließen kann, kann man doch eigentlich nicht davon sprechen, daß es hier jemand unternommen hat, eine Eizelle künstlich zu befruchten.
Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße, Rebella