Sammelklage Behandlungskosten Kinderwunschtherapie

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RA v. Langsdorff
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Sammelklage Behandlungskosten Kinderwunschtherapie

Beitrag von RA v. Langsdorff »

Sammelklage

Es ist soweit, die ersten Paare wehren sich bundesweit gerichtlich gegen die massiven Beschneidungen und Einschränkungen bei der Erstattung der Behandlungskosten für eine Kinderwunschtherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen und wir vertreten sie.

Wurden vor dem 1.1.2004 noch 4 Behandlungszyklen zu 100 % von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, so werden jetzt nur noch die Kosten für 3 Zyklen zu jeweils 50 % übernommen. Für die Behandlung von Frauen wurde erstmals eine untere Behandlungsgrenze von 25 Jahren und eine obere Behandlungsgrenze von 40 Jahren, sowie für Männer von 50 Jahren festgelegt.

In einem Staat mit sinkender Geburtenrate und sich ständig verteuernden Gesundheitsausgaben vermag diese neue gesetzliche Regelung des § 27 a SGB V nicht mehr als ein Schlag ins Wasser und erneuter Beweis für die Kurzsichtigkeit politischer Entscheidungen in Deutschland zu sein. Ziel des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) war die Entlastung der Beitragszahler durch Umstrukturierung der Kosten und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit der Neuregelung des § 27 a SGB V kann dieses Ziel nicht nur nicht erreicht werden, sie läuft ihm schlicht zu wider.

Die Neuregelung der Kostenerstattung im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung muss als verfassungswidrig angesehen werden. Sie verletzt die Betroffenen in ihren Grundrechten auf allgemeine Handlungsfreiheit, Schutz von Familie und Gleichbehandlung.

Wer kann sich wie wehren?

Wer?

- alle Paare, deren Krankenkassen die Kosten der Behandlung nur in Höhe von 50 % erstatten wollen
- Paare, die aufgrund der Altersbegrenzungen eine Behandlung nicht erstattet bekommen
- Sozialhilfeempfänger, die aufgrund ihres Sozialhilfestatus von einer Behandlung ausgeschlossen werden

Wie?

Zunächst müssen Sie nach Erhalt der Kostenübernahme- bzw. Ablehnungsbescheide Ihrer Krankenkassen Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse einlegen. Dieser ist fristgebunden! Daraufhin werden Sie von Ihrer Krankenkasse einen Widerspruchsbescheid erhalten, gegen den Sie dann, fristgebunden, Klage erheben und die Verurteilung Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme zu 100 % beantragen können.

Erfolgsaussichten

Die Klagen werden dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn das Gericht § 27 a SGB V als verfassungswidrig beurteilt. Die Stimmen in der Bevölkerung – nicht nur bei den Betroffenen – sondern vor allem auch bei Reproduktionsmedizinern und zunehmend auch Verfassungsrechtlern mehren sich, die diese Regelung für verfassungswidrig erachten. Die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges ist im Vergleich zum Lottospielen eindeutig größer – und das daraus resultierende „Endprodukt“ für die zukünftigen Eltern das schönste Geschenk.

Kosten

In der ersten Instanz ist mit Kosten von ca. 355,00 bis 660,00 €,
in der zweiten Instanz mit Kosten von ca. 420,00 bis 870,00 €
und in der dritten Instanz (Bundessozialgericht) mit Kosten von 695,00 bis 1300,00 € zuzüglich einer Ausgabenpauschale von 20 € und Mehrwertsteuer zu rechnen.

Die Bestreitung des Rechtsweges kostet Sie überschlagsmäßig mithin nicht mehr als Ihr Eigenanteil an den Kosten eines Behandlungszyklus.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden diese Kosten unter Berücksichtigung evtl. vereinbarter Eigenbeteiligungen übernommen!
Udo von Langsdorff
Rechtsanwalt für Medizinrecht
Wilmersdorfer Str. 94
10629 Berlin

Tel.: ++49 (0)30 88 62 75 00
Fax: ++49 (0)30 88 62 44 97
email: icsi_sammelklage@yahoo.de
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Mondschaf
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Beitrag von Mondschaf »

hallo Herr von Langsdorff,

schön, dass es mit der sammelklage weitergeht! zwei fragen hab ich noch:

1.
In der ersten Instanz ist mit Kosten von ca. 355,00 bis 660,00 €,
in der zweiten Instanz mit Kosten von ca. 420,00 bis 870,00 €
und in der dritten Instanz (Bundessozialgericht) mit Kosten von 695,00 bis 1300,00 € zuzüglich einer Ausgabenpauschale von 20 € und Mehrwertsteuer zu rechnen.
soweit ich weiss, kann man sich vor dem sozialgericht auch selbst vertreten. dann wären die kosten doch wesentlich geringer und manch einer wird hier mittlerweile soviel kenntnisse angesammelt haben, dass er/sie es ähnlich gut oder sogar besser könnte als manch ein anwalt (bitte fühlen Sie sich jetzt nicht angesprochen, ich kenne Sie ja garnicht und Sie sind ja auch auf medizinrecht spezialisiert, nur hab ich hier schon haarsträubende sachen über nicht in das thema eingearbeitete anwälte gehört). gilt das auch für die sammelklage?

2.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden diese Kosten unter Berücksichtigung evtl. vereinbarter Eigenbeteiligungen übernommen!
hmmm, das scheint mir nicht in jedem fall zu stimmen? in unserer rechtsschutzversicherung sind z.B. bestimmte fälle ausgenommen (weiss jetzt aus dem kopf jetzt nicht was, ich glaube, z.B. verkehrsrecht). also sollte man wohl unbedingt VORHER mit der rechtsschutzversicherung klären, ob das wirklich übernommen wird?

gruß und viel glück

mondschaf
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007

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RA v. Langsdorff
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Sammelklage

Beitrag von RA v. Langsdorff »

Hallo liebes Mondschaf,

in unserer KLagebegründung haben wir klar die Verfassungswidrigkeit des neu gefassten § 27 a SGB V herausgearbeitet. Da es nun in Deutschland keine sogenannten Sammelklagen gibt, ist es umso wichitigwr das eine Vielzahl von Betroffenen mit der selben Begründung die KLage erheben, um auch gegenüber den Sozailgerichten eine gewisse Machtposition aufzubauen.

Ferner handelt es sich beim Nachweis der Verfassungswidrigkeit um eine hoch komplizierte wissentschaftliche Materie, bei der Neuland in der Jurisprudenz betreten wird. Gerade deshalb ist es wichtig, dass an einer solchen KLagebegründung nicht nur Rechtsanwälte mitarbeiten, sondern auch wissentschaftliche Mitarbeiter einer Universität. Eine solche Qualität können wir gewährleisten.

Schließlich ist es richtig, dass nicht alle Rechtschutzversicherungen auch den Sozialrechtsschutz beinhalten. Den Umfang des Deckungsschutzes erfahren Sie im Regelfall bei Ihrer Versicherung.

Liebe Grüsse
Udo von Langsdorff
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sanmo
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Beitrag von sanmo »

Hallo Herr von Langsdorff!

Wir haben bereits das Glueck eines gesunden "IVF-Kindes" (nach der Regelung vor dem 1.1.2004). Nun wollen wir es erneut angehen und haben vor 2 Tagen den Kostenuebernahmebescheid von unserer KK erhalten. Eventuell wuerden wir uns an der Klage beteiligen. Sie erwaehnten im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Bescheiden Fristen. Wie lange dauern diese?

Ist eine Anwesenheit unsererseits bei Gerichtsterminen evtl. notwendig?

Viele Gruesse
sanmo
Wer kämpft KANN verlieren,
wer nicht kämpft HAT schon verloren!

Wir haben gekämpft und gewonnen!

Unsere großen Wunder (9. + 11. TR):
S....., 04.04.04, 3940 g, 54 cm, 1 Woche vor ET

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E.... und H...., 27.10.05, je 2400g, 46 cm, 7 Wochen zu früh
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peg
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Beitrag von peg »

Hallo,

auch auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen und in dem Bewußtsein, daß in unserem Rechtssystem der Recht bekommt, der den besseren Anwalt hat:

Aber: in welchem Grundrecht soll da jemand beschnitten werden. Es gibt doch kein "Recht auf ein Kind"?!

Und: ich finde das gar nicht kurzsichtig von der Politik. Eher sogar mal weitsichtig (ist aber bestimmt nur Zufall und keine Absicht :wink: ). Denn wer glaubt, man könne durch verbesserte Reproduktionsmedizin das Dilemma der Krankenkassen und der Gesundheitsausgaben lösen, der verkennt, daß sich Störungen der Fertilität weitervererben. Unsere Kinder, die hoffentlich durch die Kunst der Reproduktionsmedizin gezeugt werden können, werden zu einem überdurchschnittlich hohen Prozentsatz ebenfalls wieder Reproduktionsmedizin benötigen, um sich fortzupflanzen. Sicher nicht alle, aber doch zu einem höheren Prozentsatz als "normale" Kinder. Insofern bringt es den Krankenkassen auf lange Sicht gar nichts, wenn sie die Repro-Medizin besonders fördern.

Da die Reproduktionsmedizin populationsgenetisch also eigentlich wenig Sinn macht, finde ich, daß es unser "Privatvergnügen" ist. Unter den genannten Gesichtspunkten empfinde ich die 50%, die gezahlt werden, sogar als recht großzügig.
Ganz ehrlich: wenn ich darüber zu entscheiden hätte, würde überhaupt nichts von den KK dazugezahlt werden :wink: . Hab ich aber zum Glück nicht, insofern freu ich mich über die Zuzahlung der Kassen zu meinem "Privatvergnügen" :lol:
Ovaria
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Beitrag von Ovaria »

@peg

Wenn ich deinen Beitrag richtig verstanden habe, dann findest du es eigentlich überflüsssig, wenn sich Menschen mit reproduktiven Störungen auch noch mit Hilfe von solidarischfinanzierten Kassenbeiträgen vermehren wollen, weil das Ergebnis - so wie du es dir vorstellst - wiederum reproduktiv eingeschränkte Menschen wären.

Fragen:

1.) Hast du für deine These, daß mit Hilfe der Reproduktionsmedizin entstandene Kinder auch wiederum selbst reproduktiv eingeschränkt sind, irgendwelche Beweise mit wissenschaftlicher Relevanz (möglichst ermittelt nach 1945)?

2.) Es scheint fraglich, ob es das "Recht auf ein Kind" wirklich nicht gibt. Immerhin gibt es aber ein Recht auf adäquate und medizinisch angemessene Versuche, für Menschen, denen der biologische Weg zur Elterschaft versperrt ist. In dieser großen Gruppe gibt es sehr vielfältige Arten der reproduktiven Störung, bei weitem also nicht ausschließlich genetisch bedingte Störungen. Bist du in der Lage das nachzuvollziehen?

3.) Welche gesellschaftliche Wertigkeit haben für dich Menschen mit Behinderungen?

Ovaria
"All animals are equal, but some animals are more equal than others."

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atonne
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Beitrag von atonne »

Hallo,

um die Diskussion fortzuführen:

Einerseits habe ich kein Recht auf ein Kind, andererseits benachteiligt die Gesellschaft aber Kinderlose, aber z.B. mit der Strafabgabe in der Pflegeversicherung ab nächsten Monat.

Wenn Kinder ausschließlich mein Privatvergnügen sind, warum födert der Staat dann Familien? Oder, um noch krasser zu werden, sollen nur Familien mit genetisch gesunden Kindern gefördert werden?

Wer sagt, dass sich selbst Gendefekte in der nächsten Generation vererben? Mein Mann hat Azoospermie, vermutlich wegen eines Gendefekts. Unsere Kinder haben zumindest eine 50% Chance, das Gen nicht mitzubekommen und die anderen 50% müssen nicht zwangsläufig die gleichen Symptome zeigen.

Ich finde, das Thema "Recht auf ein Kind" ist zu komplex, um es so einfach zu beantworten.

Viele Grüße, AT
Angie
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Beitrag von Angie »

Hallo!

Ja, ich möchte mich da Ovaria anschließen.

Hierzu ein weiterer Gedanke von mir: Angenommen, Sterilität wäre vererbbar, was ich in den meisten Fällen verneinen würde (ich z.B. wurde durch eine Eileiterentzündung steril, die zu beidseitigem Eileiterverschluss führte, was mit Sicherheit nicht vererbbar wäre), dann müsste man doch auch sagen, dass jegliche Behandlungen von Krankheiten aus Gleichbehandlungsgrundsätzen nicht auf Kosten der Krankenkassen geschehen dürften. Denn auch viele Krebsarten könnten sich vererben oder Blutkrankheiten, MS, was auch immer. Solche betroffenen Menschen sind nicht steril und zeugen Nachkommen, auf die sie theoretisch diese Krankheiten vererben könnten. Dass Sterilität auch eine Folge von Ernährungsfehlern sein kann, auf welche wir gar keinen Einfluss nehmen können, da die Umweltverschmutzung, katastophalen Bedingungen bei der Aufzucht der Tiere, Überdüngung des Bodens, Verseuchung von Obst und Gemüse durch Pestizide (letzteres führt nachweislich zu hormonellen Störungen) usw. hierfür verantwortlich sind, einmal außen vorgelassen. Denn dann müssten wir uns konsequenterweise damit abfinden, dass in den nächsten Jahrhunderten die Menschheit aussterben würde. Pardon, aber ist das nicht ein wenig zu weit ausgeholt und schwarzgesehen?

Zum Thema Privatvergnügen: Eher empfinde ich es als Privatvergnügen, wenn gesetzlich Versicherte Alkohol konsumieren, alkohol- oder drogenabhängig werden und regelmäßig ärztliche und therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, die erheblich höhere Kosten verursachen als die Kinderwunschbehandlungen und zudem i.d.R. laut Statistik viel geringere Erfolgsaussichten haben. Dennoch bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen solche Suchtfolgen. Von den Kosten für Abtreibungen, Sterilisationen usw. einmal abgesehen, die ich auch als "Privatvergnügen" bezeichnen würde.

Also ganz ehrlich, Peg: Ich kann Deine Argumentation bis hierher nicht nachvollziehen. Ich würde gerne einmal nachfragen, ob das erste, vor über 20 Jahren gezeugte Retortenbaby, Oliver Wimmelbacher, heute steril ist. Wenn dem so wäre, dann wäre das sicher bereits längst publik gemacht worden. Wie kommst Du darauf, dass sich Sterilität weitervererbt?

Liebe Grüße,
Angie
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Peg - zum Thema "Recht auf ein Kind" kann ich Dir antworten, daß es das natürlich nicht gibt, aber das hier:

"Fortpflanzungsfreiheit ist auch international als Menschenrecht anerkannt, u.a. in der UNO-Frauenkonvention (Art. 16, 1). Sie garantiert ?das Recht auf freie und verantwortliche Entscheidung über die Zahl der Kinder und den Abstand der Geburten?. ?Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen...? (http://www.uno.de/menschen/index.cfm?ctg=udhr ]"

Warum sollten unsere Kinder nur eingeschränkt fruchtbar sein, wenn ich die IVF wegen Eileiterverschluß hatte? Und der genetische andere Part wurde bei uns gründlich durchgescheckt, denn bei uns war es ein Spender. Da werden nur solche genommen, die sehr gute Erfolgsaussichten haben. Bisherige Studien konnten lediglich zeigen, daß bestimmte Krankheiten nach einer ICSI wenig häufiger auftreten. Das sind solche Größenrelationen wie: jedes 10.000. Kind statt jedes 12.000. Kind .....
Liebe Grüße, Rebella
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JBB
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Beitrag von JBB »

Zunächst einmal stelle ich mit Freude fest, dass hier trotz der sehr provokanten Äußerungen von "peg" sehr sachlich reagiert wurde. :D

@peg
Alleine schon die Tatsache, dass über das Thema "Recht auf ein Kind" überhaupt diskuttiert wird, zeigt mir, in was für einer kinderfeindlichen Gesellschaft wir leben. Die Menschheit hat doch Grundbedürfnisse und das Kinderbekommen gehört für mich eindeutig dazu. Darüber müsste meiner Meinung nach überhaupt nicht geredet werden, das ist doch eine der natürlichsten Sachen der Welt!
So eine Diskussion stimmt mich echt nur traurig..... :(

Ich finde es auch sehr bedenklich, im Zusammenhang mit Medizin über Selektion zu sprechen!!!
Wo ist der Unterschied zwischen einer Krankheit (beispielsweise) der Eileiter und einem Bandscheibenvorfall? Warum sollen willkürlich gerade die Personen, die Krankheiten an den Fortpflanzungsorganen haben, von der Solidargemeinschaft ausgegrenzt werden?
Wenn du deinen Selektionsgedanken weiterführst, dann können wir überall in der Medizin entsprechende "Einsparungen" vornehmen:
"Lohnt" es sich dann noch, Todkranken medizinsche Unterstützung zu geben?
Oder sollten dann nicht gleich alle kranken Personen zwangs-sterilisiert werden?

Deine Argumente stammen meiner Meinung nach eindeutig vom Gedankengut der Nazis und die Verbreitung dieses ist in diesem Forum ganz sicher nicht gewünscht!!!!!

Um zum ursprünglichen Thema zurückzukommen:
Ich freue mich sehr darüber, dass sich nun die Experten mit diesem Thema beschäftigen werden. Ich hoffe es sehr, dass die Gerichte einsehen werden, dass die neue Regelung überarbeitet werden muss.

Meine persönliche Meinung: Eine angemessene Selbstbeteiligung ist ok, aber die Relation zum Einkommen des Paares muß gegeben sein. Hier kann doch auch eine "zumutbare Eigenbeteiligung" eingeführt werden?

Ich drücke die Daumen für alle Kläger *dd*

Herr von Langsdorff, über welchen Zeitraum kann sich die ganze Prozedur voraussichtlich hinziehen?
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
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