"Antidiskriminierungsgesetz"
Verfasst: 17 Dez 2004 14:16
Zur Zeit beraten die regierenden Parteien über ein , im Rahmen der Europäischen Gesetzgebung wohl notwendiges, nationales Antidiskriminierungsgesetz.
So weit, so gut. Es gibt noch keinen endgültigen Beschlußvorschlag dazu, der von beiden regierenden Parteien getragen werden würde....man verhandelt eben noch.
U.a. habe ich diversen Presseberichten entnehmen können, daß auch eine Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht, sexueller Ausrichtung etc. in das Gesetz aufgenommen werden soll. Mit fallen da auf Anhieb sehr viele Dinge ein, die ungewollt kinderlose Paare diskriminieren....euch sicher auch!
Fragen:
1.) Wie beurteilt ihr hier die Möglichkeit der Klage gegen verschiedene bereits bestehende Gesetze und Gesetzesänderungen auf der möglichen Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes?
Besonders interessieren würde mich die Meinung des Medizinrechtlers Dr. von Langsdorff, aber auch von euch Mitbetroffenen.
2.) Wäre es sinnvoll unsere Anliegen eventuell sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, falls das noch in der mache befindliche dt. Anitdiskriminierungsgesetz unsere Bevölkerungsgruppe bewußt ausschließt (was ich auch einer Pressemeldung im Ansatz entnehmen konnte)?
Ist es also rechtens, ggfs. ein Gesetz zu verabschieden, daß bestimmte Bevölkerungsgruppen positiv diskriminiert (z.B. Frauenparkplätze sollen erhalten bleiben), andere Gruppen aber bewußt ausgrenzt (z.B. Menschen mit staatlich einschränkten reproduktiven Rechten....also wir auf dem Hintergrund z.B. des ESchG).
Über viele Meinungen und eine rege Diskussion würde ich mich freuen, da ich denke, daß dieses neuentstehende Antidiskriminierungsgesetz gerade für uns ungewollt Kinderlose großes rechtliches Potential bietet.
LG Ovaria
So weit, so gut. Es gibt noch keinen endgültigen Beschlußvorschlag dazu, der von beiden regierenden Parteien getragen werden würde....man verhandelt eben noch.
U.a. habe ich diversen Presseberichten entnehmen können, daß auch eine Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht, sexueller Ausrichtung etc. in das Gesetz aufgenommen werden soll. Mit fallen da auf Anhieb sehr viele Dinge ein, die ungewollt kinderlose Paare diskriminieren....euch sicher auch!
Fragen:
1.) Wie beurteilt ihr hier die Möglichkeit der Klage gegen verschiedene bereits bestehende Gesetze und Gesetzesänderungen auf der möglichen Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes?
Besonders interessieren würde mich die Meinung des Medizinrechtlers Dr. von Langsdorff, aber auch von euch Mitbetroffenen.
2.) Wäre es sinnvoll unsere Anliegen eventuell sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, falls das noch in der mache befindliche dt. Anitdiskriminierungsgesetz unsere Bevölkerungsgruppe bewußt ausschließt (was ich auch einer Pressemeldung im Ansatz entnehmen konnte)?
Ist es also rechtens, ggfs. ein Gesetz zu verabschieden, daß bestimmte Bevölkerungsgruppen positiv diskriminiert (z.B. Frauenparkplätze sollen erhalten bleiben), andere Gruppen aber bewußt ausgrenzt (z.B. Menschen mit staatlich einschränkten reproduktiven Rechten....also wir auf dem Hintergrund z.B. des ESchG).
Über viele Meinungen und eine rege Diskussion würde ich mich freuen, da ich denke, daß dieses neuentstehende Antidiskriminierungsgesetz gerade für uns ungewollt Kinderlose großes rechtliches Potential bietet.
LG Ovaria