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Vergessene Rechung der Apotheke!!!!!!!!!!!!!???HILFE!!!!!!!!
Verfasst: 06 Feb 2005 20:51
von lucylu
Hallo,
ich wusste nicht genau wo ich dieses Thema festnageln sollte, deshalb tu ich es einfach mal hier!
also,
wir hatten im Mai/Juni 2004 eine ICSI und haben uns somit auf Rezept in unserer Apotheke GONAL F pens geholt(2 stück).
Die Apotheke wollte damals NUR 20 euro anzahlung/oder rezpetgebürh ,was das war... haben!!
ich wies die Apothekarin darauf hin, dass wir doch die hälfte vom gonal zahlen müssen (wären ja ca.500 euro gewesen) aber sie ging darauf irendwie nicht ein.
so.
jetzt im dezember 2004 waren wir durch zufall wieder was holen in dieser apo und der inhaber sprach uns an.
ihnen sei das untergegangen und die KK hätte die apo angeschrieben und den halben gonal-preis wohl eingefordert..
wir sollten also nun die 500 euro noch zahlen.
er gab uns keine rechung oder so, sondern wollte sich nochmal melden.
heute----kam der apo-mann vorbei und brachte ne rechnung und wir sollen diese 500 euro nun bis ende Feb. begleichen...
FRAGE: geht das noch?????????????????????
nach soooooooooooooooo langer zeit?????????????????????
is ja nicht meine schuld, wenn die apo das nicht blickt,oder???
HILFEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE
wär super dankbar um antworten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Verfasst: 06 Feb 2005 21:13
von BiBe
Ich denke, die Apotheke kann das Geld einfordern.
So schnell verjährt sowas leider nicht.
Da ihr ja in der Apotheke ein und ausgeht ist es wohl auch schwierig zu behaupten, ihr hättet nie das Gonal bekommen, oder?
Also das ist nur mein Bauchgefühl, denn ich habe mit Recht nix am Hut.
Vielleich kommt ja noch was *Fundiertes*

)
Verfasst: 07 Feb 2005 10:17
von Pusteblume72
Hallo lucylu,
wende Dich doch vielleicht einfach mal mit Deiner Frage an die Verbraucherzentrale, die haben doch auch Juristen und können Dir evt. weiterhelfen....!?
LG
Pusteblume
Verfasst: 07 Feb 2005 10:31
von cornelia
Hallo Lucylu,
wir hatten das gleiche Problem, nein sagen wir eher Glück wie ihr. Allerdings hat man uns keine Rechnung im Nachgang ausgestellt. (Was nicht heißt, das uns das nicht noch passieren kann. Aber wir waren auch schon wieder in dieser A.)
Da wir sehr aufgeregt über diesen Zustand waren, haben wir sofort eine Freundin kontaktiert, die eine Apotheke hat.
Die Apotheke hätte sofort reagieren müssen. Es werden jeden Tag bzw. am nächsten Tag die Rezepte durchgesehen. Da hätte es Ihnen auffallen müssen. Es steht ja groß drauf nach § soundso. Spätesten aber bei der Monatsabrechnung hätte man wach werden müssen. Deine Anschrift steht auch auf dem Rezept! Du hast die Angestellte auf den Fehler ihrerseits hingewiesen. Wieso wachen die erst auf wenn Du persönlich im Laden stehst.
Die Frage ist allerdings auch, stand der Zusatz das es nach § soundso abgerechnet wird auf dem Rezept ja oder ein. Man geht aber davon aus, da die Rezepte nicht per Hand sondern per PC– Programm ausgefüllt werden. Und da gehe ich davon aus, das dieser §-Zusatz automatisch mit auf das Rezept gedruckt wird.
Hier im Forum gibt es doch auch einen Anwalt, den würde ich dazu mal befragen.
Es ist natürlich auch eine Frage der Ehre. Das Geld steht der A. prinzipiell natürlich zu.
Wir haben aber stille gehalten, uns über das gesparte Geld gefreut und gehofft dass die Angestellte nicht zu großen Ärger bekommen hat. Der Apothekeninhaber selbst wird diesen finanziellen Verlust locker verschmerzen.
Viel Glück !!
Würde mich freuen wenn Du mich auf dem laufenden halten würdest.
Verfasst: 07 Feb 2005 20:11
von Elka
Cornelia,
wo gibt es denn hier im Forum einen Anwalt

Würde mich interessieren...
Verfasst: 07 Feb 2005 22:51
von rebella67
Hallo, es gibt hier im Forum keinen Anwalt. Es hat hier nur mal einer gepostet, der die Sammelklage übernommen hat.
Aber meines Erachtens beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre zum Jahresende. Warum sollte eine Apotheke da eine Ausnahme sein? Das glaube ich nicht und denke, Ihr müßt da zahlen.
Liebe Grüße, Rebella
Verfasst: 07 Feb 2005 23:44
von cornelia
Mmmmhhhhh, ach herje, hab ich jetzt die Geister die ich rief heraufbeschworen??!!
Ich bin noch nicht sooo lange in diesem Forum, meine aber beim herum stöbern einen Ordner gefunden zu haben mit einem Anwalt für Medizinrecht.

Ist das nicht der Fall?!: Sorry!!!!!!!!!!!! Wollte hier keine falschen Gerüchte in die Welt setzen!!!!!!!!
Cornelia
Verfasst: 08 Feb 2005 12:29
von CindyLeonie
Hallo Mädels,
was die Verjährungsfrist angeht, meine ich auch 3 Jahre. Es gibt seit 2001 neue Verjährungsfristen und die allgemeine Verjährungsfrist beträgt jetzt 3 Jahre. Ich denke die Apotheken fallen darunter. (arbeite beim Anwalt - daher habe ich etwas Grundkenntnis). Arbeite auch bei einem Anwalt für Medizinrecht, möchte ihn aber nicht einschalten - da ver on unserem Problem nichts weiß. Allerdings kann ich ja mal nach dem Problem mit dem Rezept fragen, ganz unverbindlich - schiebe halt irgendein anderes Medikament vor

, was auf dem Rezept gestanden hätte. Vielleicht hilft es ja.
Habe heute Gott sei Dank frei, also frühestens morgen.
LG
Cindy
Verfasst: 09 Feb 2005 17:18
von CindyLeonie
Also ich habe nachgefragt.
Er kannte sich mit so einem Fall nicht aus, meinte aber, Verjährung als auch Verwirkung würden nicht eintreten. Es käme auf die Beweispflicht an, aber nach dem hier sogar der Bekanntheitsgrad groß ist, wäre doch eine Zahlung besser als den Gerichtsweg zu beschreiten, der wohl auch nicht so aussrichtsreich wäre.
Ich hoffe, ich konnte helfen und du kannst das mit der Apotheke irgendwie klären.
LG
Cindy
Verfasst: 09 Feb 2005 18:12
von Floppy
das Thema kam letztes Jahr schon mal auf ...... vielleicht kann Dir ELKA sagen wie es ausging......
http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=24448