Seite 1 von 2

Antwort vom Bundesministerium für Gesundheit

Verfasst: 31 Mai 2005 14:49
von dekleene
Hallöchen,

ich hatte am 6. April eine Mail an die gute Frau Schmidt geschickt, bezüglich der Babyprämie:


Guten Tag,

ich habe heute von Ihrem Vorhaben gehört, Babyprämien für Paare zu zahlen, die sich aufgrund Ihres Arbeitsverhältnisses gegen ein Kind entscheiden. Mein Mann und ich sind leider in der Situation, aus gesundheitlichen Gründen kein Kind bekommen zu können. Für uns kommt nur ICSI in Frage. Es ist noch gar nicht so lange her, seit die Gesundheitsreform ungewollt kinderlose Paare dazu zwingt, die Hälfte der Behandlungskosten für eine künstliche Befruchtung selbst zu zahlen. Viele Paare können sich das nicht leisten und somit werden auch weniger Kinder geboren. Ist es nicht absolut widersprüchlich, Menschen die Kinder wollen die Hilfe zu versagen und anderen, die keine Kinder möchten, mit Prämien zu locken? Wo bleibt da die sogenannte Gleichheit? Vielleicht wäre es angebracht, es noch einmal zu überdenken, und die künstliche Befruchtung wieder ganz in den Katalog der Krankenkassen aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüssen




und das bekam ich heute per post als antwort:



Sehr geehrte Frau xxx,

für Ihr Schreiben vom 8. April 2005 danke ich Ihnen.

Soweit Sie die Leistungen der künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung ansprechen, bemerke ich folgendes:

Gemäß 27a Abs. 4 SGB V umfassen die Leistungen der Krankenbehandlung auch Maßnahmen zu Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn diese Maßnahme nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind und die hinreichende Aussicht besteht, dass durch die Maßnahme eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Die näheren Vorraussetzungen, die Art und der Umfang der medizinischen Maßnahme zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bestimmt. In den derzeit geltenden Richtlinien des Bundesausschusses über Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung wurde die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) nicht ausgeschlossen, sondern an bestimmte Vorraussetzungen geknüpft, damit sie im Rahmen ärztlicher Maßnahmen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden kann.

Nach diesen Richtlinien kommen ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung grundsätzlich nur in Betracht, wenn andere Behandlungen zur Herstellung der Empfängnisfähigkeit, wie z.B. Fertilisierungsoperation oder alleinige hormonelle Stimulation, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten, nicht durchführbar oder nicht zumutbar sind. Nach einer Sterilisation besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung.

Darüber hinaus müssen die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen miteinander verheiratet sein, es dürfen ausschliesslich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden und die Ehegatten müssen zuvor ausführlich über eine solche Behandlung durch einen entsprechend qualifizierten Arzt, der die Maßnahme selbst nicht durchführt, beraten worden sein. Dieser Arzt muss die Eheleute dann an einen Arzt oder eine Einrichtung überweisen, die über die gem. § 121a SGB erforderliche Genehmigung zur Durchführung der jeweiligen Maßnahme verfügt.

Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung ist weiterhin, dass bei beiden Ehegatten zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen keine HIV-Infektion vorliegt, dass bei der Frau ein ausreichender Schutz gegen Rötelninfektion besteht und sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Eine Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) kommt nach den Richtlinien bei Vorliegen der bereits o.g. Voraussetzungen grundsätzlich in Betracht soweit als medizinische Indikation eine ausreichend nachgewiesene männliche Fertilitätsstörung vorliegt und die hinreichende Aussicht besteht, dass durch die ICSI eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann. Eine hinreichende Erfolgsaussicht liegt bei der ICSI nichtmehr vor, wenn nach zweimaliger Spermieninjektion in die Eizelle keine Befruchtung oder nach viermaliger vollständiger Durchführung keine Schwangerschaft eingetreten ist. In-vitro-Fertilisation und ICSI dürfen je nach vorliegender Indikation in der Regel nur alternativ angewandt werden.

Wenn sämtliche genannten Vorraussetzungen vorliegen, können die ICSI und die mit der Durchführung zusammenhängenden Maßnahmen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden.

Wie Sie wissen ist die Leistung durch das GKV-Modernisierungsgesetz auf eine anteilige Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt worden. Soweit im Einzelfall die Krankenkasse eine entsprechende ablehnt, kann die Entscheidung der Krankenkasse durch die zuständige Aufsichtsbehörde überprüft werden.
Eine Änderung der Rechtslage kann ich Ihnen nicht in Aussicht stellen.

Mit freundlichen Grüssen





super, hat der gute mann auch verstanden, was ich von ihm wollte? *mecker*

gruss dekleene

Verfasst: 31 Mai 2005 15:29
von TinaF
Na toll!
Das ham wir ja auch alle noch gar nicht gewusst!*achtungironie*

Nein, da hat wohl jemand gar nix verstanden!*grummel*

Verfasst: 31 Mai 2005 15:37
von dekleene
ich bin jetzt wirklich am überlegen, ob ich ihm mein anliegen nochmal deutlich schreibe, so dass er das auch versteht *mecker*

Verfasst: 31 Mai 2005 16:58
von Stella38
können die nix anderes als ihren scheiß standardbrief verschicken?`den ganzen austausch sollte man an den sprechenden hosenanzug der cdu, ich meine unsere vielleicht zukünftige kanzlerin angie schicken, unter dem motto: du willst kanzlerin werden? nimm uns ernster als die anderen affen, dann wählen wir dich vielleicht :evil:

Verfasst: 31 Mai 2005 18:27
von atonne
Hallo, eine ähnlichen Brief habe ich auch bekommen (zwei Tage vor der NRW-Wahl) und dann folgendes geantwortet (ist zwar ein bisschen böse, aber naja, ich war einfach so sauer *mecker* *mecker*):
-------------------------------------------------------------------------------------------

Frau ...,

ich habe von Ihnen keine Erläuterung der gesetzlichen Lage erwartet, die
kenne ich, wie Sie meinem Schreiben entnehmen konnten, sehr gut.
Ich werde Sie auch nicht weiter mit Briefen belästigen, hat mir Ihre Antwort
doch wieder einmal gezeigt, dass die "soziale" Partei Ausgaben in Höhe von
einem Monatsgehalt pro Versuch für zumutbar erachtet. Bei drei anteilig bezahlten
Versuchen durch die KK bedeutet dass, ein VIERTEL seines Jahresgehaltes
auszugeben, und da wundert sich der Kanzler, warum immer weniger Kinder
geboren werden. Wer kann sich das noch leisten?
Vermutlich steckt dahinter eine Strategie: wer arm ist, soll eben keine Kinder in die Welt setzen.

Fr. ...

-------------------------------------------------------------------------------------------


Sprechender Hosenanzug :gröhl:, das ist echt gut!

Gruss, Atonne

Verfasst: 31 Mai 2005 18:44
von Stella38
ist nicht von mir, habs glaub ich von Bruno Jonas aus dem SCheibenwischer aufgegabelt :wink:

Verfasst: 01 Jun 2005 08:29
von Gast
Ach Leute!!!

Immer diese Textbausteinbriefe!!! :evil:
Echt zum Bild!!!!!!

Ich glaube, ich schreibe auch mal wieder eine Mail!!!!

Verfasst: 02 Jun 2005 07:00
von Gast
Hallo Ihr Lieben,


hat jemand von Euch zufällig Angies Vortrag gehört,als sie zur Kanzlerkandidatin gekrönt wurde????



Sie sagte wortwörtlich, dass sie sich um Menschengruppen kümmern wird, die keine Lobby haben....Na, wenn das man nicht sehr hochgegriffen ist.

ich möchte der guten Dame natürlich diesbezüglich ein paar nette Worte schreiben und weiß nicht wie ich das am Besten mache. Geht das per Internet und wenn ja, wie komme ich an die Mailadresse? Vielleicht hat ja noch jemand Lust Ihr was zu schreiben......

Verfasst: 02 Jun 2005 07:18
von Gast
Hallo und guten Morgen!

Hier mal die Seite von Angela Merkel mit dem Kontaktformular für E-Mail:

http://www.angela-merkel.de/php/templat ... t.tmpl.htm

@sternchen: hast du schon was formuliert?

LG

Anni-Christin

Verfasst: 02 Jun 2005 07:29
von Gast
Für alle die, die die Rede nicht kennen:


http://www.cdu.de/doc/pdf/05_05_30_Merk ... nt_KAH.pdf

Auf Seite 2 steht, was sternchen oben schon angesprochen hat.

LG
Anni-Christin