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Sozialgesetzeslage

Verfasst: 06 Okt 2005 10:44
von Chrissy2
Hallo zusammen.

Habe mal eine Frage an die juristisch-bewanderten unter euch (im Gesundheitsreform-Ordner tumelt sich gerade niemand).
Irgendwie habe ich mal gehört, dass ein "nur-stimulierter-dann-GV-Zyklus" von den KK bezahlt werden muß (sprich, die Medis und evtl. Ultraschalluntersuchungen).
Stimmt das? Und wenn ja, wo steht das im Sozialgesetzbuch?
Ich habe das nämlich versucht zu lesen, finde es aber nirgendwo.
Wißt ihr mehr und könnt mir da helfen?

LG
Chrissy

Verfasst: 06 Okt 2005 16:02
von atonne
Hallo, Chrissy,

das stimnt, aber wo es steht, weiss ich auch nicht. Frag doch mal im Kostenforum, da kann Andreas Dir sicher weiterhelfen.

Gruss, Atonne

Verfasst: 06 Okt 2005 20:46
von Mondschaf
hi chrissy,

es steht so nicht drin, kann aber den beschreibungen dessen entnommen werden, was nicht bzw. zu 50% gezahlt wird. da ist stimulierter gv nicht bei.

infos zu den kosten findest du hier.
http://www.klein-putz.net/forum/info.php?artikel=11

gruß

mondschaf