Ich hab was für die Witzecke (Taufe von Embryonen)
Verfasst: 17 Okt 2005 22:37
(obwohl es auch wieder sehr ernst ist)
Ich lese gerade das Buch "Abermals krähte der Hahn" von dem Kirchenkritiker Karlheinz Deschner. Sehr empfehlenswert - zeigt es doch die geschichtlichen Wahrheiten über die Entwicklung der Kirche und dass diese mit dem ursprünglichen Anliegen von Jesus kaum noch etwas gemein hat.
Nun also das Thema Taufe. Bis zum Beginn des Mittelalters wurden meist nur Erwachsene getauft, weil ja unschuldigen Kindern noch keine Sünden abgewaschen werden mussten. Dann änderte sich aber die Meinung und jedes neugeborene Kind musste erstmal getauft werden (sprich: von den Sünden befreien), um überhaupt ins Himmelreich kommen zu können. Nun aber besonders pikant:
Die Taufe im Mutterleib!
Als Quelle für die Zitate im Text ist angegeben: Capellmann,C., u.Bergmann,W., Pastoralmedizin, 19. A., 1923 (mit kirchlicher Druckerlaubnis vom 10.8.1922)
"Um die Seelen auch der Kleinsten zu retten, tauft die katholische Kirche bei Gefahr einer Totgeburt mit einem besonderen medizinischen Instrument schon im Mutterleib: sie sogenannte intrauterine Taufe.
Diese ablutio per aspersionem ist nach den katholischen Pastoralmedizinern zu vollziehen, "sobald überhaupt ein Teil des Kindes erreicht werden kann". Eine Gefährdung des Lebens von Mutter und Kind spielt dabei kaum eine Rolle. "Der zu befürchtende Nachteil für die Mutter und die Beschleunigung des Todes für das Kind kämen hier nicht in Betracht gegenüber der nötigen Sorge für das ewige Heil des Kindes."
Wichtiger ist, was zu geschehen hat, wenn die Taufspritze fehlt. In diesem Fall soll man versuchen, "den Finger mit dem Taufwasser triefend naß zu machen und mit diesem nassen Finger einen Teil des Kindes abzuwaschen". Während der minister baptismi, der Taufspender, mit taufwasserfeuchtem Finger im Mutterleib nach dem Kind tastet (bei Taufe auf die Nabelschnur ist die Zeremonie ungültig), spricht er: "Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" (Ohne Amen).
Niemand geht in dieser Gemeinschaft verloren. Das beweisen auch die Vorschriften für die Taufe bei Missgeburten. Mit allen Eventualitäten wird gerechnet: ein Kopf und eine Brust, ein Kopf und zwei Brüste, zwei Köpfe und zwei Brüste, zwei Gesichter und ein Kopf, ein Gesicht und zwei Schädel, ein Kopf und zwei Herzen usw. Bei einem Kopf mit doppelter Brust beispielsweise verlangt man, unbedingt den Kopf und jede Brust einzeln zu taufen. "Es ist nötig, auf j e d e Brust Wasser zu gießen, da man ja im Zweifel nicht wissen kann, welche Brust mit dem Kopfe getauft wäre."
Noch nicht genug. Obwohl man eine Zeugung zwischen Mensch und Tier für unmöglich hält, werden sogar aus derartigen Verbindungen hervorgegangene "Erzeugnisse" mit Rücksicht auf die Taufe besprochen!
Selbst Embryone in den ersten Monaten sind bei dem geringsten Lebenszeichen zu taufen. Für die katholische Fachwelt erhebt sich dabei lediglich die Frage, ob man einen im geschlossenen Ei ausgestoßenen Fötus erst dann taufen soll, wenn das Ei geöffnet ist, oder ob man zuerst auf die Häute des geschlossenen Eies bedingungsweise die Taufe applizieren darf oder muß. Diese Frage ist in zuständigen katholischen Kreisen umstritten. Was man jedoch hierbei im Einzelnen erörtert, kann dem Leser kaum noch zugemutet werden. Allen nichtsachverständigen Taufspendern wird jedenfalls geraten, die Taufe per immersionem, durch Untertauchen vorzunehmen, und zwar so, dass man, den Fötus schräg haltend, die Häute in oder unter Wasser zerreißt und gleichzeitig die den Fötus seeligmachenden Taufworte spricht. Die Gebrauchsanweisung lautet: "Man fasse mit Daumen und Zeigefinger jeder Hand eine Falte der Eihülle und zerreiße diese so, dass der Inhalt des Eies ausfließt, resp. das Taufwasser den ganzen Inhalt des Eies gehörig bespült, und hebe den Fötus wieder heraus unter Vollendung der Taufformel". Faustregel in allen diesen Fragen: "Für jeden vom Weibe geborenen Gegenstand (!) gilt demnach als praktische Regel: man taufe i m m e r, wenigstens bedingungsweise".
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Daher mein Vorschlag zur Güte für ein modernisiertes Embryonenschutzgesetz:
Laßt die selektierten Embryonen taufen - und das Problem ist behoben!
(Ich habe hier, weil ich es selbst nicht so gut wiedergeben konnte, die Seiten 290/291 des Buches von Karlheinz Deschner abgeschrieben. Ich hoffe, das ist so o.k. Zumindest steht in dem Buch nichts dazu, dass auszugsweises Abschreiben verboten wäre.)
Ich lese gerade das Buch "Abermals krähte der Hahn" von dem Kirchenkritiker Karlheinz Deschner. Sehr empfehlenswert - zeigt es doch die geschichtlichen Wahrheiten über die Entwicklung der Kirche und dass diese mit dem ursprünglichen Anliegen von Jesus kaum noch etwas gemein hat.
Nun also das Thema Taufe. Bis zum Beginn des Mittelalters wurden meist nur Erwachsene getauft, weil ja unschuldigen Kindern noch keine Sünden abgewaschen werden mussten. Dann änderte sich aber die Meinung und jedes neugeborene Kind musste erstmal getauft werden (sprich: von den Sünden befreien), um überhaupt ins Himmelreich kommen zu können. Nun aber besonders pikant:
Die Taufe im Mutterleib!
Als Quelle für die Zitate im Text ist angegeben: Capellmann,C., u.Bergmann,W., Pastoralmedizin, 19. A., 1923 (mit kirchlicher Druckerlaubnis vom 10.8.1922)
"Um die Seelen auch der Kleinsten zu retten, tauft die katholische Kirche bei Gefahr einer Totgeburt mit einem besonderen medizinischen Instrument schon im Mutterleib: sie sogenannte intrauterine Taufe.
Diese ablutio per aspersionem ist nach den katholischen Pastoralmedizinern zu vollziehen, "sobald überhaupt ein Teil des Kindes erreicht werden kann". Eine Gefährdung des Lebens von Mutter und Kind spielt dabei kaum eine Rolle. "Der zu befürchtende Nachteil für die Mutter und die Beschleunigung des Todes für das Kind kämen hier nicht in Betracht gegenüber der nötigen Sorge für das ewige Heil des Kindes."
Wichtiger ist, was zu geschehen hat, wenn die Taufspritze fehlt. In diesem Fall soll man versuchen, "den Finger mit dem Taufwasser triefend naß zu machen und mit diesem nassen Finger einen Teil des Kindes abzuwaschen". Während der minister baptismi, der Taufspender, mit taufwasserfeuchtem Finger im Mutterleib nach dem Kind tastet (bei Taufe auf die Nabelschnur ist die Zeremonie ungültig), spricht er: "Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" (Ohne Amen).
Niemand geht in dieser Gemeinschaft verloren. Das beweisen auch die Vorschriften für die Taufe bei Missgeburten. Mit allen Eventualitäten wird gerechnet: ein Kopf und eine Brust, ein Kopf und zwei Brüste, zwei Köpfe und zwei Brüste, zwei Gesichter und ein Kopf, ein Gesicht und zwei Schädel, ein Kopf und zwei Herzen usw. Bei einem Kopf mit doppelter Brust beispielsweise verlangt man, unbedingt den Kopf und jede Brust einzeln zu taufen. "Es ist nötig, auf j e d e Brust Wasser zu gießen, da man ja im Zweifel nicht wissen kann, welche Brust mit dem Kopfe getauft wäre."
Noch nicht genug. Obwohl man eine Zeugung zwischen Mensch und Tier für unmöglich hält, werden sogar aus derartigen Verbindungen hervorgegangene "Erzeugnisse" mit Rücksicht auf die Taufe besprochen!
Selbst Embryone in den ersten Monaten sind bei dem geringsten Lebenszeichen zu taufen. Für die katholische Fachwelt erhebt sich dabei lediglich die Frage, ob man einen im geschlossenen Ei ausgestoßenen Fötus erst dann taufen soll, wenn das Ei geöffnet ist, oder ob man zuerst auf die Häute des geschlossenen Eies bedingungsweise die Taufe applizieren darf oder muß. Diese Frage ist in zuständigen katholischen Kreisen umstritten. Was man jedoch hierbei im Einzelnen erörtert, kann dem Leser kaum noch zugemutet werden. Allen nichtsachverständigen Taufspendern wird jedenfalls geraten, die Taufe per immersionem, durch Untertauchen vorzunehmen, und zwar so, dass man, den Fötus schräg haltend, die Häute in oder unter Wasser zerreißt und gleichzeitig die den Fötus seeligmachenden Taufworte spricht. Die Gebrauchsanweisung lautet: "Man fasse mit Daumen und Zeigefinger jeder Hand eine Falte der Eihülle und zerreiße diese so, dass der Inhalt des Eies ausfließt, resp. das Taufwasser den ganzen Inhalt des Eies gehörig bespült, und hebe den Fötus wieder heraus unter Vollendung der Taufformel". Faustregel in allen diesen Fragen: "Für jeden vom Weibe geborenen Gegenstand (!) gilt demnach als praktische Regel: man taufe i m m e r, wenigstens bedingungsweise".
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Daher mein Vorschlag zur Güte für ein modernisiertes Embryonenschutzgesetz:
Laßt die selektierten Embryonen taufen - und das Problem ist behoben!
(Ich habe hier, weil ich es selbst nicht so gut wiedergeben konnte, die Seiten 290/291 des Buches von Karlheinz Deschner abgeschrieben. Ich hoffe, das ist so o.k. Zumindest steht in dem Buch nichts dazu, dass auszugsweises Abschreiben verboten wäre.)