Die Bioethik-Kommission fordert neue gesetzliche Vorgaben

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Pumpi
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Die Bioethik-Kommission fordert neue gesetzliche Vorgaben

Beitrag von Pumpi »

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Donnerstag, 19. Januar 2006


Künstliche Befruchtung: Neue Regeln gefordert

Mainz (ddp). Die Bioethik-Kommission des Landes fordert neue gesetzliche Vorgaben für die künstliche Befruchtung. Dazu hat die Kommission in mehreren Sitzungen acht Empfehlungen erarbeitet, teilte der Vorsitzende des Gremiums, Justizminister Herbert Mertin (FDP) bei der Vorstellung des Abschlussberichtes am Mittwoch in Mainz mit. Eine konkrete gesetzgeberische Initiative sei derzeit nicht geplant, weil im Bundestag keine Aussicht auf eine erfolgreiche Durchsetzung bestehe. Zudem solle zunächst ein gesellschaftlicher Diskurs über das Thema einsetzen. Eine wesentliche Forderung der Fachleute ist die Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Einzelfällen. «Wir wollen keine maßgeschneiderten Kinder», betonte Mertin, aber darum gehe es bei der PID auch nicht. Es sei sinnvoll, eine Untersuchung des Embryos zu machen, wenn eine bestimmte Erkrankung befürchtet wird. Damit ließe sich vermeiden, dass die Frau eine «Schwangerschaft auf Probe» durchleben müsse, weil ein kranker Fötus später abgetrieben werden müsse. Zudem fordert die Kommission, die derzeitige strikte Regelung von nur drei erzeugten Embryonen in einem Zyklus der Frau aufzuheben. Im Zuge dessen soll auch die strikte Verpflichtung zur Verpflanzung aller Embryonen fallen und eine Auswahl des mutmaßlich lebensfähigsten «nach Augenschein» erlaubt werden. Das soll risikoreiche Mehrlingsschwangerschaften verhindern. Allerdings könne mit einer solche Begutachtung unter dem Mikroskop keine Aussage über mögliche Behinderungen oder das Geschlecht des Kindes gefällt werden, betonte Mertin. Ein dritter Teil der Forderungen bezieht sich auf die umstrittene Stammzellenforschung. Hier will die Kommission erreichen, dass das grundsätzliche Verbot der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen mit seiner so genannten Stichtagsregelung aufgehoben wird. Diese erlaubt eine Forschung nur in Ausnahmefällen, wenn die Zellen aus dem Ausland importiert wurden und von Embryonen abstammen die vor dem 1. Januar 2002 erzeugt wurden. Zudem ist es nach Ansicht der Experten erforderlich, eine Regelung zu schaffen, nach der sich deutsche Wissenschaftler ohne strafrechtliches Risiko auch an internationalen Forschungen beteiligen können. Reproduktives Klonen, also zu Fortpflanzungszwecken, lehnt die Kommission ab. Allerdings soll unter Auflagen das therapeutische Klonen erlaubt werden. Drei Kommissionsmitglieder hatten sich dem Abschlussbericht der Kommission wegen ethischer Bedenken nicht angeschlossen.

http://www2.netdoktor.de/nachrichten/in ... &id=121600
Viele Grüße
Claudia


"Eine Gelegenheit klopft nie zweimal an. Das ist die traurige Wahrheit. Und wenn wir Dinge auf den nächsten Tag verschieben, kann es sein, dass dieser Tag nicht stattfindet."
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ja, sehr schön. Leider nur die Auffassung einer einzelnen Bioethik-Kommission. Aber immerhin. Hoffen wir, dass andere mit solchen Meldungen noch nachziehen.
Liebe Grüße, Rebella
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