Unterhaltfrage

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anonymbenutzer
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Unterhaltfrage

Beitrag von anonymbenutzer »

Hallo,

die, die mich kennen werden zwar mich in der Frage erkennen aber es mir so anynom doch lieber.

Mein 16jähriger Sohn wird demnächst in eine WG oder sogar in ein Heim müssen. Bitte fragt nicht weiter nach, leicht fiel diese Entscheidung nicht, aber für alle Seiten ist es so besser :cry:

Der leibliche Vater hat noch nie gezahlt :argh: trotz aller Klagerei usw. und ich gehe auch nicht davon aus das er nun zahlen wird. *mecker*

Nun bin ich ja dann wohl allein voll unterhaltsverpflichtet, richtig? :?: :evil: Weiß jemand wie genau sich das dann berechnet? Bisher weiß ich nur, dass zumindest nicht das Einkommen von meinem Mann mitangerechnet werden darf.
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bani1976
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Beitrag von bani1976 »

Hallöchen,

das tut mir leid, aber ich frage auch nicht weiter und hoffe dass es eine WG werden wird.

Also wenn dein Sohn kein eigenes Einkommen hat und nicht mehr zu Hause wohnt, dann hat er Anspruch auf 570,00 Euro Unterhalt von den Eltern. Kannst ihm aber das Kindergeld überweisen lassen, dann mindert sich deine Unterhaltspflicht dementsprechend.

Frag ruhig, wenn du noch etwas wissen möchtest.

Liebe Grüße

Nicole
JBB
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Beitrag von JBB »

Bei der Entscheidung, das minderjährige Kind ausziehen zu lassen, hat doch sicher das Jugandamt mitberaten. Beim Jugendamt findet du auch die Beratungsstelle, die den Unterhalt kostenlos für dich berechnet.

Meines Wissens gibt es da keine "Pauschalen", sondern der Unterhalt für Minderjährige berechnet sich nach dem Einkommen.

Sollte dein Einkommen nicht ausreichen, um seinen auswärtigen Unterhaltsbefarf zu decken, muss dein Sohn Hartz4 beantragen. Das geht normalerweise nicht mehr für "Kinder" unter 25, aber wenn besonders schwierige familiäre Verhältnisse vorliegen, die ein Zusammenleben nicht mehr möglich machen, macht das Amt auch eine Ausnahme.

Lass dich auf jeden Fall vom Jugendamt beraten. Viel Glück für deinen Sohn!!!
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
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