Antwort vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
Verfasst: 23 Mai 2002 11:36
Bundesministeriurn für Bildung
und Forschung
HALJSANSCHRIFT Heinemannstraße 2, 53175 Bonn-Bad Godesberg
POSTANSCHRIFT 53170 Bonn
TEL +49 (0)1888 57-3125
FAx +49 (0)1888 57-8 3125
GZ
BEARBEITET VON Andrea Spelberg
E-mAiL andrea.spelberg@bmbt.bund.de HOMEPAGE www.bmbfde
DATum Bonn, 17.05.2002 mm-
Sehr geehrte Frau,
vielen Dank für Ihre Schreiben vom 3. Februar und 15. März 2002 an Frau Ministerin Bulmahn, die mich gebeten hat zu antworten. Leider ist es mir wegen vieler anderer Verpflichtungen erst jetzt möglich, Ihnen zu antworten. In Ihren Schreiben sprechen Sie sich für eine Änderung, des Embryonenschutzgesetzes aus, um die Kultivierung aller befruchteten Eizellen bis zum Blastozystenstadium zu ermöglichen und so die Schwangerschaftsraten bei der künstlichen Befruchtung zu erhöhen.
Ich habe großes Verständnis dafür, dass Sie als persönlich Betroffene von der Politik erwarten, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um medizinische Innovationen zu fördern und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse auch zum Nutzen der Menschen eingesetzt werden können. Gerade im medizinischen Bereich ist es das Anliegen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, nicht nur Forschung zu fördern, sondern diese Ergebnisse auch baldmöglichst in konkrete medizinische Anwendungen umzusetzen.
Es ist aber auch die Aufgabe der Bundesregierung, die Sorgen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die im Zusammenhang mit den neuen bio- und gentechnologischen Methoden und Anwendungen artikuliert werden, ernst zu nehmen. Die Bundesregierung ist dem Schutz der verfassungsmäßigen
Grundrechte und der Würde des Menschen im Zusammenhang mit medizinisch-ethischen Fragen in besonderer Weise verpflichtet wie sie dies auch in ihrer Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 zum Ausdruck gebracht hat.
Das Embryonenschutzgesetz wurde 1990 nach einer intensiven öffentlichen Diskussion zwischen Wissenschaft, Öffentlichkeit, Vertretern von Betroffenen und Politik verabschiedet und basiert auf einem Konsens, der 'nach Abwägung zwischen den betroffenen Schutzrechten erzielt wurde. Es hat sich in den letzten Jahren als eine grundsätzlich tragfähige Basis für den praktischen Umgang mit den Fragen des Embryonenschutzes bewährt. In den Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes hat es aber auch bedeutende medizinische Weiterentwicklungen gegeben und es konnten wichtige praktische Erfahrungen gesammelt werden.
Die Bundesregierung hat diese Entwicklungen aufmerksam verfolgt. Sie hat auf verschiedenen Ebenen den Dialog mit der Öffentlichkeit, der Wissenschaft und dem Parlament über die neuen biomedizinischen Handlungsmöglichkeiten und ihre ethischen Implikationen geführt. Mit dem Jahr der . Lebenswissenschaften hat sie im vergangenem Jahr gemeinsam mit den großen Wissenschaftsorganisationen durch eine Vielzahl von Veranstaltungen den Bürgerinnen und Bürgem ein Forum geschaffen, in dem Wissenschaft und Öffentlichkeit das gegenseitige Verständnis über Fragen der Lebenswissenschaften vertiefen konnten.
Allerdings haben die Diskussionen gerade um den Import und die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen gezeigt, wie gegenläufig die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Deutschland bewertet werden, so dass wichtige Fragen erst in der nächsten Legislaturperiode geklärt werden können. Die Bundesregierung strebt dann eine umfassende Regelung des Bereichs der Fortpflanzungsmedizin einschließlich des Embryonenschutzes an. Dabei wird die Diskussion mit der Öffentlichkeit, insbesondere mit Vertretern von Betroffenen und aus der Wissenschaft, eine besondere Rolle spielen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung verfolgt diese Auseinandersetzungen auch mit Blick auf die wissenschaftlichen Entwicklungen und wird sich weiter an der Diskussion und erforderlichen Anpassung von rechtlichen Rahmenbedingungen beteiligen. Wichtig wird es sein, die Chancen der Lebenswissenschaften für den Menschen optimal zu nutzen und gleichzeitig klare Grenzen ffir die Forschung zu ziehen.
Mir freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Stephan Roesler
und Forschung
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DATum Bonn, 17.05.2002 mm-
Sehr geehrte Frau,
vielen Dank für Ihre Schreiben vom 3. Februar und 15. März 2002 an Frau Ministerin Bulmahn, die mich gebeten hat zu antworten. Leider ist es mir wegen vieler anderer Verpflichtungen erst jetzt möglich, Ihnen zu antworten. In Ihren Schreiben sprechen Sie sich für eine Änderung, des Embryonenschutzgesetzes aus, um die Kultivierung aller befruchteten Eizellen bis zum Blastozystenstadium zu ermöglichen und so die Schwangerschaftsraten bei der künstlichen Befruchtung zu erhöhen.
Ich habe großes Verständnis dafür, dass Sie als persönlich Betroffene von der Politik erwarten, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um medizinische Innovationen zu fördern und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse auch zum Nutzen der Menschen eingesetzt werden können. Gerade im medizinischen Bereich ist es das Anliegen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, nicht nur Forschung zu fördern, sondern diese Ergebnisse auch baldmöglichst in konkrete medizinische Anwendungen umzusetzen.
Es ist aber auch die Aufgabe der Bundesregierung, die Sorgen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die im Zusammenhang mit den neuen bio- und gentechnologischen Methoden und Anwendungen artikuliert werden, ernst zu nehmen. Die Bundesregierung ist dem Schutz der verfassungsmäßigen
Grundrechte und der Würde des Menschen im Zusammenhang mit medizinisch-ethischen Fragen in besonderer Weise verpflichtet wie sie dies auch in ihrer Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 zum Ausdruck gebracht hat.
Das Embryonenschutzgesetz wurde 1990 nach einer intensiven öffentlichen Diskussion zwischen Wissenschaft, Öffentlichkeit, Vertretern von Betroffenen und Politik verabschiedet und basiert auf einem Konsens, der 'nach Abwägung zwischen den betroffenen Schutzrechten erzielt wurde. Es hat sich in den letzten Jahren als eine grundsätzlich tragfähige Basis für den praktischen Umgang mit den Fragen des Embryonenschutzes bewährt. In den Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes hat es aber auch bedeutende medizinische Weiterentwicklungen gegeben und es konnten wichtige praktische Erfahrungen gesammelt werden.
Die Bundesregierung hat diese Entwicklungen aufmerksam verfolgt. Sie hat auf verschiedenen Ebenen den Dialog mit der Öffentlichkeit, der Wissenschaft und dem Parlament über die neuen biomedizinischen Handlungsmöglichkeiten und ihre ethischen Implikationen geführt. Mit dem Jahr der . Lebenswissenschaften hat sie im vergangenem Jahr gemeinsam mit den großen Wissenschaftsorganisationen durch eine Vielzahl von Veranstaltungen den Bürgerinnen und Bürgem ein Forum geschaffen, in dem Wissenschaft und Öffentlichkeit das gegenseitige Verständnis über Fragen der Lebenswissenschaften vertiefen konnten.
Allerdings haben die Diskussionen gerade um den Import und die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen gezeigt, wie gegenläufig die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Deutschland bewertet werden, so dass wichtige Fragen erst in der nächsten Legislaturperiode geklärt werden können. Die Bundesregierung strebt dann eine umfassende Regelung des Bereichs der Fortpflanzungsmedizin einschließlich des Embryonenschutzes an. Dabei wird die Diskussion mit der Öffentlichkeit, insbesondere mit Vertretern von Betroffenen und aus der Wissenschaft, eine besondere Rolle spielen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung verfolgt diese Auseinandersetzungen auch mit Blick auf die wissenschaftlichen Entwicklungen und wird sich weiter an der Diskussion und erforderlichen Anpassung von rechtlichen Rahmenbedingungen beteiligen. Wichtig wird es sein, die Chancen der Lebenswissenschaften für den Menschen optimal zu nutzen und gleichzeitig klare Grenzen ffir die Forschung zu ziehen.
Mir freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Stephan Roesler