Muß man erst IUI und dann IVF machen?
Verfasst: 28 Mai 2002 12:21
Lieber Dr. Peet,
meine Frage ist vermutlich etwas ungewöhnlich, aber in dieser Situation vielleicht verständlich. Ich habe wegen der Diagnose, daß in meinem Gebärmutterhalssekret Antikörper gegen das Sperma meines Mannes sind die Hilfe der Repro.-Medizin in Anspruch genommen. Wir haben aber nur eine IUI gemacht und sind dann gleich auf IVF übergegangen, da ich überzeugt war, daß mir die IUI nichts bringen- efolgsmäßig. Nun sind aber meine 4 IVf erfolglos ausgeschöpft und ich möchte aber gerne weiterhin etwas versuchen um schwanger zu werden. Daher hat mein FA mir geraten mal bei der KK zu fragen, ob dem etwas im Wege steht, daß ich, auch wenn es ungewöhnlich ist, meine noch ausstehenden 5 IUI nachhole, da ich ja laut Gesetz Anspruch darauf habe. Hätte ich diese zuerst gemacht, hätte die KK diese ja auch voll zahlen müssen.
Nun meine Frage: Gibt es eine definitive Vorschrift die besagt, daß man zuerst die IUI und erst dann die IVF machen muß um Anspruch auf die volle Anzahl zu haben, oder kann man das auch andersherum machen, auch wenn das nicht der Norm und Vernunft entspricht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß Ari
meine Frage ist vermutlich etwas ungewöhnlich, aber in dieser Situation vielleicht verständlich. Ich habe wegen der Diagnose, daß in meinem Gebärmutterhalssekret Antikörper gegen das Sperma meines Mannes sind die Hilfe der Repro.-Medizin in Anspruch genommen. Wir haben aber nur eine IUI gemacht und sind dann gleich auf IVF übergegangen, da ich überzeugt war, daß mir die IUI nichts bringen- efolgsmäßig. Nun sind aber meine 4 IVf erfolglos ausgeschöpft und ich möchte aber gerne weiterhin etwas versuchen um schwanger zu werden. Daher hat mein FA mir geraten mal bei der KK zu fragen, ob dem etwas im Wege steht, daß ich, auch wenn es ungewöhnlich ist, meine noch ausstehenden 5 IUI nachhole, da ich ja laut Gesetz Anspruch darauf habe. Hätte ich diese zuerst gemacht, hätte die KK diese ja auch voll zahlen müssen.
Nun meine Frage: Gibt es eine definitive Vorschrift die besagt, daß man zuerst die IUI und erst dann die IVF machen muß um Anspruch auf die volle Anzahl zu haben, oder kann man das auch andersherum machen, auch wenn das nicht der Norm und Vernunft entspricht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß Ari
