Also, ich war ja heute früh sehr aufgeregt. Die Aussicht darauf, so viel Prominenz zu treffen. … Als ich Punkt 9:00 ankam, waren noch gar nicht so viele Leute da. Ich setzte mich in die erste Reihe, um auch viel mitzubekommen. Eine Minute vor Beginn der Veranstaltung setzte sich eine Frau neben mich. Sie gab mir die Hand und stellte sich vor: „Flach“. Ich sagte auch höflich meinen Namen und dachte mir, den habe ich doch schon mal gehört. Ja, Ulrike Flach - wo soll ich die jetzt hin sortieren? Bundestag irgendwie, oder? Eh ich dazu kam, sie zu fragen, ob sie Ulrike Flach wäre, ging es aber schon los. Ja, ich hatte richtig vermutet. Es war Ulrike Flach, FDP, vom Deutschen Bundestag. Sie sprach das Grußwort. Eigentlich war das Grußwort ja für den Bundespräsidenten vorgesehen und der ist nicht gekommen. Weniger schön. Ulrike Flach musste leider hinterher gleich wieder weg. Ich hätte gern in der Pause ein Pläuschchen mit ihr gehalten. Aber ich werde ihr eine mail schicken, dass ich doch neben ihr gesessen habe und vielen Dank für die Ansprache und gleich noch ein paar Bitten an sie heran tragen.
Ich habe dann die Fotos meiner beiden Söhne auf meinen Tisch gelegt, so dass sie alle in der Umgebung sehen konnten. Ich dachte mir, da wird nun so viel über Reproduktionsmedizin gefachsimpelt, da sollen die auch mal ein paar echte Kinder zu sehen kriegen.
Die Reihe der Vortragenden hatte sich etwas geändert. Ich schreibe sie hier in der Reihenfolge auf, in der sie aufgetreten sind. Dann schreibe ich auch noch dazu, was diejenigen Leute mir noch in der Pause erzählt haben, wo ich natürlich zu den Wichtigsten hin gegangen bin und meine Fragen auf deutsch gestellt habe. Weil, es war doch alles in englisch und da hab ich nur die Hälfte verstanden. Ich habe mir die beste Mühe gegeben, das Wichtigste aufzuschreiben. Wenn ich etwas falsch verstanden habe und hier falsch aufschreibe, bitte ich um Nachsicht.
Zuerst war Prof. Nieschlag dran. Der sprach über die Musterrichtlinie der BÄK (2006) und auch über die Entwicklung dieser Richtlinie. Die kennen wir ja und ich muss nichts daraus schreiben. Ich habe ihn anschließend in der Pause gefragt, ob denn das nun wirklich eine verbindliche Richtlinie ist oder immer noch nur ein Vorschlag (wegen „Muster“). Nee, es ist verbindlich. Es gibt da nichts mehr zu verabschieden. Ich hab noch gesagt, na, es ist ja eh nur eine Richtlinie und da halten sich ja doch nicht alle dran. Da war er erst anderer Meinung. Da hab ich dann gesagt, er brauche mir z.B. nicht erzählen, dass sich alle Ärzte an die Vorgaben halten, die Zulassungsvoraussetzung für die ICSI sind. Da hat er dann geantwortet und gefragt, ob ich denn glaube, dass sich alle Ärzte an das ESchG halten. … Dann hab ich die Eizell- und Embryonenspende angesprochen, weil er zumindest über die Eizellspende auch in seinem Vortrag gesprochen hat. Er sprach über den Tourismus und zeigte die Seite von
www.eizellspende.de, wo man sich nur noch je nach Land (Fähnchen) die richtige Auslandspraxis aussuchen muss. Ich fragte ihn, ob er auch an der Musterrichtlinie mitgewirkt hat, und warum man nicht im Gegensatz zum deutschen Gesetzgeber mit gutem Beispiel voran gehen kann und die Eizell- und Embryonenspende mal per Richtlinie nicht ausschließen. Da sagte er, man müsse sich ja mit der Richtlinie an das übergeordnete Gesetz halten. Soweit ja verständlich. Ich fragte, warum dann aber nicht die Embryonenspende mal ausdrücklich erlauben, denn die wäre ja nicht mit dem EschG verboten. Das sah er anders. Er meinte, das Verbot würde sich aus dem ESchG ergeben. Irgendwie konnten wir da keinen gemeinsamen Konsens finden. Ich lobte dann aber mal, dass sie aus der Richtlinie von 1998 nicht diese Behauptung mit der gespaltenen Mutterschaft übernommen haben, denn das war ja völlig unbegründet. Das sah er auch so.
Dann war Prof. Jan Beckmann, ein Philosoph, dran. Der hat über die Würde des Embryos philosophiert. War für mich größtenteils schwer zu verstehen. Aber ich kenne ja andere Abhandlungen dazu und bin bestens im Bilde.  Es ging um die Behauptung, wir würden den Embryo subjektivieren und so was alles. Hat er wohl widerlegt. Am Ende sagte er, er trete für einen allmählich steigenden Lebensschutz ein. Ganz meine Meinung!
Als nächstes kam dann Prof. Felberbaum. Der sprach über Widersprüche in unserer Gesetzgebung (Schutz des Embryos in vitro, aber nicht in vivo) und eben über das ESchG. Er verwies auf Kommentare zum ESchG von Keller/Günther und Kaiser, die ich aber nicht so mitbekommen habe. Dann kamen Zahlen. In den USA gibt es 54% Mehrlinge, in Deutschland immerhin noch 40%. 222 Fetozide nach reproduktionsmedizinischer Behandlung gab es in 2004. Jeder Fetozid ist einer zu viel! Er hatte eine wunderbare Übersicht über die Schwangerschaften/ ET in verschiedenen Ländern der Welt. Deutschland war da mit 28,9% sechstletzter vor Italien, Frankreich, Kroatien und 2 anderen Ländern, die ich nicht mehr sehen konnte, weil die Folie zu schnell verschwand. Finnland hat 33% und Iceland ist mit 44% an der Spitze. Der deutsche Embryonenschutz muss klar gestoppt werden, war die Hauptaussage. Er forderte ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz. Er stimmte der Aussage von Topitz und Geisthövel zu, dass so viele Embryonen befruchtet werden sollten, dass davon auszugehen ist, dass auch noch was zum Transfer übrig bleibt. Das muss in jedem Einzelfall abgewogen werden. Prof. Felberbaum hatte Zahlen, wie viele Embryonen in Deutschland an welchem Tag transferiert werden. Leider verschwand auch diese Folie zu schnell. Ich staunte nur, dass 54 Embryonen am Tag 1 transferiert wurden. Die meisten entfielen auf Tag 2 und 3, aber nicht unwesentlich viele auch am Tag 4 und 5.
Mit Prof. Felberbaum habe ich mich später auch unterhalten. Ich fragte ihn, warum Blastozystentransfere und Weiterkultivierungen von mehr als 3 Embryonen nicht im D.I.R. extra dokumentiert werden. Denn die verfälschen ja die Ergebnisse und lassen den Eindruck erwecken, dass wir mit unserer restriktiven Gesetzgebung noch ganz gute Ergebnisse erzielen. Er sagte, man dürfe im D.I.R. nichts dokumentieren, was evt. gegen das Gesetz verstößt. Gut, bei den Blastozystentransferen ist das ja nicht der Fall, aber bei der Weiterkultivierung von mehr als 3 ist das heikel. Ich sagte, die Zahlen wären ja eh anonymisiert und da macht das ja nichts. Doch, macht aber doch was, weil die Zahlen ja vom Datenerfasser in Bad Segeberg nicht anonymisiert eingegeben werden. Er sagte aber ernst, die Aussage des D.I.R. wäre durch solche Praktiken inzwischen ziemlich verzerrt und so in 2 Jahren könnten wir das ganz vergessen. Unsere neuen Änderungswünsche an das D.I.R. sollen wir an Prof. Brähler heran tragen, denn Prof. Felberbaum macht gar nicht mehr mit beim D.I.R. Ich hab da noch was anderes. Erinnert mich mal bitte daran, dass wir an Prof. Brähler schreiben müssen.
Danach kam Prof. Merkel. Der nahm unser Grundgesetz 1(1) und 2(2) auseinander und verwies auf die Begriffe „Menschen“ und „Jeder“ und darauf, dass es ja fraglich ist, ob wir diese Bezeichnungen auf den Embryo anwenden sollten. Er sprach dann über soziologische, ethische und juristische Normen. Wenn ich es so richtig verstanden habe, sagte er, wenn das Gesetz was verbietet und damit gegen Menschenrechte verstößt ist es, wenn wir das, was verboten ist, trotzdem tun, trotzdem legal.
Er sprach darüber, dass das Resultat seiner Überlegungen mit unserer tiefen moralischen Intuition überein stimmt. Das zeigte er an dem auch von mir gern benutzten Beispiel des brennenden Hauses, in dem ein Kryobehälter mit mehreren Embryonen drin ist und ein lebendes Kind. Wen würden wir retten?
Er sagte noch viel mehr, aber ich hab ja leider nicht alles mitgekriegt.
Der Beitrag von Prof. Markus Montag von der Uni Bonn zur Polkörperdiagnostik wird euch sicher interessieren. Diese heißt im englischen Polar body biopsy und wird PBD abgekürzt. In Italien wäre die PBD nicht möglich, da dort der Embryonenschutz schon nach Eindringen des Spermiums vor der Kernverschmelzung beginnt.
Prof. Montag sprach darüber, in welchen Fällen die PBD angewendet wird und er sprach über Studien zum Nutzen der PBD. Es gibt noch viele offene Fragen. Eine Studie kam dazu, dass das Verfahren einen Nutzen hat, eine andere Studie hatte bessere Ergebnisse in der Kontrollgruppe. Er sagte, 30% aller nach PBD transferierten Embryonen hätten kein gutes FISH Resultat und müssten als nicht diagnostiziert gelten.
Die Frage ist auch, ob man lieber dem 4-8 Zeller eine Blastomere entnehmen sollte oder dem mehr als 8-Zeller 2 Blastomeren. Letzteres könnte sich negativ auf die Implantationsrate auswirken. Nicht in jedem Fall macht PBD Sinn. Aber bei den über 35-jährigen hatten sie zur Vergleichsgruppe ganz gute Ergebnisse. 17,5% Implantationsrate, 19,5% Abortrate und 23,2% Baby Take Home Rate.
Die Kollegen, mit denen Prof. Montag zusammen arbeitet, heißen Landwehr und van den Ven und noch einer, dessen Namen ich nicht so schnell mitschreiben konnte.
Prof Engel stellte die berechtigte Frage, was denn die PBD bei Mosaiken helfen soll. Da wäre sie ziemlich sinnlos, weil ja nicht alle Zellen die gleiche Genetik aufweisen.
Meine Mitschriften sind auf alle Fälle lückenhaft. Prof. Montag sagte mir aber auf meine Anfrage, ich könne ihm eine mail schicken und dann schickt er mir das noch mal per mail in deutsch. Das ist sicher besser.
Anschließend kam der Vortrag von Prof. Geisthövel. Der sprach natürlich über das ESchG. Auf englisch: GEPA = German Embryo Protacting Act
Er sprach über dessen Paragrafen 1.1.5. / 1.1.3. / 2 / 8.1. / 9.12 / und noch einen
Für alle, die es nicht wissen: Prof. Geisthövel ist DER Pionier in Sachen Anwendung der Neuauslegung des ESchG, nach der mehr als 3 Embryonen weiter kultiviert werden dürfen. Er hat die Bedingungen in einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet und stellte die Kriterien vor. Es sollten danach 4-6 Embryonen weiter kultiviert werden bei einem Alter >37 Jahre, bei Low Respondern …. Und es gab noch mehr Kriterien, die ich nicht so schnell mitschreiben konnte.
In anderen Ländern werden nur Top- Embryonen eingefroren, bei uns müssen aber alle eingefroren werden, wenn sie befruchtet sind.
Er sprach vom Mannheimer DVR Workshop concept, nach dem u.a. double ET nach vorsichtiger individueller Auswahl am Tag 1 nach der Befruchtung stattfinden solle. Leider habe ich hier wieder ´ne Lücke.
Prof. Geisthövel verwies noch auf die Seiten
www.kinderwunsch-hormone.de und
www.gyn-endo-handbuch und nannte auch seine e-mail-Adresse.
Die neue Auslegung des ESchG ist natürlich nicht vom BGH bestätigt. Es ist nach wie vor ein Wagnis. Aber ca. 30 Praxen in Bayern und Baden Würtemberg arbeiten danach! Das hat einige Teilmnehmer der Veranstaltung sehr überrascht. Ich denke, das ist noch den Wenigsten bewusst, dass so was auch angewendet wird!
Im anschließenden Gespräch erklärte mir Prof. Geisthövel, die vorbildliche Umsetzung fast ausschließlich in diesen beiden Bundesländern läge daran, dass in der Region auch die Verbände der Reproduktiosmediziner angesiedelt sind. Die haben da ganz klare Vorgaben und stärken sich gegenseitig den Rücken. Weil es alle machen, sind sie schwerer angreifbar. Sie haben sich gemeinsam dafür entschlossen. Prof. Felberbaum spekulierte, die hätten sich wegen der Grenznähe zu Tschechien leicht dazu entschließen können, weil ihnen eher die Patienten weg laufen. Ich sagte aber darauf, dann müssten die Praxen in Sachsen das ja auch tun. Tun sie aber nicht. Und natürlich rennen die Sachsen scharenweise nach Tschechien. Prof Merkel fürchtet, das Mannheimer Modell würde sich nicht durchsetzen in den nächsten 10 Jahren. Prof. Geisthövel hofft aber, dass auch andere Bundesländer nach und nach nachziehen. Auf meine Frage, was wir gegen die Verbote der Ärztekammern z.B. in Berlin tun können, antwortete er, wir müssten uns dort scharenweise als Betroffene beschweren. Also wäre vielleicht mal eine Ärztekammeraktion drin?
Auf meine Aussage, ich fände diese Praktizierung mutig, weil die Ärzte ja Gefahr laufen, verklagt zu werden, reagierte Prof Geisthövel ganz lässig. Er meinte, die Reproduktionsmediziner würden sowieso immer Gefaht laufen, verklagt zu werden. Das mache für ihn keinen Unterschied. (Hut ab!)
Er sagte auch, einige Ärztekammern der Länder würden inzwischen schon vorschreiben, dass bei unter 38-jährigen nur noch 2 Embryonen kultiviert werden dürfen. Das ist natürlich ein Schuß nach hinten.
Ja, der Prof. Geisthövel war mir ja in seinem Auftreten seeeehr sympathisch!
Am Nachmittag ging es hauptsächlich um Stammzellforschung. Das will ich hier mal etwas kürzer zusammenfassen.
Alex Mauron sprach über das Potential von embryonalen Stammzellen beim Menschen. Ich habe eh nicht alles verstanden. Aber er sprach auch über die ideologische Determiniertheit dieses Themas. Die Meinung, man könnte das auch alles mit adulten Stammzellen machen, wäre ideologisch motiviert. Er philosophierte über die Zwillingsbildung, um zu begründen, dass der frühe Embryo ja noch kein „Ich“ hat. „Ich“ bin nicht identisch mit der Blastozyste, die ich mal war, aber die Blastozyste war ein früher Teil meines Lebens.
Wann der Embryo nun genau zum Menschen wird, finden wir sowieso nicht raus. Genau, wie wir nie genau wissen werden, in welchem Jahr v.u.Z. es den ersten Menschen gab.
Prof. Engel (Göttingen) sprach über seine Forschungen an Mäusen. Adulte Stammzellen von Mäusen sind pluripotent. Stammzellen der Mäuse haben ähnliche Strukturen, wie die beim Menschen. Prof. Engel hat Mäuse-Stammzellen zu Spermien reprogrammiert und damit Mäuse-Eizellen befruchtet. Von 65 transferierten Mäusen wurden 12 geboren. Leider waren diese Mäuse kleiner als andere und starben ca. am 5. Tag nach der Geburt. Prof. Engel hat das Ziel, eine Technik zu entwickeln, um auch unfruchtbaren Männern zur Vaterschaft zu verhelfen. Wie ich es verstanden habe, will der zuerst den Mann klonen, diese Zelle dann zum Spermium reprogrammieren und damit eine ICSI vornehmen.
Den Beitrag von Prof. Birnbacher habe ich leider überhaupt nicht verstanden, da er sehr schnell sprach und gar nicht mit Folien arbeitete. Diese philosophischen Themen sind ja auch immer schwer zu verstehen. Ich muss schon immer bei den deutschen Texten langsam und zweimal lesen. Aber: Ich hatte das Glück, dass Prof. Birnbacher sich beim letzten Vortrag als Zuhörer neben mich setzte und ich dann nach der Veranstaltung noch mit ihm sprechen konnte. Er schickt mir seinen Aufsatz in deutsch! Prof. Birnbacher ist ja der Mann, der diesen Klasse Artikel zur Menschenwürde geschrieben hat. Das war dann auch mein Aufhänger, mit ihm noch ein bisschen über die Situation der ungewollt Kinderlosen zu sprechen. Das war jedenfalls ein sehr nettes Gespräch.
Anschließend sprach Paolo de Coppi über Stammzellforschung im Zusammenhang mit bestimmten Krankheiten. Z.B. über Diabetes, wo nach Injektion bestimmter Zellen der Glukosespiegel im Blut normalisiert werden kann.
Dann kam Marek Zymunt, der über Nabelschnurblut und seinen klinischen Nutzen sprach. Es gibt weltweit bisher 6.000 Nabelschnurbluttransplantationen. Allerdings wohl größtenteils nicht von eigenem Nabelschnurblut. Das private Nabelschnur Banking ist nach seiner Aussage eine phantastische Geschäftsidee. Bis das Kind zur Universität gehe, können die Eltern da 20.000 Euro investieren. Aber nur in einem von 20.000 Fällen wird es dann auch tatsächlich genutzt. Besser ist eine Nabelschnurblut-Bank für den öffentlichen Nutzen. Er ist überzeugt, dass diese Zellen eines Tages einen wunderbaren Nutzen haben werden.
Die letzte Referentin war Mercy Varghese aus Stockholm. Sie sprach über adulte Stammzellen aus dem Gehirn Erwachsener. Aber irgendwie hat mich das dann auch nicht mehr so interessiert und ich habe nicht viel mitbekommen.
Was mich freute, war, dass ich den Organisator der Veranstaltung, Edgar Dahl, nun endlich mal persönlich kennen lernen konnte. Er erzählte mir auch von der Pressekonferenz, die nebenher stattfand. Es waren nur 4 Medienvertreter da. Einer davon vom Tagesspiegel, einer von einer katholischen Zeitung. Aber alle interessierten sich nur für das Stammzellthema. Keiner wollte was über unerfüllten Kinderwunsch wissen …
So, nun freue ich mich mal auf morgen. Da warten noch weitere interessante Vorträge. Am meisten freue ich mich auf Susan Golombok.