Neuauslegung des deutschen ESchG
Verfasst: 05 Nov 2007 22:57
Wir haben ja hier seit 2 Jahren berichtet, dass es eine Neuauslegung des ESchG gibt, nach der in bestimmten Fällen, wo die Erfolgsaussichten nicht so besonders groß sind, mehr als 3 Embryonen kultiviert werden können. http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... cea7a24605 Diese Neuauslegung ist zwar nicht vom BGH bestätigt worden, aber sie wird tatsächlich praktiziert. Und zwar, wie ich jetzt aus informierten Kreisen erfahren konnte, soll diese Neuauslegung im Prinzip in allen Praxen in Bayern und in Baden-Würtemberg genutzt werden.
Prof. Geisthövel, Reproduktionsmediziner und beschäftigt in Sachen Neuauslegung des ESchG, hat die Bedingungen in einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet und stellte die Kriterien am letzten Donnerstag auf einem Kongreß vor. Es sollten danach 4-6 Embryonen weiter kultiviert werden bei einem Alter >37 Jahre, bei Low Respondern …. Und es gab noch mehr Kriterien, die ich nicht so schnell mitschreiben konnte.
Er sprach vom Mannheimer DVR Workshop concept, nach dem u.a. double ET nach vorsichtiger individueller Auswahl am Tag 1 nach der Befruchtung stattfinden solle. Leider habe ich hier wieder ´ne Lücke.
Prof. Geisthövel verwies noch auf die Seiten www.kinderwunsch-hormone.de und www.gyn-endo-handbuch und nannte auch seine e-mail-Adresse.
Die neue Auslegung des ESchG ist nach wie vor ein Wagnis. Aber ca. 30 Praxen in Bayern und Baden Würtemberg arbeiten danach!
Im anschließenden Gespräch erklärte mir Prof. Geisthövel, die vorbildliche Umsetzung fast ausschließlich in diesen beiden Bundesländern läge daran, dass in der Region auch die Verbände der Reproduktiosmediziner angesiedelt sind. Die haben da ganz klare Vorgaben und stärken sich gegenseitig den Rücken. Weil es alle machen, sind sie schwerer angreifbar. Sie haben sich gemeinsam dafür entschlossen. Prof. Geisthövel hofft aber, dass auch andere Bundesländer nach und nach nachziehen. Auf meine Frage, was wir gegen die Verbote der Ärztekammern z.B. in Berlin tun können, antwortete er, wir müssten uns dort scharenweise als Betroffene beschweren. Also wäre vielleicht mal eine Ärztekammeraktion drin?
Auf meine Aussage, ich fände diese Praktizierung mutig, weil die Ärzte ja Gefahr laufen, verklagt zu werden, reagierte Prof Geisthövel ganz erstaunt. Er meinte, die Reproduktionsmediziner würden sowieso immer Gefaht laufen, verklagt zu werden. Das mache für ihn keinen Unterschied. (Hut ab!) Außerdem sehe er in seiner Praxis in keiner Weise ein ethisches Problem!
Er sagte auch, einige Ärztekammern der Länder würden inzwischen schon vorschreiben, dass bei unter 38-jährigen nur noch 2 Embryonen kultiviert werden dürfen. Das ist natürlich ein Schuß nach hinten.
Ich werde hier in den nächsten Tagen, wenn ich die mail erhalten habe, genauere Informationen zum Mannheimer DVR Workshop concept einstellen.
Gleichzeitig apelliere ich an die Patienten in den anderen Bundesländern, sich für die Übernahme der Neuauslegung einzusetzen. In Berlin könnten das Proteste bei der Ärztekammer sein, in anderen Bundesländern müßte erstmal heraus gefunden werden, warum man nicht danach arbeiten will.
Prof. Geisthövel, Reproduktionsmediziner und beschäftigt in Sachen Neuauslegung des ESchG, hat die Bedingungen in einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet und stellte die Kriterien am letzten Donnerstag auf einem Kongreß vor. Es sollten danach 4-6 Embryonen weiter kultiviert werden bei einem Alter >37 Jahre, bei Low Respondern …. Und es gab noch mehr Kriterien, die ich nicht so schnell mitschreiben konnte.
Er sprach vom Mannheimer DVR Workshop concept, nach dem u.a. double ET nach vorsichtiger individueller Auswahl am Tag 1 nach der Befruchtung stattfinden solle. Leider habe ich hier wieder ´ne Lücke.
Prof. Geisthövel verwies noch auf die Seiten www.kinderwunsch-hormone.de und www.gyn-endo-handbuch und nannte auch seine e-mail-Adresse.
Die neue Auslegung des ESchG ist nach wie vor ein Wagnis. Aber ca. 30 Praxen in Bayern und Baden Würtemberg arbeiten danach!
Im anschließenden Gespräch erklärte mir Prof. Geisthövel, die vorbildliche Umsetzung fast ausschließlich in diesen beiden Bundesländern läge daran, dass in der Region auch die Verbände der Reproduktiosmediziner angesiedelt sind. Die haben da ganz klare Vorgaben und stärken sich gegenseitig den Rücken. Weil es alle machen, sind sie schwerer angreifbar. Sie haben sich gemeinsam dafür entschlossen. Prof. Geisthövel hofft aber, dass auch andere Bundesländer nach und nach nachziehen. Auf meine Frage, was wir gegen die Verbote der Ärztekammern z.B. in Berlin tun können, antwortete er, wir müssten uns dort scharenweise als Betroffene beschweren. Also wäre vielleicht mal eine Ärztekammeraktion drin?
Auf meine Aussage, ich fände diese Praktizierung mutig, weil die Ärzte ja Gefahr laufen, verklagt zu werden, reagierte Prof Geisthövel ganz erstaunt. Er meinte, die Reproduktionsmediziner würden sowieso immer Gefaht laufen, verklagt zu werden. Das mache für ihn keinen Unterschied. (Hut ab!) Außerdem sehe er in seiner Praxis in keiner Weise ein ethisches Problem!
Er sagte auch, einige Ärztekammern der Länder würden inzwischen schon vorschreiben, dass bei unter 38-jährigen nur noch 2 Embryonen kultiviert werden dürfen. Das ist natürlich ein Schuß nach hinten.
Ich werde hier in den nächsten Tagen, wenn ich die mail erhalten habe, genauere Informationen zum Mannheimer DVR Workshop concept einstellen.
Gleichzeitig apelliere ich an die Patienten in den anderen Bundesländern, sich für die Übernahme der Neuauslegung einzusetzen. In Berlin könnten das Proteste bei der Ärztekammer sein, in anderen Bundesländern müßte erstmal heraus gefunden werden, warum man nicht danach arbeiten will.