Teil 2: Immunisierung, Blutgerinnung, nat. Killerzellen,etc.

Immunisierung, Gerinnungsstörungen, Antikörper-Werte usw.
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rote_zora
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Beitrag von rote_zora »

hallo zusammen,

nur eine kurze frage, wo/bei wem habt ihr die IVIG laufen lassen?


gruss zora
2006-2008 Plan A
6 ICSI alle negativ
1 Kryo negativ
2009 Plan B
1 EZSP negativ
Plan C
Embryonenspende- negativ
EMS am 11.11 auch negativ
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shorty1977
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Beitrag von shorty1977 »

@zora: kiwu oder gyn
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KiWu seit 2004
04/2006: 1. ICSI - POSITIV
Unser Sohn wurde am 30.01.2007 geboren.

11/2007: 1. Kryo - NEGATIV
05/2008: 2. ICSI - biochem. SS, FG 5. SSW
07/2008: 3. ICSI - biochem. SS, FG 6. SSW
09/2008: Immunolog. Unters.: NK = 22 %
12/2008: 2. Kryo - Negativ
04/2009: 4. ICSI - positiv MA 8.SSW
09/2009: 3. Kryo - Negativ
03/2010: 5. ICSI - Positiv !!!! (mit IL, Predni, Grano, Heparin, ASS, Colostrum etc. )

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08/2013: 3. ICSI: positiv !!!!

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Katharinchen
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Beitrag von Katharinchen »

@ Andiadm

Wieso ist es Schwachsinn, wenn ich schreibe, dass alle kultivierten Embryonen
übertragen werden müssen???
Das entspringt nicht meiner Phantasie.
... Das Deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet die Weiterkultivierung von
mehr als 3 Embryonen. Aber diese 3 sollten wir schon wenigstens kultivieren lassen,
um eine optimale Erfolgsaussicht zu haben. Die Ärzte müssen diese 3 dann auch
transferieren, ...
Aus: KiWuWiki
... Denn das Gesetz sieht vor, dass nur diejenigen Embryonen kultiviert werden dürfen
– und zwar nur bis höchstens drei –, die dann auch in die Gebärmutter eingesetzt werden
sollen. ...
Aus: Gen-ethisches-Netzwerk
§ 2 Mißbräuchliche Verwendung menschlicher Embryonen
(1) Wer einen extrakorporal erzeugten oder einer Frau vor Abschluß seiner Einnistung in der
Gebärmutter entnommenen menschlichen Embryo veräußert oder zu einem nicht seiner
Erhaltung dienenden Zweck abgibt, erwirbt oder verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer zu einem anderen Zweck als der Herbeiführung einer
Schwangerschaft bewirkt, daß sich ein menschlicher Embryo extrakorporal weiterentwickelt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Aus: www.gesetze-im-internet.de/eschg/__2.html
§ 8 Begriffsbestimmung
(1) Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige
menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo
entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren
Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag.
(2) In den ersten vierundzwanzig Stunden nach der Kernverschmelzung gilt die befruchtete
menschliche Eizelle als entwicklungsfähig, es sei denn, daß schon vor Ablauf dieses Zeitraums
festgestellt wird, daß sich diese nicht über das Einzellstadium hinaus zu entwickeln vermag.
(3) Keimbahnzellen im Sinne dieses Gesetzes sind alle Zellen, die in einer Zell-Linie von der
befruchteten Eizelle bis zu den Ei- und Samenzellen des aus ihr hervorgegangenen Menschen
führen, ferner die Eizelle vom Einbringen oder Eindringen der Samenzelle an bis zu der mit der
Kernverschmelzung abgeschlossenen Befruchtung.
Aus: www.gesetze-im-internet.de/eschg/__2.html

Da steht nirgendwo was davon, dass ein Embryo sich nicht weiterentwickeln könnte
oder was damit passiert, wenn er sich nicht mehr weiter entwickelt hat. Im Gegenteil:
als Embryo gilt alles, was sich über das Einzellstadium hinaus entwickelt hat.
Also ist der Achtzeller an PU + 5 ein Embryo, der übertragen werden muss, damit
der Arzt im Zweifelsfall straffrei bleibt.
Embryonen dürfen nicht selektiert werden. Wenn der Arzt sich gegen den Transfer
der Achtzeller entscheidet, hat er selektiert.
Wer entscheidet denn, ab wann ein Embryo nicht mehr entwicklungsfähig ist?
Wenn man an Tag 5 "nur" Morulae hat, könnte der Arzt auch entscheiden, dass das
nichts bringt, wenn die Embryonen nicht das Blastozystenstadium erreicht haben.
Mit welchem Recht und welcher Begründung kann er dann entscheiden, das ein
Achtzeller keine Chance hat. (Die Erfahrung zeigt, dass er keine Chance hat,
aber das hält vor Gericht nicht stand.)

Damit will ich nicht sagen, dass ich das gutheiße. So sind die Gesetze.
Zuletzt geändert von Katharinchen am 06 Apr 2010 13:15, insgesamt 2-mal geändert.
Viele liebe Grüße von
Katharinchen
---------------------------------------

Kinderwunsch seit 1999
1. Behandlung Juli ´07: negativ
.
.
.
.
.
.
8. Behandlung November ´09: positiv, MA bei 8+2 :cry:
.
10. Behandlung August ´10: negativ
1. Kryo-Behandlung Oktober ´10: P O S I T I V
Geburt bei 38+3
2. Kryo-Behandlung Oktober ´12: negativ
11. Behandlung März ´13: negativ
Abschied vom Wunsch nach einem Geschwisterchen.
Es ist gut so, wie es ist.


Bild


Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Václav Havel, * 05.10.1936; † 18.12.2011)
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rote_zora
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Beitrag von rote_zora »

@ shorty: danke, das problem ist, mein gyn ist in urlaub und KIWU hab ich keine mehr, da wir im ausland sind.
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Katharinchen
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Beitrag von Katharinchen »

@ Wunder

Shorty hat Recht, von DA bekommst Du keine Überweisung.
Der Prof. hält nichts von diesem "Immu-Kram".
DA hat hohe SS-Raten auch ohne diesen "Hokus-Pokus".

Die Ärzte in DA sind alle gut. Mit dem einen oder anderen
kommt man besser oder schlechter aus, aber vom medizinischen
Standpunkt aus gesehen, gibt es keinen Unterschied.

Auf der Überweisung kann auch "Labormedizin" stehen,
vielleicht lässt sich Dein Gyn doch noch überreden, wenn
Du ihm mal die eine oder andere Studie ausdruckst
oder ihm den link gibst, damit er sich mal damit auseinander
setzt.
Wenn Du hartnäckig und sachlich Deinen Standpunkt vorträgst,
macht er sich vielleicht mal Gedanken.
Viele liebe Grüße von
Katharinchen
---------------------------------------

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Geburt bei 38+3
2. Kryo-Behandlung Oktober ´12: negativ
11. Behandlung März ´13: negativ
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Wunder2012
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..

Beitrag von Wunder2012 »

mein Frauenarzt möchte mir die Überweisung nicht ausstellen, hatte ihn vor 4 Monaten gefragt, er meinte ich soll das mit meiner Klinik Regeln, die wissen schon was sie tun.
Das gibt es doch nicht! Wo bekomme ich die denn jetzt her?!
Es hat doch vielen Patienten was gebracht, warum stellt mir denn keiner dann ne ÜB aus.
andrea72
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Beitrag von andrea72 »

Hallo Wunder,

darf ich fragen wo Du in Behandlung bist??

Bist Du schon in DA???

Bin bei in FFM und meine Praxis hat mich ohne Probleme überwiesen...

Gruß
lg Andrea
Warten aufs Geschwisterchen, 2006 (3 MA's)
1.ICSI März neg, biochem. ss
1. Kryo Mai neg.
GMS Juli
2. Kryo Okt. neg.
3.Kryo Dez.neg.

2. ICSI Dez.2010 ELSS

Nächste ICSI Juni 11 neg.
Andiadm
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Beitrag von Andiadm »

@Hase
nein, ich denke nicht das eine Grano-Doppelstrategie irgendwie schaden würde.

@Nozilla
Wenn das IL - das an sich schon nicht soo dickflüssig ist - in den 500ml NaCl gelöst wird, dann geht es problemlos durch einen Butterfly, DW bekommts auch immer so.

@atonne
Ich gebe Dir Recht, dass das jemand macht und dann solche Aussagen wie >>nicht zum freezen geeignet<< kommen ist Mist. Warum Deine PX in Bayern das nicht gemacht hat, kann ich Dir nicht beantworten. Ich denke aber, dass man das durchaus im Vorfeld ansprechen sollte wie es gehandhabt wird und dann eben sagt ok, ich mache das hier weil es ok ist oder eben woanders hin geht. Ich glaube, wenn unsere PX damit nicht offen umgegangen wäre, dann hätten wir uns eine andere gesucht, die Blastos gemacht hätte.
Doch, es gibt auch in D Blasto-Einfrieren ... es ist sogar manchmal eine Taktik der Patientin am Anfang die schriftliche Aussage "will 3" zu empfehlen und kurz vor TF entscheidet sie sich dann um. Dann ist der Doc aus dem Schneider und das ist auch im Sinne des Gesetzes.
Ich glaube weiterhin, dass gerade nach dem Utreil des EUGH in Sachen Eizellspende das deutsche Embryonenschutzgesetz den Politikern sehr bald um die Ohren fliegen wird - es müsste sich nur einer finden, der da den Widerspruch der Selbstbestimmung zu dem Gesetz mal einklagt.

@Wunder
Ja, viele PXn transferieren einfach etwas, nur um es zu transferieren damit sie dann im Register keine 0-Befruchtung angeben müssen und damit sie dem Patienten fürs Geld "Was bieten". Ich finde das eine Frechheit aber mei, ... ich kann nur jedem raten sich mit dem Thema intensiv auseinanderzusetzen, um nicht Falschaussagen auszusitzen. Erstmal viel Glück in der neuen PX.

@Katharinchen

§ 8 Begriffsbestimmung
(1) Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige
menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo
entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren
Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag.
(2) In den ersten vierundzwanzig Stunden nach der Kernverschmelzung gilt die befruchtete
menschliche Eizelle als entwicklungsfähig, es sei denn, daß schon vor Ablauf dieses Zeitraums
festgestellt wird, daß sich diese nicht über das Einzellstadium hinaus zu entwickeln vermag.
Da steht nirgendwo was davon, dass ein Embryo sich nicht weiterentwickeln könnte
oder was damit passiert, wenn er sich nicht mehr weiter entwickelt hat.
Genau in dem §8 Abs 1 steht das. Ein Embryo ist eine >>bereits befruchtete, entwicklungsfähige
menschliche Eizelle<<. DH, nur wenn alle 3 Kriterien vorliegen ist es ein Embryo. Wenn das entwicklungsfähig wegfällt - und das tut es nunmal wenn es sich nicht mehr teilt - dann ist es auch kein Embryo mehr und das Gesetz ist auf den toten Zellhaufen nicht mehr anzuwenden.
Der >>Achtzeller an PU + 5<< ist demnach eben kein Embryo, weil er nicht entwicklungsfähig ist.
Wer entscheidet denn, ab wann ein Embryo nicht mehr entwicklungsfähig ist?
Das ist im Prinzip das "gute" an dem ESchG. Das stammt ja aus 1990 und damals waren sich die Leute wohl im klaren, dass die Forschung recht schnell fortschreiten wird und man die zukünftige Entwicklung nicht absehen könne. Deswegen ist da vieles vage formuliert und muss sicherlich der Lex Artis - also dem Stand der Kunst - genügen. Das ist aber auch nicht ungewöhnlich, schau Dir mal zB eine "Unsittliche Handlung" an - in den 30er Jahren war dies sicherlich, sich oben ohne am Strand zu zeigen was heute gang und gebe ist. Die Juristen sind da schon nicht schlecht Gesetze zu machen, die sich an den Stand der Zeit anpassen können - immerhin hat das BGB ja seine Wurzeln 18schießmichtod.

Ein wirklich guter Aufsatz ist Deutscher Mittelweg in der Anwendung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) mit einer an den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand orientierten Auslegung der für die Reproduktionsmedizin zentralen Vorschrift des § 1, Abs. 1, Nr. 5 ESchG unter besonderer Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des EschG1 aus 2007, da wird das ganz gut erklärt und auch mit dem Märchen dieser Dreierregel aufgeräumt. Das nicht jeder den Mumm hat, diesen Auslegungen zu folgen ok, das muss man respektieren. Aber es gibt in D genügend Praxen die das tun.

@egopost
Heute US, alles bestens, uff. Krümel ist 1,15cm groß (also brav 9mm in 8 Tagen gewachsen), Herzchen schlägt, Alles bestens.
Doc meinte dann er würde DW jetzt zu ihrem Gyn schicken weil die immer gerne die Mutterpässe ausstellen würden weil sie da schon abrechnen können und DW meinte dann zu ihm ganz trocken >>Du bist mein Gyn<<. Da hat er gelacht und wird uns jetzt erstmal weiterbetreuen, sonnst hätte er uns in der 12-14ten Woche weitergeschickt.
Wie ich mich kenne bin ich jetzt wieder 3-4 Tage ruhig und dann wieder nervös, bis in 1 Woche der nächste US ansteht.
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atonne
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Beitrag von atonne »

Andi, ich will ja nicht nerven, aber wenn die Ärztekammern der einzelnen Bundesländer das anders auslegen, dann kann die PX gar nichts tun - aus die Maus, sonst verliert die PX ihre Zulassung, da die Vorschriften bindend sind (siehe auch das Beispiel HH, wo ja unter 35 grundsätzlich nur 2 zurückgegeben werden, egal welche Voraussetzungen man hat). Wie gesagt, ihr in Bayern habt Glück - auch wahrscheinlich bedingt durch die Nähe zum anders behandelnden Ausland, da sonst die Patienten wahrscheinlich reihenweise abwandern würden.

Mit unserer Bayern-PX haben wir schon im Vorfeld gesprochen, aber was willst Du machen, wenn Du erst dann anrufen kannst, wenn es schon gelaufen ist, sprich 2 schon gefrostet wurden??? Keine Rückfrage deswegen, da die wohl davon ausgegangen sind, dass mit 4 befruchteten eh kein 5-Tage-TF möglich ist - wir wären ja auch schon mit einem 3-Tage-TF mit Selektion der besten 2 einverstanden gewesen, aber wir wurden ja nicht gefragt. Wenigstens mussten wir nicht auch noch das Tauen bezahlen (wäre ja noch schöner gewesen, nachdem beide es nicht geschafft haben), nur das Frosten...

Weiter so, übrigens :D *dd*!

Katharinchen, §8 Absatz 2 bezieht sich aus meiner Sicht nur auf die ersten 24 Stunden, in denen alle als entwicklungsfähig angesehen werden, bei denen die Kernverschmelzung bereits eingetreten ist, wahrscheinlich um zu verhindern, dass da schon aussortiert wird ohne die erste Zellteilung abzuwarten, die ja in den ersten 24 Stunden erfolgen sollte. Über danach wird eigentlich nichts ausgesagt.

TESE im Februar 2005 (D) und August 2009 (D) und PESA (TR) im Juli 2012 erfolgreich
-- 1. Praxis (D)
2 ICSIs April/Mai 2005 und Juli 2005, 1 Kryo Dezember 2005, TF von insgesamt 4 Embryos - NEGATIV
-- 2. Praxis (D)
4 ICSIs Juli 2006, März 2007, September 2007 und November 2007, TF von insgesamt 8 Embryos - NEGATIV
-- 3. Praxis (D)
3 ICSIs Oktober 2008, März 2009 und September 2009, 1 ICSI ohne TF Juli 2009, 1 Kryo ohne TF Juli 2009, TF von insgesamt 7 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 4. Praxis (Ö)
2 ICSIs April/Mai 2010 und November 2010, 1 ICSI ohne TF Februar 2011, 3 vor PU abgebrochene ICSIs März 2010, September 2010 und August 2011, TF von insgesamt 3 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 5. Praxis (D)
4 ICSIs Dezember 2011, Februar 2012, April/Mai 2012 und Juli 2013, 1 vor PU abgebrochene ICSI April 2012, TF von ingesamt 5 Embryo - 2x biochemische SS, sonst NEGATIV
-- 6. und letzte Praxis (TR)
- 2 ICSIs Juli 2012 und Mai 2013, 1 ICSI ohne TF Dezember 2012, 2 vor PU abgebrochene ICSIs November 2012 und April 2013, TF von insgesamt 4 Embryos - 1x biochemische SS, sonst NEGATIV


Wir stellen uns auf einen langen Atem ein...

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Mit dem besten Hund der Welt für immer im Herzen - Du hast uns in schweren Zeiten begleitet und fehlst uns auf Schritt und Tritt :cry:!
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Zusammen,

ich melde mich nur ganz kurz, vor allem habe ich eine Frage an die erfolgreichen IL-Nehmer.
Wie lange werde ihr das IL noch nehmen und in welchen Abständen?
Bin dabei mir zu überlegen, ob ich das IL nicht doch noch zusätzlich zum Grano nehmen soll, und wenn ja, um mind. 1 Zyklus vorher schon damit mit 2 - 3 Infus. einzusteigen. Daher wäre ich froh um einige Infos und um eure "Verläufe" ("bin im neugierigem Verfolgungswahn" :lol: )
Werde diese Gedanken auch mit RF und W besprechen.

Da ihr euch gerade über PX in D unterhaltet, die an Immu-Kram glauben oder nicht (ich bin im FCB), ist da jemand von euch und wenn ja, wie kann ich meinem Doc mitteilen, dass ich Immumedis nehmen werde, vor allem Predni in RFs Dosierung und Hep vor PU.
Wäre schön, könnte mir die ein oder andere einen Tipp geben, bitte per PN, danke.

Dann euch einen schönen sonnigen Tag und bis bald.

VLG HuZ
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