Teil 2: Immunisierung, Blutgerinnung, nat. Killerzellen,etc.

Immunisierung, Gerinnungsstörungen, Antikörper-Werte usw.
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chilka
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Beitrag von chilka »

@nozilla: oh da ist deine gyn wie mein gyn... der meinte nämlich auch das es das beste wäre wenn man sich nicht so stresst, dann klappts von allein... oder letztens meinte er das man das spermienproblem ja auch anders lösen könnte... er hätte schon ein paar gehabt wo der beste freund dann geholfen hat... ich hab gedacht ich spinne als er das gesagt hat *krise*

@andi: herzlichen glückwunsch auch von mir!! auf das die zeit bis zum 17.5. problemslos und schnell vergeht!!

... das labor meiner kiwu misst auch alles unter 10 - von daher ist man da auf der "sicheren" seite. also wenn ein HCG von 2 besteht wird das gesagt. leider hatte ich wirklich immer 0.0000 :(

aber ich hab jetzt einen telfontermin mit RF und hoffe das sie mir meine therapieempfehlung nochmal genau erklären kann...
Chaparrita
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Beitrag von Chaparrita »

@Nozilla, Hase & Chilka:

Sagt mal, was habt Ihr denn da für überaus symphatische Frauenärzte?? Ist ja unfassbar...man sollte meinen, dass man in dem Beruf wenigstens ein Mindestmass an Einfühlungsvermögen mitbringt. Die Nummer mit der "beschissenen Diagnose und Geld verdienen" ist ja schon hart, aber der Tipp, doch mal den besten Freund zur Hilfe zu nehmen, haut mich ja komplett von den Socken! Und zu solchen Ärzten soll man dann auch noch Vertrauen haben? Der Spruch von Deinem Doc, Hase, ist leider ja Standard...diesen Blödsinn hört man ja nicht nur von Docs, sondern an "jeder Straßenecke". Kann ich auch absolut nicht mehr hören!

So, genug geschimpft...aber muss auch mal sein :evil:

@Andi:

Alles wird gut! Und der 17. Mai ist schneller da als Du denkst. Wann seid Ihr wieder in der Praxis? Vielleicht sieht man sich ja wieder zufällig :wink:

Alles Liebe für Euch alle!
Chaparrita
Seit 2002 Kinderwunsch

Befunde: Endometriose 1. Grades; Prothrombin-G202101A-Polymorphismus (Gerinnungsstörung); MTHFR-C677T-Polymorphismus (erhöhter Homocystein-Spiegel & Folsäuremangel); 3 aktivierende KIR-Gene fehlen; Anti-Müller-Test liegt bei 0,3 => Low Responder

2005 - 2009: 9 Zyklen mit Clomifen, alle negativ

Nov. 2009: 1. IVF - 3 EZ, 2 Sechszeller - negativ

März 2010: 2. IVF mit Granocyte - 1 EZ, 1 Achtzeller, negativ

April 2010: Immunstatus bestimmt: Negativer HLA-Crossmatch, TH1:TH2-Ratio deutlich erhöht (22,7). Nun IL-Infusionen.

Ab Juni 2010: Mit IUIs weiter. 3 IUIs im Juni, Juli und September negativ.

Nov. 2010: 3. IVF wegen zu weniger Follis abgebrochen. Stattdessen IUI mit Dexa, negativ.

Jan. 2011: Bei der 4. IVF wirklich alles versucht (ENIS, Grano in der Petrischale, etc.), aber kein Emby hat sich weiterentwickelt, daher kein Transfer.

Abschied vom Kinderwunsch :-(
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chilka
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Beitrag von chilka »

@Chaparrita: ... meiner ist da immer sehr direkt, als ich die pille haben wollte (für den vor-vorzyklus) hab ich ihn gefragt ob ich auch erst am 5. ZT damit beginnen kann (hab vorher nie die pille gehabt, kannte mich nicht aus, wollte sie ja nur um alles planbar zu machen) - und da meinte er "sie können immer damit beginnen, aber es besteht dann kein verhütungsschutz... ich will ihnen das nur sagen, passiert ja schnell mal was wenn man weggeht oder so..." :räusper:
Chaparrita
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Beitrag von Chaparrita »

Nee, oder? Was ist denn das nur für ein Depp, Chilka? Hast Du keine Möglichkeit, den Doc zu wechseln? Der scheint ja von Einfühlungsvermögen noch gar nichts gehört zu haben, bzw. hört seinen Patientinnen ja offenbar noch nicht mal zu!! Ohne Worte...bin entsetzt. *mecker*
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2005 - 2009: 9 Zyklen mit Clomifen, alle negativ

Nov. 2009: 1. IVF - 3 EZ, 2 Sechszeller - negativ

März 2010: 2. IVF mit Granocyte - 1 EZ, 1 Achtzeller, negativ

April 2010: Immunstatus bestimmt: Negativer HLA-Crossmatch, TH1:TH2-Ratio deutlich erhöht (22,7). Nun IL-Infusionen.

Ab Juni 2010: Mit IUIs weiter. 3 IUIs im Juni, Juli und September negativ.

Nov. 2010: 3. IVF wegen zu weniger Follis abgebrochen. Stattdessen IUI mit Dexa, negativ.

Jan. 2011: Bei der 4. IVF wirklich alles versucht (ENIS, Grano in der Petrischale, etc.), aber kein Emby hat sich weiterentwickelt, daher kein Transfer.

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nozilla
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Beitrag von nozilla »

Chilka, Deiner ist auch nicht ohne *kopfschüttel*

Eigentlich wollte ich die FÄ schon nach unserem Umzug vor 2 Monaten wechseln, weil ich nicht mehr zufrieden war. Da ich aber Ende März noch bei der Mammografie war, wollte ich mir noch den Befund abholen, habe dann gleich noch einen Ü-Schein für die Zweitmeinung eingeholt und aus Bequemlichkeit noch Krebsvorsorge machen lassen. Aber das hat nun ein Ende! Ich konnte gar nicht viel antworten auf diese Aussage zur Tagespflege, weil ich so perplex war! Für den Spruch „Adoptiert doch einfach“ bin ich gewappnet, aber auf das war ich es nicht. Ich war das letzte Mal bei ihr!

Anidadm: Meine alte Kiwu ist eine Uniklinik und sie haben bereits bei Heparin abgelehnt. Ich habe ihnen mal einen Artikel von RF mtigebracht, wo sie daraufhin gesagt haben, dass das alles nicht evidenzbasiert ist. Auch RF hat mir von ihnen abgeraten. Ich habe mich dort in den 3 Jahren immer wohl gefühlt, es ist ein sehr kleines Team und sie kannten mcih alle. Wir hatten immer 90-100% Befruchtungsrate, A-Embryonen und 100% Auftaurate. Bei der ÜS war ich in guten Händen und bei der MA haben sie mir einen für GM-Fehlbidlungen spezialisierten Operateur gesucht. Ich kann nicht meckern. Aber sie würden weiterhin Schema F fahren. Jetzt hole ich mir erst eine Zweit- und Drittmeinung ein und dann sehen wir weiter.

Einen schönen Abend wünscht Nozilla
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chilka
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Beitrag von chilka »

... ich überlege auch oft zu wechseln, auf der anderen seite ist er echt cool - macht US zB immer kostenlos und alles :?:
Hase Cäsar2
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Beitrag von Hase Cäsar2 »

@all: haben im April nochmal einen Versuch gewagt und heute wieder ein negativ kassiert :cry:. Sind fix und fertig, da wir nach dem letzten positiven Versuch mit Granos wieder Hoffnung geschöpft hatten. Selbst die Praxis ist fassungslos.

Trotz guter Befruchtungsrate, 3 schöner Embryonen (6-,8-,10-Zeller an PU+3), einer für meine Verhältnisse gut aufgebaute SH, Granocyte nach "italienischem" Schema, Heparin, Progesterondepot Spritzen, NK's bei nur 6,8%... hat es wieder nicht geklappt: hCG 0,0. Werden das jetzt erstmal sacken lassen und demnächst nochmal RF um Rat fragen.

Wir denken über einen Praxiswechsel nach (haben bisher alle Versuche in einer PX gemacht), fragen uns allerdings, ob das alles noch Sinn macht...

Falls irgendjemand noch Tipps oder Ideen hat (gerne auch per PN) wäre ich dankbar.

Liebe Grüße an alle!

Trauriger Hase
Zuletzt geändert von Hase Cäsar2 am 23 Apr 2010 14:59, insgesamt 1-mal geändert.
1. ICSI (August 2006): negativ (nach Mini-hcG: 8,5)
2. ICSI a) (Januar 2007): Nullbefruchtung/kein Transfer
2. ICSI b) (Mai 2007): negativ
3. ICSI (November 2007): negativ
Immunisierung in Kiel (März 2008):
4. ICSI (August 2008): negativ
5. ICSI (Dezember 2008) : negativ
Diagnostik Dr. Reichel-Fentz (Mai 2009)
1. Kryo (Juli 2009): negativ
Immunisierung in Heidelberg (September 2009)
Gebärmutterspiegelung: ohne Befund (Oktober 2009)
6. ICSI (Dezember 2009): positiv, hcG bei 5+0 nicht mehr normgerecht angestiegen
7. ICSI (April 2010): negativ
8. ICSI 2011?
andrea-kinderwunsch
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Beitrag von andrea-kinderwunsch »

Ach mensch Hase, ich weiß gar nicht was ich sagen soll... laß Dich mal *tröst*
10 / 2008 & 09 / 2009 TESE zweimal positiv
01 / 2009 - 12 / 2009 ICSI viermal negativ
02 / 2010 1. Kryo positiv, aber M.A. bei 10+0
09 & 10 / 2010 Partnerimmunisierung und Laparoskopie
12 / 2010 5. ICSI positiv :dance:
1. US bei 6+1: alles zeitgerecht entwickelt und das Herzchen schlägt :juhu:
2. US bei 8+6: alles perfekt :dance:
3. US bei 12+5: alles wie es sein soll


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bionda
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Beitrag von bionda »

@hase

tut mir sehr leid für dich. wir wissen alle, wie schmerzlich diese erfahrungen sind.

ganz liebe grüße
bionda
bionda
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Beitrag von bionda »

so hier mal das vom bfh:
(bundesfinanzhof)

BFH lässt Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung zu
Unter Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 10.05.2007 die Aufwendungen, die eine unverheirateten Frau für künstliche Befruchtungen mit dem Samen ihres Lebenspartners hatte, zum Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zugelassen (Az.: III R 47/05).
Krankenkasse lehnt Kostenübernahme für unverheiratetes Paar ab
Die seit zwölf Jahren in einer nichtehelichen Partnerschaft lebende Klägerin hatte im Jahr 1999 fast 24.000 DM für Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung durch so genannte In-Vitro-Fertilisation aufgewendet. Die Ständige Kommission In-Vitro-Fertilisation und Embryotransfer der zuständigen Ärztekammer hatte eine solche Sterilitätsbehandlung befürwortet. Die gesetzliche Krankenkasse übernahm die Kosten nicht, da nach § 27a Abs. 1 Nr. 3 SGB V nur miteinander verheiratete Personen Anspruch auf Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft hätten. Diese Beschränkung sei, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden habe (NJW 2007, 1343), verfassungsgemäß. Einen Abzug der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung lehnte das Finanzamt ab.
BFH rückt von bisheriger Rechtsprechungspraxis ab
Der BFH hatte bisher Aufwendungen einer nicht verheirateten, empfängnisunfähigen Frau für Sterilitätsbehandlungen durch In-Vitro-Fertilisation auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, wenn sie in einer festen Partnerschaft lebte. Davon ist der BFH jetzt abgerückt. Zur Begründung verwies er darauf, dass die Empfängnisunfähigkeit einer Frau unabhängig von ihrem Familienstand eine Krankheit sei. Die Empfängnisunfähigkeit werde durch die künstliche Befruchtung zwar nicht behoben, sondern nur umgangen. Die steuerliche Abziehbarkeit setze aber keine Heilung voraus. Ausreichend sei es, wenn Aufwendungen die Krankheit erträglicher machten, wie dies zum Beispiel bei Aufwendungen für Zahnersatz, Brillen, Prothesen oder Rollstühle anerkannt sei. Auch die für verheiratete Frauen möglicherweise intensivere Zwangslage oder Interessen des Kindeswohls, dem es am besten entspreche, wenn die Eltern miteinander verheiratet seien, rechtfertigten es nicht, den steuerlichen Abzug der Aufwendungen zu versagen. Die Aufwendungen seien zu berücksichtigen, soweit die Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen würden.
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