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Eine "bürokratische" Frage

Verfasst: 21 Apr 2008 09:54
von mietz69
Hallo Dr. Stoll!

Uns wurde jetzt nach zwei erfolglosen IUI`s -- auf Grund meines Alters ( im Juni 39 ) -- eher eine IVF empfohlen.
Stimmt es, d. so eine Behandlung von einer Ethik-Kommission genehmigt werden muß, weil wir nicht verheiratet sind????
Wenn ja -- wieso müssen dann die IUI`s nicht genehmigt werden?

Mit freundlichen Grüßen

mietz

Verfasst: 21 Apr 2008 11:47
von mietz69
Aha!
Danke für ihre Antwort!

Könnten sie mir eventuell sagen, wie es sich in Thüringen verhält?
Und wäre es auch nötig, falls wir in eine ausländische Klinik wechseln würden?

Mit freundlichen Grüßen

mietz

Verfasst: 22 Apr 2008 14:30
von Paulchensmama
Hallo Mietz,

in Sachsen muss man eine Genehmigung der Landesärztekammer einholen. Dazu gehört eine Stellungnahme warum man Kinderwunsch hat :argh: und eine notarielle Erklärung zum Sorgerecht und zur Vaterschaftsanerkennung. Im Ausland ist das nicht erforderlich 8)

Verfasst: 22 Apr 2008 19:51
von cruzeiro
in Österreich müsst ihr eine Erklärung vor einem Notar abgeben, was jedoch völlig unkompliziert ist, die KiWu-Kliniken vermitteln geeignete Notare.

Cruzeiro

Verfasst: 23 Apr 2008 10:27
von mietz69
:meld: Danke für eure Antworten!

Also brauchen wir für`s Ausland keine Genehmigung ( außer Notar ) !
Find ich ja auch totalen Schwachsinn :argh: !

Aber das sind halt die "tollen" deutschen Gesetze *mecker* !!!


:hallo: die mietz