Meinung CDU und SPD
Verfasst: 13 Jun 2008 14:07
Hallo,
ich habe u.a. eine Mail an die CDU Frauen gesendet.
Hier die Antwort.
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.06.08 zum Thema künstliche Befruchtung.
Der Wunsch, Kinder zu haben, ist ein Grundbedürfnis von Menschen, für dessen Erfüllung die Politik den Familien die wichtigen Rahmenbedingungen schaffen muss. Gerade in Anbetracht der sinkenden Geburtenrate in Deutschland gilt die Unterstützung den Menschen, die sich mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung ihren Kinderwunsch erfüllen wollen. Dafür wird sich die Union auch weiterhin politisch stark machen.
Die Union lehnt es deshalb ab, die künstliche Befruchtung generell und vollständig in die Eigenverantwortung der Versicherten zu übertragen. Dennoch waren auch auf diesem Gebiet der medizinischen Dienstleistungen dringend Einsparmaßnahmen notwendig, um das deutsche Gesundheitssystem, das mit seiner gesetzlichen Krankenversicherung weltweit nach wie vor als Vorbild gilt, aufrechtzuerhalten. So werden die Kassen die Kosten einer künstlichen Befruchtung auch weiterhin erstatten, wenn auch nicht mehr in der gleichen Höhe wie in der Vergangenheit. An dieser Regelung will die Union auch in Zukunft festhalten.
Ich persönlich wünsche Ihnen sehr, dass sich Ihr weiterer Kinderwunsch erfüllt und verbleibe
mit freundlichen Grüßen aus Berlin
mmh was soll man davon halten.
Und hier noch die Antwort der SPD:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4.6.2008.
Wir Sozialdemokraten wollen ein solidarisches und bezahlbares Gesundheitswesen. Das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das auf einen Kompromiss zwischen SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN und Unionsparteien zurückging, diente dem Ziel, für alle Versicherten den gleichen Anspruch auf die notwendige, medizinische Versorgung, unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen zu erhalten und zu gewährleisten.
Zugleich hat die Versichertengemeinschaft einen Anspruch darauf, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sorgfältig und sparsam eingesetzt werden. Aus gutem Grund legt das SGB V fest, dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten dürfen.
In diesem Sinne wurden auch die Regelungen zur künstlichen Befruchtung in § 27a des SGB V mit der Gesundheitsreform 2003/2004 präzisiert und insbesondere mit dem Kriterium der hinreichenden Erfolgsaussicht gekoppelt. Diese Erfolgsaussicht wird nach drei erfolglosen versuchen nicht mehr angenommen. Mit dieser Regelung wurde darauf verzichtet, die künstliche Befruchtung, wie ursprünglich vorgesehen, ganz aus dem Leistungskatalog zu streichen.
Der 50-prozentige Eigenanteil, den Versicherte für die Behandlung leisten müssen, findet sich auch bei anderen Leistungen der GKV, zum Beispiel beim Zahnersatz. Er berücksichtigt, dass es im Zusammenhang mit bestimmten Leistungen auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung gibt und sie eigenverantwortliche Entscheidungen voraussetzen, die in erster Linie aus der persönlichen Lebensplanung erwachsen. Nicht jedes persönliche Lebensschicksal ist vollständig durch die Solidargemeinschaft aufzufangen.
Im Übrigen hat sich die SPD grundsätzlich dafür entschieden, das Gesundheitswesen, wie die anderen Sozialversicherungssysteme, künftig stärker über Steuern zu finanzieren. Mit der Gesundheitsreform 2006 haben wir einen Einstieg in eine teilweise Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus dem Bundeshaushalt erreicht, die kontinuierlich ausgebaut werden soll. In diesem Zusammenhang kann auch erneut über das gesamtgesellschaftliche Interesse an der Gewährung von medizinischen Leistungen zur Herbeiführung von Schwangerschaften diskutiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klingt irgendwie besser...
lg Andrea
ich habe u.a. eine Mail an die CDU Frauen gesendet.
Hier die Antwort.
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.06.08 zum Thema künstliche Befruchtung.
Der Wunsch, Kinder zu haben, ist ein Grundbedürfnis von Menschen, für dessen Erfüllung die Politik den Familien die wichtigen Rahmenbedingungen schaffen muss. Gerade in Anbetracht der sinkenden Geburtenrate in Deutschland gilt die Unterstützung den Menschen, die sich mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung ihren Kinderwunsch erfüllen wollen. Dafür wird sich die Union auch weiterhin politisch stark machen.
Die Union lehnt es deshalb ab, die künstliche Befruchtung generell und vollständig in die Eigenverantwortung der Versicherten zu übertragen. Dennoch waren auch auf diesem Gebiet der medizinischen Dienstleistungen dringend Einsparmaßnahmen notwendig, um das deutsche Gesundheitssystem, das mit seiner gesetzlichen Krankenversicherung weltweit nach wie vor als Vorbild gilt, aufrechtzuerhalten. So werden die Kassen die Kosten einer künstlichen Befruchtung auch weiterhin erstatten, wenn auch nicht mehr in der gleichen Höhe wie in der Vergangenheit. An dieser Regelung will die Union auch in Zukunft festhalten.
Ich persönlich wünsche Ihnen sehr, dass sich Ihr weiterer Kinderwunsch erfüllt und verbleibe
mit freundlichen Grüßen aus Berlin
mmh was soll man davon halten.
Und hier noch die Antwort der SPD:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4.6.2008.
Wir Sozialdemokraten wollen ein solidarisches und bezahlbares Gesundheitswesen. Das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das auf einen Kompromiss zwischen SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN und Unionsparteien zurückging, diente dem Ziel, für alle Versicherten den gleichen Anspruch auf die notwendige, medizinische Versorgung, unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen zu erhalten und zu gewährleisten.
Zugleich hat die Versichertengemeinschaft einen Anspruch darauf, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sorgfältig und sparsam eingesetzt werden. Aus gutem Grund legt das SGB V fest, dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten dürfen.
In diesem Sinne wurden auch die Regelungen zur künstlichen Befruchtung in § 27a des SGB V mit der Gesundheitsreform 2003/2004 präzisiert und insbesondere mit dem Kriterium der hinreichenden Erfolgsaussicht gekoppelt. Diese Erfolgsaussicht wird nach drei erfolglosen versuchen nicht mehr angenommen. Mit dieser Regelung wurde darauf verzichtet, die künstliche Befruchtung, wie ursprünglich vorgesehen, ganz aus dem Leistungskatalog zu streichen.
Der 50-prozentige Eigenanteil, den Versicherte für die Behandlung leisten müssen, findet sich auch bei anderen Leistungen der GKV, zum Beispiel beim Zahnersatz. Er berücksichtigt, dass es im Zusammenhang mit bestimmten Leistungen auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung gibt und sie eigenverantwortliche Entscheidungen voraussetzen, die in erster Linie aus der persönlichen Lebensplanung erwachsen. Nicht jedes persönliche Lebensschicksal ist vollständig durch die Solidargemeinschaft aufzufangen.
Im Übrigen hat sich die SPD grundsätzlich dafür entschieden, das Gesundheitswesen, wie die anderen Sozialversicherungssysteme, künftig stärker über Steuern zu finanzieren. Mit der Gesundheitsreform 2006 haben wir einen Einstieg in eine teilweise Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus dem Bundeshaushalt erreicht, die kontinuierlich ausgebaut werden soll. In diesem Zusammenhang kann auch erneut über das gesamtgesellschaftliche Interesse an der Gewährung von medizinischen Leistungen zur Herbeiführung von Schwangerschaften diskutiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klingt irgendwie besser...
lg Andrea