Wir Selbstzahler fordern, dass die Rente, die unsere von der Gesellschaft nicht gewollten Kinder erwirtschaften, dann auch in unseren Familien bleibt!
Begründung:
Nach dem Statistischen Jahrbuch für das Jahr 2002 zahlt jeder Arbeiter oder Angestellte jährlich ca. 7.200 Euro in die Rentenkasse ein (Durchschnittswert für das Jahr 2000). Bei einer Erwerbsquote von ca. 72% aller 15 – 65-Jährigen zahlt im Schnitt jeder Arbeiter und Angestellte diesen Betrag über 36 Jahre, daraus ergibt sich ein Zeitwert von ca. 260.000 Euro. Da etwa drei viertel aller Arbeitnehmer Arbeiter und Angestellte sind, kann man davon ausgehen, dass in 30 - 40 Jahren, wenn wir das Rentenalter erreicht haben und die erste Generation der IVF / ICSI voll im Erwerbsleben steht, auch drei viertel von ihnen Arbeiter und Angestellte sind.
Nach der vom Statistischen Bundesamt unter
http://www.destatis.de/basis/d/bevoe/bevoetab3.htm veröffentlichten Tabelle hatten 20- Jährige (Durchschnitt Männer und Frauen) im Jahr 2000 noch eine Lebenserwartung von 58,7 Jahren – sie werden also 78,7 Jahre im Durchschnitt, 40 Jährige konnten noch mit 39,15 Jahren rechnen – prognostiziertes Alter: 79,15 Jahre. Da die meisten IVF und ICSI – Kinder mit durchschnittlich etwas über 30 Jahren bei den Eltern entstehen, kann man mit einer durchschnittlichen Lebenswartung der Eltern von 79 Jahren weiter rechnen. Bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren müsste die Rente also auf 14 Jahre verteilt werden.
Nach dem D.I.R. 2001 (
http://www.deutsches-ivf-register.com ) gab es in 2001 in Deutschland 46.055 Paare, die eine IVF oder ICSI haben in 75.086 erfaßten und davon 73.819 plausiblen Zyklen durchführen lassen, wobei es bei 7.507 Zyklen nicht zu einer Punktion kam. Daraus entstanden (hochgerechnet) etwa 12.000 Kinder bei rund 9.500 Paaren. Somit ließe sich schlussfolgern, dass auf etwa 6 Versuche ein Kind kommt (die nur etwa halb so teuren Zyklen, in denen es nicht zur Punktion kam, kann man – finanziell betrachtet - nur als halben Versuch deklarieren).
Wir Kinderwunschpaare wollen wenigstens untereinander solidarisch sein, ob erfolgreich oder nicht. Daher sollte man die Rentenbeiträge unserer Kinder dann auch so verteilen, dass der volle Rentenbeitrag eines Kindes für 6 selbstgezahlte Versuche umgelegt wird. (Wer z.B. nur 3 Versuche hatte, bekäme den halben Betrag.)
Da vorsichtig geschätzt zwei Drittel aller Paare am Ende erfolglos bleiben, kann man davon ausgehen, dass im Durchschnitt auf jedes Paar 4 Versuche kommen. Durchschnittlich kämen somit auf jedes Selbstzahler-Paar zwei Drittel der erwirtschafteten Rente eines Kindes.
Zwei Drittel von 260.000 Euro sind rund 173.000 Euro. Diese wären auf 14 Jahre zu verteilen, das macht pro Jahr gut 12.000 Euro. Daraus lässt sich eine durchschnittliche zusätzliche monatliche Rente für alle selbst zahlenden Kinderwunschpaare von gut 1.000 Euro ableiten.
Dies ist allerdings nur der Zeitwert. In 30 – 40 Jahren wird die Inflation so weit fortgeschritten sein, dass 1.000 Euro nicht mehr gleich 1.000 Euro sind. Daher vergibt die LVA sogenannte Entgeltpunkte für die eingezahlten Beträge. Wie sich diese genau errechnen, konnte die Verfasserin bisher nicht herausfinden. Da aber ein Renten-Beitragszahler in einem vorliegenden Beispiel in 20 Versicherungsjahren 13,9733 Entgeltpunkte erworben hat, woraus sich bereits ein Anspruch von 361,35 Euro ergibt, wurden die Zahlen einfach ins Verhältnis gesetzt. Danach würde es für einen Rentenanspruch von heute 1.000 Euro 38,6 Entgeltpunkte geben.
Um Missinterpretationen vorzubeugen – es ist selbstverständlich nicht unser Anliegen, deshalb Kinder zu bekommen, damit wir später ihre Beiträge einheimsen können. Hier wurde nur mit der nun mal praktizierten Hand in den Mund – Wirtschaft unseres Rentensystems gerechnet und argumentiert.
Wer nicht mit investiert, soll auch nicht mit profitieren!
06 / 2003