Bundestagswahl
Verfasst: 28 Mai 2009 19:22
Hallo zusammen,
bitte schreibt an euren Abgeordneten im Wahlkreis.
Es geht alles ganz einfach unter Abgeordnetenwatch.de
Habe auch an meine geschrieben und hier die mal pos. Antwort.
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema künstliche Befruchtung. Im Jahr 2003 wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung die Ansprüche auf staatliche Förderung bei künstlichen Befruchtungen eingeschränkt. Neben einer Begrenzung des Anspruchs auf drei Versuche und der Einführung einer oberen Altersgrenze wurde vor allem eine Pflicht zur 50-prozentigen Selbstbeteiligung der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten bestimmt. Die Anspruchseinschränkung wurde damals für erforderlich gehalten, um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der so genannten "versicherungsfremden Leistungen" zu begrenzen. Seit 2004 ist aber die Anzahl der künstlichen Befruchtungen in Deutschland drastisch zurückgegangen.
Auf meine Anfrage hat mir die Bundesregierung mitgeteilt, dass man im zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überlegt, einen Zuschuss durch Bund und Länder aus Steuergeldern zum Eigenanteil bei künstlichen Befruchtungen nach dem Vorbild Sachsens beizusteuern. Ich halte diesen Lösungsansatz für unterstützenswert, da er nicht zu einer erneuten Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung führt und dennoch den Betroffenen hilft. Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem, dass Ihr Kinderwunsch erfüllt werden kann.
Also bitte ...
lg
bitte schreibt an euren Abgeordneten im Wahlkreis.
Es geht alles ganz einfach unter Abgeordnetenwatch.de
Habe auch an meine geschrieben und hier die mal pos. Antwort.
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema künstliche Befruchtung. Im Jahr 2003 wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung die Ansprüche auf staatliche Förderung bei künstlichen Befruchtungen eingeschränkt. Neben einer Begrenzung des Anspruchs auf drei Versuche und der Einführung einer oberen Altersgrenze wurde vor allem eine Pflicht zur 50-prozentigen Selbstbeteiligung der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten bestimmt. Die Anspruchseinschränkung wurde damals für erforderlich gehalten, um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der so genannten "versicherungsfremden Leistungen" zu begrenzen. Seit 2004 ist aber die Anzahl der künstlichen Befruchtungen in Deutschland drastisch zurückgegangen.
Auf meine Anfrage hat mir die Bundesregierung mitgeteilt, dass man im zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überlegt, einen Zuschuss durch Bund und Länder aus Steuergeldern zum Eigenanteil bei künstlichen Befruchtungen nach dem Vorbild Sachsens beizusteuern. Ich halte diesen Lösungsansatz für unterstützenswert, da er nicht zu einer erneuten Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung führt und dennoch den Betroffenen hilft. Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem, dass Ihr Kinderwunsch erfüllt werden kann.
Also bitte ...
lg