Das politische Desinteresse

Die heterologe Insemination ist eine Insemination mit Spendersamen.

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Moderator-HI
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Das politische Desinteresse

Beitrag von Moderator-HI »

Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der heterologen Befruchtung ist den verantwortlichen Politikern - wie verschiedene Dokumente belegen – mindestens seit Mitte der 80-er Jahre bekannt.

Die Arbeitsgruppe In-Vitro-Fertilisation, Genomanalyse und Gentherapie der Bundesministerien der Justiz bzw. für Forschung und Technologie (Benda-Kommission) hatte in ihrem 1985 vorgelegten Bericht von der Anwendung der Samenspende abgeraten und auf die ungeregelten zivilrechtlichen Fragen hingewiesen.

Seit 1994 ist die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes um die assistierte Befruchtung beim Menschen erweitert worden , so dass seitdem eine umfassende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes besteht. Daraufhin berief das Bundesministerium für Gesundheit eine Bund/ Länder-Arbeitsgruppe ein, die von 1996 bis Anfang 1998 in mehreren Sitzungen ein mögliches Fortpflanzungsmedizingesetz vorbereitet hat. Hierzu gibt es im Bundesministerium für Gesundheit lediglich einen hausinternen Diskussionsentwurf.

Die 72. Gesundheitsministerkonferenz am 9./10. Juni 1999 bat in einem Beschluss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), den Entwurf eines Fortpflanzungsmedizingesetzes vorzulegen. Im Oktober 2000 hat das Ministerium ein Eckpunktepapier zum geplanten Fortpflanzungsmedizingesetz vorgelegt, das Vorhaben jedoch nicht weiter verfolgt.
Ulrike Riedel, Mitglied der Enquetekommission Recht und Ethik der modernen Medizin des Deutschen Bundestages, sagte 2001 in einem Interview mit der ZEIT:
„Der Gesetzentwurf enthielt viel mehr als nur Verbote. Es gibt ja auch dringenden Regelungsbedarf jenseits der umstrittenen Themen der Präimplantationsdiagnostik (PID) und des therapeutischen Klonens, über das jetzt alle reden. Nur einige Beispiele: die Sicherstellung des Kindeswohls und die kniffligen familienrechtlichen Fragen, zum Beispiel hinsichtlich der Samenspende. Hier ist nichts geregelt, es wird zunehmend Prozesse geben. …
Der dringende Gesetzgebungsbedarf war zu Anfang der Legislaturperiode Konsens in der Koalition. Damals hatte die SPD−Fraktion abgelehnt, eine Enquetekommission Recht und Ethik der modernen Medizin einzusetzen, und zwar mit dem Argument, deren Entscheidungsprozess sei angesichts des dringenden Gesetzgebungsbedarfs zu langfristig angelegt. Als es dann einen Tag nach dem Ministerinnenwechsel plötzlich hieß, es gebe keinen Gesetzgebungsbedarf, haben sich viele die Augen gerieben.“

In ihrem Kommentar zu den „Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion“ schreibt die Bundesärztekammer 1998:
„4. Darüber hinaus wirft die Durchführung von Methoden der assistierten Reproduktion mit Spendersamen Dritter ebenso wie die artifizielle heterologe Insemination besondere Probleme auf, wenn diese Methoden im heterologen System zur Anwendung gelangen. Diese Probleme bestehen in dem Auseinanderfallen der sozialen und genetischen Vaterschaft. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zwar die Frage diskutiert (vgl. Bundestags-Drs. 13/4899, S. 146, S. 166 sowie Bundesrats-Drs. 710/1/97), ob durch einen Ausschluss des Anfechtungsrechtes dieses Problem gelöst werden könne, eine gesetzliche Regelung jedoch nicht getroffen, da die Gesamtproblematik der heterologen Insemination nach Auffassung des Gesetzgebers nicht einer isolierten Teilregelung zugeführt werden sollte, sondern in einem gesonderten Gesetz insgesamt zu regeln sei.“

Im Oktober 2003 erhielt Rene Röspel, Vorsitzender der Enquete Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ eine Bitte von Betroffenen um Herbeiführung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes mit verbesserten Bedingungen für Kinderwunschpaare. Insbesondere ging es in dem Schreiben um Herbeiführung einer gesetzlichen Regelung für Paare, die eine heterologe Befruchtung durchführen lassen, und deren Kinder.
Mit seinem Antwortschreiben beweist Herr Röspel, dass auch er die Situation richtig erkannt hat:
„Mir ist bekannt, dass es im Bereich der heterologen Spermaspende Regelungsbedarf gibt. Dies hat auch das vom BMG im Jahr 2001 initiierte Symposium zur Fortpflanzungsmedizin ergeben. In erster Linie betrifft dies den Widerspruch zum Anspruch der Kinder auf Kenntnis ihrer Abstammung und der Praxis, die Spenderdaten nach zehn Jahren vernichten. Es gibt meines Wissens keine Dokumentationspflicht nach diesem Zeitraum. Dieser Aspekt wäre meines Erachtens nach regelungsbedürftig.“
…
„Die Enquete Kommission hat sich in der letzten Legislaturperiode ausführlich zum Thema Fortpflanzungsmedizin geäußert. In der jetzigen Sitzungsplanung ist beschlossen worden, das Thema dann wieder aufzunehmen, sollte es auch auf der Agenda des Gesetzgebers stehen.“ …

Im Januar 2002 erhielt ich folgende Antwort auf meine Petition, die auf die Abschaffung der Ungleichbehandlung von homologen und heterologen Befruchtungen, sowie auf Änderungen im Embryonenschutzgesetz gerichtet war:
„ ... Aus der Begründung des Gesetzes ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Beschränkung des Leistungsanspruchs auf Ehepaare und deren Erbgut als durch die Pflicht des Staates zur Förderung der Ehe und Familie aus Art. 6 Grundgesetz gerechtfertigt angesehen hat. Diese Beschränkung wurde bereits höchstrichterlich bestätigt. Der Ausschuss erkennt diese besondere grundgesetzliche Verpflichtung an und hält die bestehenden Regelungen derzeit nicht für änderungsbedürftig.
Die Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Biomedizin erfordern schwierige ethische Entscheidungen. Der Bundestag hat die Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ eingesetzt. Sie ist der Ort, einen fraktionsübergreifenden Diskussionsprozess in der Fortpflanzungsmedizin zu führen, an dessen Ende sich herausstellen wird, ob neue gesetzliche Regelungen erforderlich sind. Auch wurde ein nationaler Ethik-Rat berufen. Dieser wird ebenfalls einen Beitrag zur gesellschaftlichen Diskussion leisten. Die Diskussion über Fragen der Fortpflanzungs- und Biomedizin muss offen sein und sollte nicht unter Zeitdruck erfolgen. Der Ausschuss wird diesbezüglich daher keine Stellungnahme abgeben.“

Mit Schreiben vom 10. Januar 2002 erhielt die Enquete Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ meine Bitte, sich für die Kostenübernahme bei heterologen Befruchtungen einzusetzen. Der Brief wurde am 22. Februar 2002 von Herrn Dr. Wodarg so beantwortet:
„Die heterologe Insemination wirft allerdings rechtliche, soziale und psychologische Fragen auf, die über diejenigen bei einer standardmäßigen IVF hinausgehen und die noch nicht abschließend geklärt sind.“ …
„Die genannten Bedenken sind auch der Grund, warum die zuständigen Stellen sich gegen die Finanzierung der heterologen Insemination durch die Kassen entschieden haben.“

Darauf fragte ich Herrn Dr. Wodarg in meinem Antwortschreiben: „Wann werden diese Fragen abschließend geklärt sein? Welche Fragen betrifft das aus Ihrer Sicht und welche Maßnahmen sollen eingeleitet werden, um speziell die rechtliche Position zu verbessern? Können wir betroffenen Kinderwunschpaare an der Definition und Klärung dieser Fragen teilnehmen und in welcher Form?“
Immer, wenn die Argumente ausgehen, pflegen Politiker nicht mehr zu antworten. So auch in diesem Fall.

Der Antrag des Abgeordneten Herbert Moser u.a. (SPD) beim Landtag von Baden-Württemberg vom 23.07.2002 zum Thema „Ungleichbehandlung Verheirateter und Unverheirateter bei künstlichen Befruchtungen (IVF)“ zeigt, dass es durchaus kritische und auf positive Veränderungen ausgerichtete Stimmen gibt. Hier heißt es unter anderem:
„Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten
1. ob es zutrifft, dass Verheiratete und Unverheiratete, die ihren Kinderwunsch durch künstliche Befruchtung erfüllen möchten, ideell wie finanziell eklatant ungleich behandelt werden, worin diese Ungleichbehandlung besteht und welche Rechtsgrundlagen dieser Ungleichbehandlung zugrunde liegen.“ ….
„4. welche Kosten bei einer künstlichen Befruchtung entstehen, und wer die Kosten bei Verheirateten und Unverheirateten jeweils trägt.“

Da als Unverheiratete in dem Sinne auch verheiratete Paare gelten, die eine heterologe Befruchtung anstreben, gilt diese Anfrage auch für diese Gruppe. Der Antrag wurde abschließend für erledigt erklärt, da es hier auf Landesebene keine Gesetzgebungsbefugnis gab.

Ende Oktober 2003 hielt die Justizministerin Zypries eine Rede, in deren letztem Teil sie „Vom Recht des Kindes auf Wissen seiner Herkunft“ sprach. Hier die wichtigsten Auszüge dieser Rede, die sich gegen die Anonymität von Samenspenden, aber nicht gegen diese selbst, richtet:
„Natürlich ist zunächst niemandem die Verwirklichung eines Kinderwunsches abzusprechen. Dieser Wunsch ist Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG schützt die Freiheit der fortpflanzungswilligen Frau, sich auf jede tatsächlich mögliche Weise fortzupflanzen.“ ….
„Besonders brisant ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob dieser „dritte Mann“ auch anonym bleiben darf - mit der Folge, dass das Kind seinen biologischen Vater niemals wird identifizieren können.“ ….
„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem grundlegenden Urteil aus 1989 herausgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 GG auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung umfasst.“ ….
„Wie lässt sich nun die Schutzpflicht für das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung mit der Handlungsfreiheit der fortpflanzungswilligen Frau und des potentiellen Samenspenders sowie der Berufsfreiheit möglicher Betreiber von „Internet-Samenbanken“ und von Ärzten in Einklang bringen?
Meines Erachtens führt eine Abwägung der betroffenen Grundrechte zu der Verpflichtung des Staates, die Zeugung von Kindern mittels anonymer Samenspenden möglichst zu unterbinden.“

Anschließend führt die Ministerin Lösungsmöglichkeiten an.
Leider blieb es auch hier bei dem bloßen Hinweis auf das Problem. In dem Antwortschreiben des Justizministeriums vom 08. Dezember 2003 auf meine Bitte, endlich tätig zu werden, hieß es u.a.:
„Vor der Entscheidung über eine gesetzliche Neuregelung in diesem Bereich einschließlich der Problematik der heterologen Insemination sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Debatte im Bundestag intensiv geführt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Diskussionsprozess interdisziplinär und fraktionsübergreifend erfolgt und angesichts der grundlegenden Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen für verschiedene Grundrechtspositionen der Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt, eine sorgfältige und eingehende Diskussion unter Einbeziehung der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ geboten ist. Die Bundesregierung will den Ergebnissen dieser Diskussion nicht vorgreifen.“

Im Mai 2004 überreichte ich der Vorsitzenden im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, Frau Dr. Erika Ober, 340 Unterschriften unserer Betroffenenaktion „Gegen die (gesetzliche) Diskriminierung von Paaren, die ihren Kinderwunsch nur im heterologen System erfüllen können“, die seitdem dort anscheinend in einer Schreibtischschublade verrotten.
Wir schreiben das Jahr 2008. Inzwischen ist weder beim Justizministerium, noch bei der Bundesregierung noch bei irgendeiner Partei noch bei der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ irgendeine Maßnahme zur Behebung der Probleme eingeleitet worden!

Während des Wahlkampfes 2005 schrieben wir aktiven (ehemals) von ungewollter Kinderlosigkeit Betroffenen in einer Aktion von www.klein-putz.de die großen Parteien an und baten sie um ihre Stellungnahme zu unseren verschiedenen Gesetzesänderungswünschen für die assistierte Reproduktion, u.a. auch zu Fragen der heterologen Befruchtung.
Die Linkspartei antwortete leider nicht explizit auf unsere Fragen. Die SPD antwortete gar nicht.
FDP und Grüne wünschen sich danach die Abschaffung der Benachteiligung Unverheirateter. Die CDU will an der alten Regelung festhalten, denn die „Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen war immer schon auf Verheiratete beschränkt.“
Zur geforderten Abschaffung der Benachteiligung von Paaren, die auf Fremdsamenspenden angewiesen sind, nahmen die Grünen keine Stellung. Die FDP wäre damit einverstanden, wenn sich dadurch die Gesamtkosten für assistierte Befruchtungen nicht erhöhen würden und die CDU sieht hier aufgrund des grundgesetzlichen Gebotes des besonderen Schutzes von Ehe und Familie (Artikel 6 GG) keinen Handlungsbedarf.

In unserer Forderung nach Einführung klarer gesetzlicher Regelungen für heterologe Befruchtungen, die den Interessen des Kindes, der Eltern und des Samenspenders gleichermaßen Rechnung tragen, stimmten die Grünen mit uns überein und bezogen sich auch auf den alten Gesetzentwurf zu Zeiten von Andrea Fischer als Gesundheitsministerin. Die CDU nahm keine Stellung dazu. Die FDP sah hier immerhin Diskussionsbedarf, war aber der Auffassung, bei einer solchen Regelung „besteht die Gefahr, dass sich kein Mann mehr als Samenspender zur Verfügung stellt.“
Unsere Hoffnung, dass wenigstens FDP und Grüne hier nicht nur unsere Fragen beantwortet haben, sondern auch in unserem Sinne tätig werden, wurde während der darauf folgenden Legislaturperiode erneut enttäuscht.

Im Frühjahr 2007 stellte auf der Internetseite www.direktzurbundeskanzlerin.de eine Frau unter Hinweis auf ihre finanzielle Notlage die Bitte an die Bundeskanzlerin, „sich für die Ehepaare einzusetzen, die leider wegen Zeugungsunfähigkeit des Mannes auf Spender zurückgreifen müssen, um doch noch eine Schwangerschaft zu erzielen.“ Die Antwort der Bundeskanzlerin enthielt wieder die Begründung, ein verheiratetes Paar mit einem unfruchtbaren Mann würde sich nicht im Zustand einer anerkannten Ehe befinden und ein Zusammenleben eines verheirateten Paares mit einem Kind, das nur von einem der beiden Partner abstammt und aus einer Samenspende hervor gegangen wäre, wäre keine Familie:
„Die Beschränkung des Leistungsanspruchs auf Ehepaare und die homologe Befruchtung ergibt sich aus der Pflicht des Staates zur Förderung der Ehe und Familie (Art. 6 Grundgesetz). Die Samenspende eines Dritten berührt unter vielerlei Aspekten diesen geschützten Bereich. Eine Änderung der Rechtslage ist derzeit nicht geplant.“

Zu allem Überfluss vereierte die Bundeskanzlerin die Betroffene noch, indem sie ihr dazu riet, sich an ihre Krankenkasse und an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
„Bitte wenden Sie sich auch an Ihre zuständige Krankenkasse. Sie entscheidet in eigener Verantwortung über den Leistungsanspruch im Einzelfall. Sollte diese Entscheidung nicht mit Ihren Erwartungen übereinstimmen, dann haben sie die Möglichkeit, die durch die zuständige Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen.“
Eine solche Antwort kann nur entweder in völliger Unkenntnis der gesetzlichen Sachlage erfolgen oder in einer bewussten Irreführung des Lesers, denn es gibt für die Krankenkassen bei der derzeitigen Gesetzeslage selbst bei gutem Willen keine Möglichkeit einer Einzelfallregelung!

Eine Unterschriftensammlung im Jahr 2006 mit rund 7.000 Unterschriften forderte u.a. auch eine verbesserte Situation für Paare mit einer Spendersamenbehandlung und die daraus hervor gehenden Familien. Die Unterschriften wurden im September 2006 bei der Patientenbeauftragten Helga Kühn-Mengel im Gesundheitsministerium abgegeben. (Hier Auszüge aus diesem Gespräch, wobei es in diesen Auszügen nicht um die HI ging: ; den Forderungskatalog sieht man hier: )

Im Januar 2009 hat der Verein Wunschkind e.V. einen Schattenbericht zu den Menschenrechten der Frau (CEDAW) vor der UNO in Genf vorgestellt. In diesem Bericht ging es auch um das Thema Befruchtung mit Spendersamen. (Bericht in deutsch oder englisch downloaden: http://www.wunschkind.de/fuer-betroffene ) Auf diesen Bericht gibt es bisher keine Reaktion von irgendeinem Abgeordneten der Bundesregierung. Im Juni 2009 hatte ich ein freundliches Gespräch mit der Abgeordneten Mechthild Rawert (SPD) um die gesamte Situation. Auch das Thema Heterologe Insemination wurde dort kurz angesprochen. Frau Rawert meinte, sie könne im Moment nichts für uns tun.


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