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Wieviel % muss die Beihilfe erstatten

Verfasst: 22 Nov 2009 16:02
von Eragon
Hallo,
habe mal eine dringende Frage an Euch. Ich bin verbeamtet und privatversichert. Da ich die Verursacherin bin, muss meine Krankenkasse (debeka) und die Beihilfe zahlen. Bei unseren ersten beiden IVF- Versuchen hat die Beihilfe immer schön 50% bezahlt. Jetzt auf einmal wollen sie aber nur noch 25% bezahlen. Sie berufen sich dabei auf irgendeinen Erlass von 1966. Auf meine Nachfrage hin warum sie auf einmal nur noch 25% bezahlen, sagte mein Bearbeiter:" Da hätte ich vorher Glück gehabt, das hätte man übersehen.
Ist das rechtens.

Wieviel Prozent muss die Beihilfe normalerweise übernehmen?


Evolution

Verfasst: 22 Nov 2009 16:24
von marie 79
Hallo! Bin in der selben Situation wie Du. Da hast Du wirklich Glück gehabt. Sie müssen für den eigentlich Versuch 25 % bezahlen, für die Voruntersuchungen aber 50%.

Verfasst: 24 Nov 2009 22:30
von rebella67
Hier: http://www.iges.de/presse07/pressearchi ... ng_ger.pdf

findest du auf irgendeiner Seite auch eine Übersicht dazu, wieviel Prozent Beihilfe und Co. bezahlen müssen.

Verfasst: 13 Mär 2010 09:44
von Frika
Leider funktioniert der Link nicht,

gibt es noch an anderer Stelle die Infos? Würde mich auch interesieren..

Verfasst: 17 Mär 2010 11:34
von maja286
Hallo Eragon,
wir sind auch gerade mittendrin und haben uns erfolgreich durch das ganze wirrwarr durchgekämpft. Jetzt weiß ich allerdings nicht ob Du beim Land oder Bund bist, denn da gibt es schon gravierende Unterschiede.
Also die PKV handelt und bezahlt ja nach dem Verursacherprinzip (bei Beamten 50%), die Beihilfe und da kommt es darauf an: Bund-Beihilfe handelt nach dem Körperprinzip, das heißt sie zahlen nur die Behandlungen und Medikamenten die am Körper der bei Ihnen Beihilfeberechtigten Person anfallen (in Deinem Fall gut, da die meisten Kosten bei der Frau anfallen). Bei den Ländern kommt es auf das Bundesland drauf an; einige handeln noch nach dem Verursacherprinzip, die meisten haben sich bereits dem Bund angepasst und handeln nach dem Körperprinzip. Also da müßtest Du nachfragen.
Ach ja die Beihilfe zahlt 50% von 100%; das heißt bei einem Beamten 25%, da wir ja 50% beihilfeberechtigt sind und davon 50%.
Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen :grübel: . Wenn noch Fragen sind ( auch bzgl. Fundstellen) einfach anfragen. Ich weiß wie schwierig es ist detaillierte Antworten in dieser Versicherungskonstellation zu kriegen. :prima:

LG maja