Der Tod der Dreierregel in Deutschland
Verfasst: 06 Mai 2010 21:05
Es gibt ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das wesentliche Teile des ohnehin viel liberaleren österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetzes als Verstoß gegen die Menschenrechte gewertet hat und Österreich zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR verbunden mit der Anweisung, die Gesetzgebung zu ändern, verurteilt hat.
http://diestandard.at/1269448735733/Men ... verurteilt
Daraus folgt:
Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Verbot der Eizellenspende als Verstoß gegen die Menschenrechte wertet, dann würde er das natürlich auch beim deutschen Verbot, mehr als drei befruchtete Eizellen weiterzukultivieren nebst anschliessender Selektion im Blastozystenstadium tun.
§ 1 Nr. 3 und 5 EmbSchG, die die Bundesärztekammer als "Dreierregel" interpretiert, ist damit de facto unanwendbar geworden.
Das heisst:
Es ist eine absolut erfolgversprechende Verhandlungsstrategie, einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse mit dem Gang bis vor den Europäischen Gerichtshof zu drohen, wenn sie weiterhin Behandlungen in der Europäischen Union, beispielsweise in Österreich oder Tschechien ablehnt, mit der Begründung, dass in diesen Ländern die Behandlung ohne Berücksichtigung der sogenannten "Dreierregel" stattfindet.
Auch gegen Bescheide des Finanzamts, die die Anerkennung von Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen in der Europäischen Union ablehnen, kann man nun vorgehen.
In letzter Konsequenz heisst das nun aber auch, dass an sich auch in Deutschland es keine strafbare Handlung mehr ist, wenn man mehr als drei Embryonen weiterkultiviert.
Ich hoffe, dieses Urteil wird nun tausendfach in der täglichen Praxis genutzt. Haut es den Leistungsabteilungen in den Krankenkassen doch bitte alle um die Ohren, dass sie die Kosten für Behandlungen in Österreich und Tschechien endlich übernehmen, zumindest die deutschen Sätze.
Schon erstaunlich dieses Urteil. Es lebe Europa! Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat es uns gezeigt, wie es geht.
LG cruzeiro
http://diestandard.at/1269448735733/Men ... verurteilt
Daraus folgt:
Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Verbot der Eizellenspende als Verstoß gegen die Menschenrechte wertet, dann würde er das natürlich auch beim deutschen Verbot, mehr als drei befruchtete Eizellen weiterzukultivieren nebst anschliessender Selektion im Blastozystenstadium tun.
§ 1 Nr. 3 und 5 EmbSchG, die die Bundesärztekammer als "Dreierregel" interpretiert, ist damit de facto unanwendbar geworden.
Das heisst:
Es ist eine absolut erfolgversprechende Verhandlungsstrategie, einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse mit dem Gang bis vor den Europäischen Gerichtshof zu drohen, wenn sie weiterhin Behandlungen in der Europäischen Union, beispielsweise in Österreich oder Tschechien ablehnt, mit der Begründung, dass in diesen Ländern die Behandlung ohne Berücksichtigung der sogenannten "Dreierregel" stattfindet.
Auch gegen Bescheide des Finanzamts, die die Anerkennung von Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen in der Europäischen Union ablehnen, kann man nun vorgehen.
In letzter Konsequenz heisst das nun aber auch, dass an sich auch in Deutschland es keine strafbare Handlung mehr ist, wenn man mehr als drei Embryonen weiterkultiviert.
Ich hoffe, dieses Urteil wird nun tausendfach in der täglichen Praxis genutzt. Haut es den Leistungsabteilungen in den Krankenkassen doch bitte alle um die Ohren, dass sie die Kosten für Behandlungen in Österreich und Tschechien endlich übernehmen, zumindest die deutschen Sätze.
Schon erstaunlich dieses Urteil. Es lebe Europa! Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat es uns gezeigt, wie es geht.
LG cruzeiro