Antwort auf meine Petition ... wie nun weiter?
Verfasst: 19 Okt 2002 23:04
Liebe aktive Mitstreiterinnen,
hier der Ausgang meiner Petition Pet2-14-15-8271-43095
Ich hatte die unzureichende Gesetzeslage für Kinderwunschpaare insbesondere in bezug auf die (Nicht)-Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung für Paare, die auf Heterologe Befruchtung angewiesen sind, kritisiert und eine Änderung gefordert. Außerdem verwies ich auf notwendige Änderungen im Embryonenschutzgesetz, da es eine wesentlich höhere Erfolgsquote bei der IVF verhindere. In meinem Fall musste die Heterologe Befruchtung mit der IVF kombiniert werden.
Nachdem ich eine sehr unbefriedigende Antwort bekommen und Einspruch eingelegt hatte, bekam ich jetzt eine neue Reaktion. Darin wird zunächst wieder der Inhalt des §27a SGB V (den ich bemängelt hatte) herunter gebetet.
„ ... Aus der Begründung des Gesetzes ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Beschränkung des Leistungsanspruchs auf Ehepaare und deren Erbgut als durch die Pflicht des Staates zur Förderung der Ehe und Familie aus Art. 6 Grundgesetz gerechtfertigt angesehen hat. Diese Beschränkung wurde bereits höchstrichterlich bestätigt. Der Ausschuß erkennt diese besondere grundgesetzliche Verpflichtung an und hält die bestehenden Regelungen derzeit nicht für änderungsbedürftig.
Die Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Biomedizin erfordern schwierige ethische Entscheidungen. Der Bundestag hat die Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ eingesetzt. Sie ist der Ort, einen fraktionsübergreifenden Diskussionsprozeß in der Fortpflanzungsmedizin zu führen, an dessen Ende sich herausstellen wird, ob neue gesetzliche Regelungen erforderlich sind. Auch wurde ein nationaler Ethik-Rat berufen. Dieser wird ebenfalls einen Beitrag zur gesellschaftlichen Diskussion leisten. Die Diskussion über Fragen der Fortpflanzungs- und Biomedizin muß offen sein und sollte nicht unter Zeitdruck erfolgen. Der Ausschuß wird diesbezüglich daher keine Stellungnahme abgeben.
Der Ausschuß hat Verständnis für das Anliegen der Petentin, vermag aber vor dem dargestellten Hintergrund die Eingabe nicht zu unterstützen. Daher wird empfohlen, das Petitionsverfahren abzuschließen.“
Wie bewertet Ihr diese Antwort? Hat es noch einen Sinn, wieder Einspruch einzulegen? Wahrscheinlich eher nicht? Die Antwort, die ich von der hier genannten Kommission am 22.02.2002 erhielt war so:
Antwort der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, AG der Enquete-Kommission, Recht und Ethik der modernen Medizin, Dr. Wolfgang Wodarg, MdB, Sprecher, 11011 Berlin, Platz der Republik, Tel.: 030 / 227 5 11 32 vom 22.2.2002-03-21
Probleme von Kinderwunschpaaren
„Sehr geehrte Frau ......,
ich danke für Ihr Schreiben vom 10. Januar, in dem Sie auf verschiedene Probleme von Paaren mit Kinderwunsch hinweisen.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass das Verfahren der In-vitro-Fertilisation (IVF) mit einer Samenspende schwierig und belastend ist.
Die heterologe Insemination wirft allerdings rechtliche, soziale und psychologische Fragen auf, die über diejenigen bei einer standardmäßigen IVF hinausgehen und die noch nicht abschließend geklärt sind.
Die genannten Bedenken sind auch der Grund, warum die zuständigen Stellen sich gegen die Finanzierung der heterologen Insemination durch die Kassen entschieden haben. Da diese Entscheidung nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben wird, kann ich Ihnen in dieser Hinsicht keine Hilfe sein.
......“
Auf meine Antwort und Aufforderung darauf hatte ich keine Reaktion mehr erhalten. Irgendwie fühle ich mich mal wieder ganz schön verar.... ! Ist wirklich gar keiner für das Problem zuständig?
Ich möchte in der Sache nicht aufgeben. Wie würdet Ihr weiter verfahren?
Liebe Grüße Rebella
hier der Ausgang meiner Petition Pet2-14-15-8271-43095
Ich hatte die unzureichende Gesetzeslage für Kinderwunschpaare insbesondere in bezug auf die (Nicht)-Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung für Paare, die auf Heterologe Befruchtung angewiesen sind, kritisiert und eine Änderung gefordert. Außerdem verwies ich auf notwendige Änderungen im Embryonenschutzgesetz, da es eine wesentlich höhere Erfolgsquote bei der IVF verhindere. In meinem Fall musste die Heterologe Befruchtung mit der IVF kombiniert werden.
Nachdem ich eine sehr unbefriedigende Antwort bekommen und Einspruch eingelegt hatte, bekam ich jetzt eine neue Reaktion. Darin wird zunächst wieder der Inhalt des §27a SGB V (den ich bemängelt hatte) herunter gebetet.
„ ... Aus der Begründung des Gesetzes ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Beschränkung des Leistungsanspruchs auf Ehepaare und deren Erbgut als durch die Pflicht des Staates zur Förderung der Ehe und Familie aus Art. 6 Grundgesetz gerechtfertigt angesehen hat. Diese Beschränkung wurde bereits höchstrichterlich bestätigt. Der Ausschuß erkennt diese besondere grundgesetzliche Verpflichtung an und hält die bestehenden Regelungen derzeit nicht für änderungsbedürftig.
Die Entwicklungen in der Fortpflanzungs- und Biomedizin erfordern schwierige ethische Entscheidungen. Der Bundestag hat die Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ eingesetzt. Sie ist der Ort, einen fraktionsübergreifenden Diskussionsprozeß in der Fortpflanzungsmedizin zu führen, an dessen Ende sich herausstellen wird, ob neue gesetzliche Regelungen erforderlich sind. Auch wurde ein nationaler Ethik-Rat berufen. Dieser wird ebenfalls einen Beitrag zur gesellschaftlichen Diskussion leisten. Die Diskussion über Fragen der Fortpflanzungs- und Biomedizin muß offen sein und sollte nicht unter Zeitdruck erfolgen. Der Ausschuß wird diesbezüglich daher keine Stellungnahme abgeben.
Der Ausschuß hat Verständnis für das Anliegen der Petentin, vermag aber vor dem dargestellten Hintergrund die Eingabe nicht zu unterstützen. Daher wird empfohlen, das Petitionsverfahren abzuschließen.“
Wie bewertet Ihr diese Antwort? Hat es noch einen Sinn, wieder Einspruch einzulegen? Wahrscheinlich eher nicht? Die Antwort, die ich von der hier genannten Kommission am 22.02.2002 erhielt war so:
Antwort der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, AG der Enquete-Kommission, Recht und Ethik der modernen Medizin, Dr. Wolfgang Wodarg, MdB, Sprecher, 11011 Berlin, Platz der Republik, Tel.: 030 / 227 5 11 32 vom 22.2.2002-03-21
Probleme von Kinderwunschpaaren
„Sehr geehrte Frau ......,
ich danke für Ihr Schreiben vom 10. Januar, in dem Sie auf verschiedene Probleme von Paaren mit Kinderwunsch hinweisen.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass das Verfahren der In-vitro-Fertilisation (IVF) mit einer Samenspende schwierig und belastend ist.
Die heterologe Insemination wirft allerdings rechtliche, soziale und psychologische Fragen auf, die über diejenigen bei einer standardmäßigen IVF hinausgehen und die noch nicht abschließend geklärt sind.
Die genannten Bedenken sind auch der Grund, warum die zuständigen Stellen sich gegen die Finanzierung der heterologen Insemination durch die Kassen entschieden haben. Da diese Entscheidung nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben wird, kann ich Ihnen in dieser Hinsicht keine Hilfe sein.
......“
Auf meine Antwort und Aufforderung darauf hatte ich keine Reaktion mehr erhalten. Irgendwie fühle ich mich mal wieder ganz schön verar.... ! Ist wirklich gar keiner für das Problem zuständig?
Ich möchte in der Sache nicht aufgeben. Wie würdet Ihr weiter verfahren?
Liebe Grüße Rebella