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Was ist alles eine Fehlgeburt?
Verfasst: 23 Apr 2011 16:19
von Aylwenna
Hallo,
befinde mich in meiner 3 IVF und versuche gerade meine Chancen auf eine weitere IVF abzuwägen.
Bei mir gab es bei der letzen IVF eine hormonell bestätigte SS, die sich aber nicht weiter entwickelte.
Spricht man hierbei schon von einer Fehlgeburt?
Ab wann gilt eine SS als klinisch bestätigt?
Vielen Dank
Alywenna
Verfasst: 23 Apr 2011 19:29
von Annea
Ich bin kein Arzt, aber ich glaube, dass eine klinische SS dann vorliegt, wenn man diese im Ultraschall nachweisen konnte, wenn man also etwas sehen konnte. Eine biochemische SS liegt dann vor, wenn diese nur mittels Bluttest nachgewiesen werden kann.
Verfasst: 24 Apr 2011 18:23
von Sini
Hallo Aylwenna!
Ich war, nach der Geburt meines Sohnes, noch 2 mal ss. Beide male ging es schief, dh. ich musste ausgeschabt werden, also FG. Es war beides im US deutlich zu sehen, jedoch bei beiden keine Herztätigkeit vorhanden. Ich war je 7./8. Woche. Sobald ein SST positiv ist bzw. man HCH im Blut nachgewiesen hat, ist man ss und wenn es dann schief geht, auch wenn das Herz noch nicht schlägt, isses ne FG!
LG
Verfasst: 24 Apr 2011 19:16
von Aylwenna
Danke für eure schnellen Antworten.
LG Aylwenna
Verfasst: 24 Apr 2011 19:23
von Sini
Immer wieder gern

Verfasst: 24 Apr 2011 21:37
von Hasenfrau
Hallo Aylwenna!
Ich nehme an, es geht um die weitere Finanzierung der Versuche?
Für eine weitere Kostenübernahme müsste, wenn ich das richtig weiß, eine SS klinisch nachgewiesen sein, also per US.
Womit ich gar nicht Sini widersprechen will, sobald Frau weiß, dass sie ss ist, und es klappt dann nicht, ist es eine FG!
Nur die Gesetzeslage scheint halt anders zu sein - guck auch hier:
http://www.klein-putz.net/forum/info.php?artikel=a04
Alles Gute, dass der dritte Versuch positiv endet!

Verfasst: 24 Apr 2011 22:13
von mijo
Richtig, wenn es um die Kostenübernahme geht, dann zählen nur die klinischen Schwangerschaften (sprich: Die Schwangerschaften müssen im US festgestellt worden sein) und anders, als nach der Geburt eines Kindes wird auch nur dieser eine Versuch erneut erstattet.
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-494 ... -09-16.pdf
Verfasst: 25 Apr 2011 14:40
von flederjule
(...)
Verfasst: 25 Apr 2011 16:29
von mijo
Ja, das war bisher auch so der Fall. Es gab dazu mal ein Gerichtsurteil, da die Richtlinien an der Stelle nicht eindeutig waren.
Das wurde im Herbst letzten Jahres korrigiert und seit Dezember gilt:
"Eine
hinreichende Erfolgsaussicht besteht für die jeweiligen
Behandlungsmaßnahmen dann nicht, wenn sie
- bei der Insemination im Spontanzyklus (Nr. 10.1) bis zu achtmal,
- bei der Insemination nach hormoneller Stimulation (Nr. 10.2) bis zu drei-
mal,
- bei der In-vitro-Fertilisation (Nr. 10.3) bis zu dreimal,
- beim intratubaren Gameten-Transfer (Nr. 10.4) bis zu zweimal,
- bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (Nr. 10.5) bis zu
dreimal
vollständig durchgeführt wurden, ohne dass eine klinisch nachgewiesene
Schwangerschaft eingetreten ist.
Sofern eine klinisch nachgewiesene
Schwangerschaft eingetreten ist, ohne dass es nachfolgend zur Geburt eines
Kindes gekommen ist, wird dieser Behandlungsversuch nicht auf die
vorstehende Anzahl angerechnet.
"
Tja, so spart man eben mal Kosten. Man kann sich sicherlich streiten, ob das überhaupt haltbar ist. Immerhin wird die Begrenzung auf 3 Versuche ja mit den mangelnden Erfolgsaussichten begründet. Inzwischen weiß man zwar, dass in vielen Fällen auch bei einem 4. und 5. Versuch keine eingeschränkten Erfolgsaussichten zu erwarten sind. Aber wen interessiert das schon

Verfasst: 28 Apr 2011 22:05
von Aylwenna
Hallo noch mal, und ja es geht mir auch um eine weitere Finanzierung, falls mein derzeitiger letzter Versuch wieder scheiteret. Ich werde mir wohl auf alle Fälle etwas von den Ärzten zusammenstellen, auch wenn es eine Ablehnung gibt, zumindest hab ich dann alles versucht, auch wenn der Beitrag von Mijo, nicht wirklich aufbauend ist.
Vielen Dank nochmals
Aylwenna