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Wie ist die Gesetzeslage bei Blastos ?

Verfasst: 24 Sep 2011 19:28
von Schneckchen
Hallo,

immer wieder lese ich, dass es mittlerweile in Deutschland erlaubt ist, mehr als 3 Eizellen zu Blastos zu kultivieren ? Unter anderem soll das in bestimmten Bundesländern (z. B. Bayern) möglich sein.
Wie sieht die Gesetzeslage denn nun tatsächlich aus:
-ist es generell erlaubt,
-wird es teilweise gemacht, weil es nicht bestraft wird
-oder ist es weiterhin verboten und strafbar ????

Es kann doch da keine Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern geben, oder ??

Verfasst: 24 Sep 2011 21:29
von rebella67
Hallo Schneckchen,

die Gesetzeslage ist für ganz Deutschland gleich. Maßgebend ist das so genannte Embryonenschutzgesetz. Darin steht, dass nicht mehr Eizellen kultiviert werden dürfen als man der Frau später transferieren will. Außerdem steht dort, dass nicht mehr als 3 befruchtete Eizellen transferieren darf. Bis vor einigen Jahren wurde das immer so gesehen, dass man dann auch nicht mehr als 3 Eizellen über das PN-Stadium hinaus kultivieren darf. Eine Juristin, Monika Frommel, hat das dann jedoch so ausgelegt, dass man gerade dann, wenn schon vorhersehbar ist, dass sich nur 3 kultivierte Eizellen nicht auch zu 3 hinreichend aussichtsreichen befruchteten Eizellen entwickeln, eben so viele Eizellen kultivieren darf, dass eine hinreichende Aussicht besteht, damit auch 3 aussichtsreiche befruchtete Eizellen bzw. Embryonen daraus werden.

Es gab dann zunächst in Bayern eine Gruppe von Reproduktionsmedizinern, die nach dieser Auslegung gearbeitet haben. Einige Reproduktionsmediziner auch in anderen Bundesländern schlossen sich dieser Praxis an. Da es hier aber nur um eine Auslegung geht, ist für die Kinderwunschpraxis auch immer ein gewisses Risiko dabei. Es könnte ja immer passieren, man wird wegen dieser Praxis angezeigt. Im Extremfall verliert ein Arzt dann seine Zulassung. Deshalb haben sich das eben einige Kinderwunschpraxen / einige Ärzte getraut, andere nicht. Hinzu kamen nun Repressalien in verschiedenen Bundesländern. In Berlin z.B. hat die Berliner Ärztekammer damals die Ärzte unter Druck gesetzt, so dass das in Berlin nicht mehr praktiziert wurde. Ich weiß gar nicht, wie das in Berlin heute ist (würde mich mal interessieren, wie das mit der Berliner Ärztekammer weiter ging). In anderen Bundesländern gab und gibt es dann eben auch die Instanzen, die einen Riegel vor diese Praxis schieben / geschoben haben. So genau im Einzelnen weiß ich das allerdings auch nicht.

Bis heute gibt es leider immer noch keine klare Aussage dazu, wie das Embryonen"schutz"gesetz in dieser Sicht nun zu interpretieren ist. Es müsste dazu wohl eine gerichtliche Auseinandersetzung geben. Vielleicht folgt ja mal ein mutiger Arzt dem Beispiel von Dr. Bloechle, der sich ja wegen der PID selbst angezeigt hat und vor dem Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit seiner Handlung bestätigt bekam. Allerdings ist es leider überhaupt nicht sicher, wie so ein Gerichtsprozess denn ausgehen würde. Es könnte ja leider auch passieren, dass die Weiterkultivierung von mehr als 3 Embryonen so verboten wird, dass es nicht mehr möglich ist, nach der Gesetzesauslegung von Monika Frommel zu arbeiten. Vielleicht ist man auch deshalb vorsichtig und nutzt einfach hier und da die sich gebenden Möglichkeiten, ohne juristisch daran zu rühren.

Ob die nun über das PN-Stadium hinaus kultivierten Eizellen auch noch zu Blasos kultiviert werden oder nicht, das spielt in unserem Gesetz keine Rolle. Für eine mögliche Strafbarkeit ist es egal, ob die Eizellen 3 oder 5 Tage kultiviert werden.

Verfasst: 25 Sep 2011 23:30
von Dr.Peet
Hallo,
dem ist nichts hinzuzufügen. Danke!
Peet