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Kündigungszeit... ich werd irre :D

Verfasst: 04 Okt 2011 13:36
von Ones
hallöchen ihr lieben,

mir brennt da grade eine wichtige frage unter den nägeln.

mein mann und ich sind anfang des jahres in eine wohung gezogen,
die aber mittlerweile vor mängeln schreit....
kaputter wasserhahn, undichte und kaputte balkongtür,
und nun auch noch ratten im keller... unser vermieter sucht immer nach
monteuren der alles quasi für 0€ machen würde...
er sagt auch immer das es billig sein muss.
da frag ich mich doch wofür unsere kaution ist.

nun haben wir das theater satt und wollen ausziehen, in einer whg direkt auf
der anderen straßenseite, denn die ecke hier lieben wir :)
ich habe gerade mit der vermieterin der neuen whg gesprochen und wir können
sie haben, nun muss ich aber nurnoch wissen wir das mit der kündigungsfrist ist.
ich weis, das man normalerweise 3 monate hat,
also wenn ich heute kündigen würde könnten wir einziehen zum 01.02.2012.
aaaaber. der vermieter wohnt hier mit im haus, gestern war ein feiertag
und heute ist er der vierte oktober.
haben wir eine chance hier noch zum 01.01 rauszukommen??

ich hoffe ihr könnt mir helfen,

lieber gruß
ones

Verfasst: 04 Okt 2011 13:55
von Ilo86
da musst du mit ihm reden. Wenn er kein unmensch ist lässt er euch raus. Wie das rechtlich ist weiß ich nicht. Kann sein das ihr euch auf die ganzen mängel berufen könnt und deswegen früher raus könnt....das weiß ich aber nicht sicher

Verfasst: 04 Okt 2011 19:30
von bani1976
Bis zum dritten Werktag nach BGB ;-)

Verfasst: 04 Okt 2011 19:33
von bani1976
§ 580a Abs. 1, Satz 3 BGB

Dann also spätestens morgen, schriftlich mit Empfangsnachweis.

Verfasst: 04 Okt 2011 19:48
von Ones
hm... mist.
ich hab den brief nun hier im umschlag, wollte den eigentlich gleich einwerfen.
was mach ich denn jetzt? mitter post wirds ja nicht mehr klappen :-/
wie gesagt, er wohnt hier auch im haus und würde ihn morgen früh lesen.

Verfasst: 05 Okt 2011 12:31
von bani1976
Du brauchst den Empfangsnachweis - das kann auch ein einfacher Zettel sein, auf dem du dir den Empfang bestätigen lässt, mit Datum. Da er auch die Kündigung annehmen muss, wenn du sie ihm übergibst, sollte das kein Problem sein. Klingeln, Brief geben und dazu sagen, dass das die Kündigung ist und den Empfang bestätigen lassen. Für den Fall, dass du glaubst, dass er nicht unterschreiben wird, solltest du einen Zeugen mitnehmen, nicht deine beste Freundin und auch nicht deinen Partner. Nachbar oder so.