Versorgungsstrukturgesetz 2012 - Zuzahlung f. Kiwu erkämpfen

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thomkat
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Beitrag von thomkat »

Hallo,

ich bin ja auch noch recht neu hier...und ich gebe zu, ich hab auch keine Ahnung wie so etwas gemacht wird :oops: !

Ich hab mir den Text nochmal durchgelesen und noch 1, 2 Kommas eingefügt...ich hoffe doch ich liege nicht falsch!? Ich kopiere ihn einfach nochmal "mit" hierher. Ansonsten nochmal vielen, vielen Dank Becky!!!!!!


Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf das Thema unerfüllter Kinderwunsch aufmerksam machen.
Tausende von Paaren erhalten jedes Jahr in Deutschland die Diagnose Unfruchtbarkeit. Das Leid, dass die eigene Unfähigkeit in Kind zu zeugen auslöst, ist für jeden, der nicht selbst betroffen ist, nur schwer vorstellbar. Für viele dieser Paare gibt es die Möglichkeit durch eine künstliche Befruchtung doch noch Schwanger zu werden. Leider ist dies seit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 nur noch für Paare mit entsprechendem finanziellem Hintergrund möglich. Ein Versuch zur künstlichen Befruchtung kostet in Deutschland zwischen 3.200 und 5.000 Euro. Das bedeutet: Bei derzeitiger Rechtslage müssen Paare für den ersten bis dritten Versuch zwischen 1.600 und 2.500 Euro, für jeden weiteren Versuch die volle Summe aufbringen. Für viele Betroffene ist die Bestreitung dieser Kosten kaum leistbar. Damit wird das Thema Elternschaft bei eingeschränkter Fruchtbarkeit gleichzeitig zur sozialen Frage.

Ich frage Sie nun: Ist es moralisch vertretbar, dass die Möglichkeit auf ein Kind vom Einkommen der Eltern abhängt? Der Bundesrat, sowie unsere Familienministerin Frau Schröder, sind der Meinung, dass dies so nicht fortgeführt werden darf. In seiner Stellungnahme vom 23.09.2011 (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukuren in der gesetzlichen Krankenversicherung, Punkt 6, zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - (§27a Absatz 3 Satz 3, Satz 4 - neu - SBG V)) hat der Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag gemacht.
Sie haben nun am 11.11.2011 die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass im Versorgungsstrukturgesetz 2012, dieser Vorschlag, bezüglich der Kostenübernahme für künstliche Befruchtungen, übernommen wird.
Da in Deutschland immer weniger Kinder geboren werden, sollte es doch auch in Ihrem Interesse sein, das Wunscheltern Kinder bekommen können.

Ich danke Ihnen für die Zeit, die Sie sich genommen haben, dieses Schreiben zu lesen und verbleibe mit der Hoffnung, dass Sie sich nun für die Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen einsetzten.

Mit freundlichen Grüßen



Ich würde auch sagen, dass so viele Abgeordnete wie möglich angeschrieben werden sollten!

Gibt es sonst noch Möglichkeiten?

LG Thomkat
Kinderwunsch seit 2007
mehrere Versuche mit Clomifen
Bauchspiegelung
Diagnose Azoospermie im Juli 2010
Erstgespräch bei Prof. Schulze im Oktober 2010
TESE in HH am 23.03.2011 -> positiv
Start 1. ICSI am 29.02.2012
BT am 02.04.2012 -> negativ
Start 2. ICSI am 23.10.2012
BT am 16.11.2012 -> positiv HCG 165
am 26.11.2012 HCG über 7000
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Becky01
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Beitrag von Becky01 »

Hallo Thomkat,
meinst du soviele Abgeordnete wie möglich oder so oft wie möglich?
Die Frage ist halt was wirkungsvoller ist. Ich denke wenn wir jeden Abgeordneten nur einmal anschreiben, sollten wir versuchen das aufzuteilen und dann jeden persönlich ansprechen, das macht wesentlich mehr eindruck als eine einzige Sammelemail. Schön wärs noch ein paar mehr Meinungen dazu zu hören.

Liebe Grüße
Becky
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thomkat
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Beitrag von thomkat »

Hallo,

ich würde sagen so viele wie möglich, oder? Aufteilen wäre natürlich sinnvoll! Vielleicht kann uns Rebella noch nen guten Tip geben...?

LG Thomkat
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Start 1. ICSI am 29.02.2012
BT am 02.04.2012 -> negativ
Start 2. ICSI am 23.10.2012
BT am 16.11.2012 -> positiv HCG 165
am 26.11.2012 HCG über 7000
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Becky01
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Beitrag von Becky01 »

Wie soll eigentlich unsere Betreffzeile in den Emails lauten?
Mein Vorschlag wäre: "Versorgungsstrukturgesetz 2012 - Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung"

Mein Mann meint es müsste etwas emotionaler sein, zum Beispiel: "Wunscheltern möchten Kinder"

Was meint ihr?

LG
Becky
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Mondschaf
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Beitrag von Mondschaf »

Hi in die Runde,

Becky, im folgenden ein leicht überarbeiteter Vorschlag - ich habe versucht, das noch etwas emotionaler zu gestalten und gleichzeitig noch ein paar mehr Zahlen und Fakten zu liefern . wobei ich die aktuellen Zahlen nicht mehr kenne und daher jeweils XX geschrieben habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf das Thema unerfüllter Kinderwunsch aufmerksam machen.
Tausende von Paaren erhalten jedes Jahr in Deutschland die Diagnose Unfruchtbarkeit. Es ist für nicht Betroffene nur schwer vorstellbar, welches Leid mit der ungewollten Kinderlosigkeit, dem unerfüllten Wunsch nach etwas scheinbar ganz leicht erfüllbarem - einem Kind - verbunden ist. Jedes XXthe Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Damit ist der unerfüllte Kinderwunsch kein Problem einer Randgruppe, sondern ein signifikanter Teil der Bevölkerung ist davon betroffen.
Für viele dieser Paare gibt es die Möglichkeit durch eine künstliche Befruchtung doch noch schwanger zu werden. Leider ist dies seit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 nur noch für Paare mit entsprechendem finanziellem Hintergrund möglich. Ein Versuch zur künstlichen Befruchtung kostet in Deutschland zwischen 3.200 und 5.000 Euro. Das bedeutet: Bei derzeitiger Rechtslage müssen Paare für den ersten bis dritten Versuch zwischen 1.600 und 2.500 Euro, für jeden weiteren Versuch die volle Summe aufbringen. Für viele Betroffene sind diese Kosten kaum finanzierbar. Damit wird das Thema Elternschaft bei eingeschränkter Fruchtbarkeit gleichzeitig zur sozialen Frage.

Ich frage Sie nun: Ist es moralisch vertretbar, dass die Möglichkeit auf ein Kind vom Einkommen der Eltern abhängt? Der Bundesrat und auch unsere Familienministerin Frau Schröder sind der Meinung, dass die aktuelle Gesetzeslage nicht akzeptabel ist. In seiner Stellungnahme vom 23.09.2011 (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukuren in der gesetzlichen Krankenversicherung, Punkt 6, zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - (§27a Absatz 3 Satz 3, Satz 4 - neu - SBG V)) hat der Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag gemacht. (evtl hier in 1-2 Sätzen grob umreissen, was da drin steht, nicht jeder Abgeordnete wird das kennen)
Sie können nun am 11.11.2011 dafür zu sorgen, dass dieser Vorschlag zur der Kostenübernahme für künstliche Befruchtungen im Versorgungsstrukturgesetz 2012 übernommen wird.
Da in Deutschland immer weniger Kinder geboren werden, sollte es doch auch in Ihrem Interesse sein, das Wunscheltern Wunschkinder bekommen können. Jährlich entstehen in Deutschland ungefähr XX Kinder durch künstliche Befruchtung. Vor der Gesundheitsreform 2004 waren es ungefähr XX Kinder. Die verglichen mit anderen Maßnahmen überschaubaren Kosten von XXX.XX EUR bei der vollständigen Übernahme von XX Versuchen pro Paar sind eine sichere Investition für einen Anstieg der Geburtenrate in Deutschland. (@rebella: diese Zahlen schüttelst du doch bestimmt aus dem Ärmel? Auf Zahlen vor und nach der Gesundheitsreform würde ich allerdings nur hinweisen, wenn sich die Anzahl der Kinder signifikant verringert hat. Sonst nur die aktuelle Zahl, weil sonst der Eindruck entsteht, dass es die Paare ja irgendwie dann doch schaffen. Wieviel Versuche lt. Bundesrat gefordert werden weiss ich auch nicht, stecke in dem Thema nicht mehr drin).

Ich danke Ihnen für die Zeit, die Sie sich für die Lektüre dieses Schreibens genommen haben und verbleibe mit der Hoffnung, dass Sie sich nun für die Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen einsetzen.
Tut mir leid, dass ich dei Zahlen nicht selber beitragen kann. Es ist schon so lange her, ich habe 2004 auch einiges unternommen, obwohl ich schon damals nicht (mehr) betroffen war...
Ich kann nur alle aktuell Betroffenen ermutigen, da mit zu machen. Die Folgen der Gesundheitsreform 2004 für kinderlose Paare konnte nicht zuletzt durch den Einsatz von klein-putz noch um die Übernahme der Versuche zu 50% abgemildert werden - die Grünen wollten damals alles komplett streichen.

viel Erfolg! Für die Aktion und eure Behandlungen!

Mit freundlichen Grüßen
Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007

„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe

„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius

*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Schön, dass es hier heute weiter gegangen ist. Erstmal Respekt, Becky, das Erstellen der E-Mail-Liste hat gewiss seine Zeit gebraucht. ß muss grundsätzlich mit ss ersetzt werden, aber das ist ja keine Hürde mehr.

Ich hatte vor einigen Monaten so eine Liste nur für die Abgeordneten erstellt, die die PID abgelehnt haben. Die wäre hier für uns aber wenig nützlich gewesen, weil ja die ganzen anderen gefehlt haben. Jedoch habe ich die Erfahrung gemacht, dass nur wenige E-Mails als Dämon zurück gekommen sind. Die meisten sind also angekommen. Insofern ist diese Liste für uns Top-nutzbar. Auch schon schön durch ; getrennt, wie wir es in der BCC Liste brauchen. Ich konnte immer so 15 - 20 Mails mit einem Mal wegschicken. Das geht also mit vertretbarem Aufwand. Natürlich ist es noch schöner, die Leute mit Namen anzusprechen. Aber das wird hier wohl kaum einer schaffen, über 300 E-Mails extra mit Namen abzuschicken. Oder doch? Ist jedenfalls jedem selbst überlassen. Eine Variante besteht auch noch darin, die besonders wichtigen, wie die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und des Gesundheitsministeriums gesondert zu behandeln.

Becky, dein Vorschlag für die Überschrift trifft den Nagel auf den Kopf.

Wenn schon am 11.11. darüber debattiert wird, müssen die Mails schnell raus. Die Zahlen suche ich gleich mal zusammen und poste den Text von Mondschaf dann noch einmal mit Zahlen. Ich meine, dann kann sich jeder aussuchen, welche Textvariante er bzw. sie nimmt. Eine Option ist ja auch immer noch, was Eigenes einzufügen.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf das Thema unerfüllter Kinderwunsch aufmerksam machen.
Tausende von Paaren erhalten jedes Jahr in Deutschland die Diagnose Unfruchtbarkeit. Es ist für nicht Betroffene nur schwer vorstellbar, welches Leid mit der ungewollten Kinderlosigkeit, dem unerfüllten Wunsch nach etwas scheinbar ganz leicht erfüllbarem - einem Kind - verbunden ist. Jedes 7. Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Damit ist der unerfüllte Kinderwunsch kein Problem einer Randgruppe, sondern ein signifikanter Teil der Bevölkerung ist davon betroffen.
Für viele dieser Paare gibt es die Möglichkeit, durch eine künstliche Befruchtung doch noch schwanger zu werden. Leider ist dies seit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 nur noch für Paare mit entsprechendem finanziellem Hintergrund möglich. Ein Versuch zur künstlichen Befruchtung kostet in Deutschland nach dem GKV-Tarif (EBM) zwischen 3.200 und 5.000 Euro. Das bedeutet: Bei derzeitiger Rechtslage müssen Paare für den ersten bis dritten Versuch zwischen 1.600 und 2.500 Euro, für jeden weiteren Versuch die volle Summe des noch deutlich darüber liegenden Privattarifs aufbringen. Für viele Betroffene sind diese Kosten kaum finanzierbar. Damit wird das Thema Elternschaft bei eingeschränkter Fruchtbarkeit gleichzeitig zur sozialen Frage.

Ich frage Sie nun: Ist es moralisch vertretbar, dass die Möglichkeit auf ein Kind vom Einkommen der Eltern abhängt? Der Bundesrat und auch unsere Familienministerin Frau Schröder sind der Meinung, dass die aktuelle Gesetzeslage nicht akzeptabel ist. In seiner Stellungnahme vom 23.09.2011 (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukuren in der gesetzlichen Krankenversicherung, Punkt 6, zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - (§27a Absatz 3 Satz 3, Satz 4 - neu - SBG V)) hat der Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag gemacht, nach dem zukünftig die Hälfte der Kosten von assistierten Befruchtungen von der GKV und die andere Hälfte dieser Kosten vom Bund getragen werden soll.

Sie können nun am 11.11.2011 dafür zu sorgen, dass dieser Vorschlag zur Kostenübernahme für künstliche Befruchtungen im Versorgungsstrukturgesetz 2012 übernommen wird.

Da in Deutschland immer weniger Kinder geboren werden, sollte es doch auch in Ihrem Interesse sein, das Wunscheltern Wunschkinder bekommen können. Jährlich entstehen in Deutschland ungefähr 10.000 Kinder durch In vitro Fertilisation. Aufgrund der Gesundheitsreform 2004 war die Zahl der zuvor nach IVF / ICSI geborenen Kinder um ein Drittel zurück gegangen. Die verglichen mit anderen Maßnahmen überschaubaren Kosten von rund 250 Mio. EUR (Gesamtkosten für die GKV und den Bund) bei der vollständigen Übernahme von 4 Versuchen pro Paar sind eine sichere Investition für einen Anstieg der Geburtenrate in Deutschland.

Ich danke Ihnen für die Zeit, die Sie sich für die Lektüre dieses Schreibens genommen haben und verbleibe mit der Hoffnung, dass Sie sich nun für die Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen einsetzen.
Zuletzt geändert von rebella67 am 04 Nov 2011 22:10, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

Zu den Zahlen möchte ich hinzufügen, wie ich sie ermittelt habe. In 2002 gab es 87.000 Behandlungszyklen IVF / ICSI. Das entsprach etwa 12.000 Kindern. Nach der Gesundheitsreform 2004 ging die Zahl der Behandlungszyklen in 2005 (2003 und 2004 können wegen der damals extremen Abweichungen der Behandlungszahlen aufgrund von Panik-IVF´s nicht mit betrachtet werden) auf rund 56.000 zurück, während die Zahl der Behandlungszyklen in 2009 schon wieder bei rund 73.000 lag. Das entspräche etwa 10.000 Kindern. Da die Zahl damals um ein Drittel zurück gegangen war (2002 auf 2005) könnte man davon ausgehen, dass ohne die Gesundheitsreform 2004 jährlich rund 15.000 Kinder könnten nach IVF / ICSI geboren werden. Was mir fehlt, ist allerdings die Zahl der Auslandsbehandlungen bei deutschen Paaren, die seitdem drastisch angestiegen ist (Beobachtungen hier im Forum) und nicht zu vernachlässigen sein dürfte. Deshalb ist es mit solchen Zahlen ggf. schwierig.

Zu den Kosten: Für Das Jahr 2000 waren diese für die GKV mit 142,5 Mio. Euro angegeben. 2000 hatten wir 61.500 Behandlungszyklen. Hochgerechnet auf die 73.000 Behandlungszyklen 2009 wären das ohne Preissteigerung 170 Mio. €. Hochgerechnet auf rund 90.000 Behandlungszyklen, die wir bei einer zukünftig wieder vollständigen Kostenübernahme von 4 Versuchen erreichen könnten, ergäben sich 208 Mio €, wenn wir eine Preissteigerung von 20% zugrunde legen (und die haben wir gewiss), kommen wir auf 250 Mio. €.

Das mag eine einigermaßen solide Rechnung sein. Die realen Zahlen können trotzdem abweichen. Meine Zahlen sind außerdem nicht offiziell, sondern wie oben beschrieben von mir selbst ermittelt worden. Ob ihr das in einem Brief verwenden wollt, überlasse ich euch.
Zuletzt geändert von rebella67 am 04 Nov 2011 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von rebella67 »

Hier auch nochmal der Brief von Becky (Komma korrigiert) ohne die Zahlen und mit 2 Ergänzungen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf das Thema unerfüllter Kinderwunsch aufmerksam machen.

Tausende von Paaren erhalten jedes Jahr in Deutschland die Diagnose Unfruchtbarkeit. Das Leid, das die eigene Unfähigkeit ein Kind zu zeugen auslöst, ist für jeden, der nicht selbst betroffen ist, nur schwer vorstellbar. Für viele dieser Paare gibt es die Möglichkeit, durch eine künstliche Befruchtung doch noch schwanger zu werden. Leider ist dies seit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 nur noch für Paare mit entsprechendem finanziellem Hintergrund möglich. Ein Versuch zur künstlichen Befruchtung kostet in Deutschland nach dem GKV-Tarif (EBM) zwischen 3.200 und 5.000 Euro. Das bedeutet: Bei derzeitiger Rechtslage müssen Paare für den ersten bis dritten Versuch zwischen 1.600 und 2.500 Euro, für jeden weiteren Versuch die volle Summe des noch deutlich darüber liegenden Privattarifs aufbringen. Für viele Betroffene ist die Bestreitung dieser Kosten kaum leistbar. Damit wird das Thema Elternschaft bei eingeschränkter Fruchtbarkeit gleichzeitig zur sozialen Frage.

Ich frage Sie nun: Ist es moralisch vertretbar, dass die Möglichkeit auf ein Kind vom Einkommen der Eltern abhängt? Der Bundesrat, sowie unsere Familienministerin Frau Schröder, sind der Meinung, dass dies so nicht fortgeführt werden darf. In seiner Stellungnahme vom 23.09.2011 (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukuren in der gesetzlichen Krankenversicherung, Punkt 6, zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - (§27a Absatz 3 Satz 3, Satz 4 - neu - SBG V)) hat der Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag gemacht, nach dem zukünftig die Hälfte der Kosten von assistierten Befruchtungen von der GKV und die andere Hälfte dieser Kosten vom Bund getragen werden soll.

Sie haben nun am 11.11.2011 die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass im Versorgungsstrukturgesetz 2012 der o.g. Vorschlag übernommen wird.

Da in Deutschland immer weniger Kinder geboren werden, sollte es doch auch in Ihrem Interesse sein, dass Wunscheltern Kinder bekommen können.

Ich danke Ihnen für die Zeit, die Sie sich genommen haben, dieses Schreiben zu lesen und verbleibe mit der Hoffnung, dass Sie sich nun für die Kostenübernahme bei künstlichen Befruchtungen einsetzten.

Mit freundlichen Grüßen
Liebe Grüße, Rebella
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Ilo86
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Beitrag von Ilo86 »

Super :) ich werde mich am Montag gleich mal an die Arbeit machen. denke ich nehme mir die heu es namentlich zu verschicken.
wenn man mit Bbc verschickt ist es anonym?
Kinderwunsch seit 2008
Diagnose: OAT III - es bleibt nur ICSI
18.6 Punktion von 11 Follikel
19.6 8 reife Follikel, davon nur 2 Befruchtet :cry:
23.6 Transfer von einer Morula und einen Vielzeller
29.6. Urintest negativ, Bluttest HCG wert 12
2.7 nächster Bluttest - HCG wert - 72
11.7 erster Ultraschall 1 Fruchhöhle Hcg wert 3658
19.7 das Herz schlägt - entlassung aus der Kiwu-Klinik Bild
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