Versorgungsstrukturgesetz 2012 - Zuzahlung f. Kiwu erkämpfen
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rebella: vielen dank, dass du dich so toll darum kümmerst! *blümchenreich*
also da bin ich ja mal gespannt, inwieweit der vorschlag der fachausschüsse angenommen wird. man weiss ja nie, welche einflüsse da herrschen ....
hoffentlich denken die politiker so weit, wie du es z.b. tust!
daher finde ich es super, dass du da dran bleibst und zu diesem thema schreibst und daruch vielleicht noch mal extra denkanstösse zustande kommen.
sag mal, wer antwortet denn da eigentlich? irgendwelche sprecher? jemand, der was zu sagen hat? oder die sekretärin?
also da bin ich ja mal gespannt, inwieweit der vorschlag der fachausschüsse angenommen wird. man weiss ja nie, welche einflüsse da herrschen ....
hoffentlich denken die politiker so weit, wie du es z.b. tust!
daher finde ich es super, dass du da dran bleibst und zu diesem thema schreibst und daruch vielleicht noch mal extra denkanstösse zustande kommen.
sag mal, wer antwortet denn da eigentlich? irgendwelche sprecher? jemand, der was zu sagen hat? oder die sekretärin?
Und das habe ich jetzt gerade an den Bundesrat geschrieben:
"ich bedanke mich für Ihre schnelle und freundliche Antwort.
Danach wird sich bereits am Freitag - übermorgen - entscheiden, ob es zu einer einkommensbasierten Regelung oder zu einer Regelung kommt, bei der es unabhängig vom Einkommen den Zuschuss von 25% bei Kinderwunschbehandlungen gibt.
Es geht aus den verlinkten Unterlagen auch hervor, dass dieser Zuschuss nur für den 1. - 3. Versuch einer IVF / ICSI gilt, nicht für den fast ebenso Erfolg versprechenden 4. - 6. Versuch.
Weiterhin wird festzementiert, dass es diesen Zuschuss nur für die Begünstigtengruppen gibt, die bisher schon mit 50% unterstützt werden. Ausgeschlossen bleiben weiterhin die Paare, die schon immer diskriminiert wurden, nämlich die, die auf eine heterologe Befruchtung angewiesen sind. Wie wollen Sie diesen Ausschluss und auch den Ausschluss von unverheirateten Wunscheltern begründen? Warum müssen weiterhin 40-jährige Frauen, die nach ihren medizinischen Daten noch gute Erfolgsaussichten haben und schon seit Jahren von Medizinern hingehalten wurden, 100% ihrer Kosten tragen? Warum müssen 20-jährige Frauen mit verschlossenen Eileitern oder die einen Mann haben, bei dem eine TESE gemacht werden muss, noch 5 Jahre warten und damit die fruchtbarsten Jahre abwarten, bis sie mit einer reproduktionsmedizinischen Behandlung beginnen dürfen?
Hinsichtlich der vom Bundesrat vorgeschlagenen Einkommensgrenzenregelung gebe ich Folgendes zu bedenken:
Ist z.B. der Mann der Verursacher und verdient 32.000 € brutto, dann gibt es nach dem Vorschlag des Bundesrates keinen Zuschlag. Auch dann nicht, wenn die Frau arbeits- und einkommenslos ist.
Verdient hingegen die Frau 31.000 € brutto und ist die Verursacherin, dann gibt es den Zuschlag. Selbst dann, wenn der Mann 100.000 € Einkommen hat.
Ist das soziale Gerechtigkeit?
Ein Paar mit einem Jahresgehalt von 32.000 € hat ein monatliches Netto von rund 1.900 €. Zahlen sie z.B. 1.100 € Miete und Nebenkosten (was ich für realistisch halte - der Betrag kann durchaus auch darüber liegen), dann bleiben ihnen monatlich 800 €, von denen gewiss auch noch Beträge für Versicherungen und der Unterhalt des Autos abgehen, vielleicht 200 € zusammen. Bleiben 600 € für 2 Personen für Essen, Kleidung und sonstigen Bedarf. Wieviel Geld soll so ein Paar nach der Vorstellung des Bundesrates jeden Monat für seine Kinderwunschbehandlung beiseite legen? Wie lange soll so ein Paar auf eine einzige Behandlung sparen?
Ich denke, wenn es zu einer Einkommensgrenzenregelung kommt, dann muss das Einkommen beider Partner betrachtet werden.
Davon abgesehen ist ungewollte Kinderlosigkeit eine Krankheit. Es liegt ein regelwidriger Zustand des Körpers [des Geistes oder der Seele] vor, der der Krankenbehandlung bedarf. Der Bundesgerichtshof stellt in einem Urteil vom 17. Dezember 1986 fest, daß ungeachtet der jeweiligen Ursache im Tatbestand Fortpflanzungsunfähigkeit Krankheit zu sehen ist. (Neue Juristische Wochenzeitschrift 1987; 703 – 704;II2 b:BGH-Urteil vom 17.12.1986 – IV a ZR 78/85) - Ich kenne keine Krankheit, an deren Kostenübernahme man sich je nach Einkommen beteiligen muss. Von daher sollte es den Zuschuss für alle geben.
Solange unser Land immer noch Milliardenbeträge für die Banken übrig hat, ist es auch nicht einzusehen, dass gerade bei den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft (damit meine ich auch die anderen sozial benachteiligten Gruppen) gespart werden soll. - Wenn endlich PKV und GKV zusammengelegt werden, werden auch die Finanzierungsprobleme unserer Gesundheit beseitigt. Daran sollte endlich gearbeitet werden!
Ich bitte Sie dringend, meine Einwände an all die Personen weiterzuleiten, die am Freitag an der Entscheidung beteiligt sind."
"ich bedanke mich für Ihre schnelle und freundliche Antwort.
Danach wird sich bereits am Freitag - übermorgen - entscheiden, ob es zu einer einkommensbasierten Regelung oder zu einer Regelung kommt, bei der es unabhängig vom Einkommen den Zuschuss von 25% bei Kinderwunschbehandlungen gibt.
Es geht aus den verlinkten Unterlagen auch hervor, dass dieser Zuschuss nur für den 1. - 3. Versuch einer IVF / ICSI gilt, nicht für den fast ebenso Erfolg versprechenden 4. - 6. Versuch.
Weiterhin wird festzementiert, dass es diesen Zuschuss nur für die Begünstigtengruppen gibt, die bisher schon mit 50% unterstützt werden. Ausgeschlossen bleiben weiterhin die Paare, die schon immer diskriminiert wurden, nämlich die, die auf eine heterologe Befruchtung angewiesen sind. Wie wollen Sie diesen Ausschluss und auch den Ausschluss von unverheirateten Wunscheltern begründen? Warum müssen weiterhin 40-jährige Frauen, die nach ihren medizinischen Daten noch gute Erfolgsaussichten haben und schon seit Jahren von Medizinern hingehalten wurden, 100% ihrer Kosten tragen? Warum müssen 20-jährige Frauen mit verschlossenen Eileitern oder die einen Mann haben, bei dem eine TESE gemacht werden muss, noch 5 Jahre warten und damit die fruchtbarsten Jahre abwarten, bis sie mit einer reproduktionsmedizinischen Behandlung beginnen dürfen?
Hinsichtlich der vom Bundesrat vorgeschlagenen Einkommensgrenzenregelung gebe ich Folgendes zu bedenken:
Ist z.B. der Mann der Verursacher und verdient 32.000 € brutto, dann gibt es nach dem Vorschlag des Bundesrates keinen Zuschlag. Auch dann nicht, wenn die Frau arbeits- und einkommenslos ist.
Verdient hingegen die Frau 31.000 € brutto und ist die Verursacherin, dann gibt es den Zuschlag. Selbst dann, wenn der Mann 100.000 € Einkommen hat.
Ist das soziale Gerechtigkeit?
Ein Paar mit einem Jahresgehalt von 32.000 € hat ein monatliches Netto von rund 1.900 €. Zahlen sie z.B. 1.100 € Miete und Nebenkosten (was ich für realistisch halte - der Betrag kann durchaus auch darüber liegen), dann bleiben ihnen monatlich 800 €, von denen gewiss auch noch Beträge für Versicherungen und der Unterhalt des Autos abgehen, vielleicht 200 € zusammen. Bleiben 600 € für 2 Personen für Essen, Kleidung und sonstigen Bedarf. Wieviel Geld soll so ein Paar nach der Vorstellung des Bundesrates jeden Monat für seine Kinderwunschbehandlung beiseite legen? Wie lange soll so ein Paar auf eine einzige Behandlung sparen?
Ich denke, wenn es zu einer Einkommensgrenzenregelung kommt, dann muss das Einkommen beider Partner betrachtet werden.
Davon abgesehen ist ungewollte Kinderlosigkeit eine Krankheit. Es liegt ein regelwidriger Zustand des Körpers [des Geistes oder der Seele] vor, der der Krankenbehandlung bedarf. Der Bundesgerichtshof stellt in einem Urteil vom 17. Dezember 1986 fest, daß ungeachtet der jeweiligen Ursache im Tatbestand Fortpflanzungsunfähigkeit Krankheit zu sehen ist. (Neue Juristische Wochenzeitschrift 1987; 703 – 704;II2 b:BGH-Urteil vom 17.12.1986 – IV a ZR 78/85) - Ich kenne keine Krankheit, an deren Kostenübernahme man sich je nach Einkommen beteiligen muss. Von daher sollte es den Zuschuss für alle geben.
Solange unser Land immer noch Milliardenbeträge für die Banken übrig hat, ist es auch nicht einzusehen, dass gerade bei den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft (damit meine ich auch die anderen sozial benachteiligten Gruppen) gespart werden soll. - Wenn endlich PKV und GKV zusammengelegt werden, werden auch die Finanzierungsprobleme unserer Gesundheit beseitigt. Daran sollte endlich gearbeitet werden!
Ich bitte Sie dringend, meine Einwände an all die Personen weiterzuleiten, die am Freitag an der Entscheidung beteiligt sind."
Liebe Grüße, Rebella
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Ich hab gerade im Radio gehört das der Bund zukünftig 1/4 der Behandlung übernimmt. Habt ihr da schon was davon gehört? Ich wohne in Bayern, gilt das dann nur für Bayern oder überall?
Das wäre ja zu schön um wahr zu sein Ist für uns zwar leider 1 Jahr zu spät, aber das würde das Projekt Geschwisterkind erheblich erleichtern!
Das wäre ja zu schön um wahr zu sein Ist für uns zwar leider 1 Jahr zu spät, aber das würde das Projekt Geschwisterkind erheblich erleichtern!
Kinderwunsch seit 2008
Diagnose: OAT III - es bleibt nur ICSI
18.6 Punktion von 11 Follikel
19.6 8 reife Follikel, davon nur 2 Befruchtet
23.6 Transfer von einer Morula und einen Vielzeller
29.6. Urintest negativ, Bluttest HCG wert 12
2.7 nächster Bluttest - HCG wert - 72
11.7 erster Ultraschall 1 Fruchhöhle Hcg wert 3658
19.7 das Herz schlägt - entlassung aus der Kiwu-Klinik
26.10 Feindiagnostik - alles zeitgerecht entwickelt! Es wird ein Mädchen
Diagnose: OAT III - es bleibt nur ICSI
18.6 Punktion von 11 Follikel
19.6 8 reife Follikel, davon nur 2 Befruchtet
23.6 Transfer von einer Morula und einen Vielzeller
29.6. Urintest negativ, Bluttest HCG wert 12
2.7 nächster Bluttest - HCG wert - 72
11.7 erster Ultraschall 1 Fruchhöhle Hcg wert 3658
19.7 das Herz schlägt - entlassung aus der Kiwu-Klinik
26.10 Feindiagnostik - alles zeitgerecht entwickelt! Es wird ein Mädchen
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@halinaa: danke für deine tollen bemühungen! *blümchenreich*
ich hoffe sehr, dass deine nachricht auch weitergeleitet wurde!
@ilo: ah! wo? was? wie? wann? das ist ja was ganz neues?
stimmt das wirklich? kann ich mir irgendwie nicht so recht vorstellen. hmm.
war das im bundesrat nicht "nur" ein gesetzesvorschlag? der müsste doch erst abgestimmt werden, um dann im bundestag besprochen zu werden. dann wieder weitere sitzungen und besprechungen und dann erst abstimmung darüber ... sowas würde dauern.
hmm. na mal schauen.
für uns wäre es gut, da wir heute leider unsere erste stimu absagen mussten. ich hab ne zyste am linken eierstock und muss erstmal die pille wieder nehmen. *grummel*
ich hoffe einfach, dass diese regelung bald kommt und möglichst viele davon profitieren können! *hoff*
ich hoffe sehr, dass deine nachricht auch weitergeleitet wurde!
@ilo: ah! wo? was? wie? wann? das ist ja was ganz neues?
stimmt das wirklich? kann ich mir irgendwie nicht so recht vorstellen. hmm.
war das im bundesrat nicht "nur" ein gesetzesvorschlag? der müsste doch erst abgestimmt werden, um dann im bundestag besprochen zu werden. dann wieder weitere sitzungen und besprechungen und dann erst abstimmung darüber ... sowas würde dauern.
hmm. na mal schauen.
für uns wäre es gut, da wir heute leider unsere erste stimu absagen mussten. ich hab ne zyste am linken eierstock und muss erstmal die pille wieder nehmen. *grummel*
ich hoffe einfach, dass diese regelung bald kommt und möglichst viele davon profitieren können! *hoff*
Ich finde im Internet leider auch nichts. Aber vorhin haben sie es bei Antenne Bayern in den Nachrichten gesagt. Die nächten Nachrichten kommen um halb vier, vielleicht wiederholen sie es nochmal.
Aber das hat sich schon fest angehört, das der Bund zukünftig 1/4 der Kosten übernimmt.
Aber das hat sich schon fest angehört, das der Bund zukünftig 1/4 der Kosten übernimmt.
Kinderwunsch seit 2008
Diagnose: OAT III - es bleibt nur ICSI
18.6 Punktion von 11 Follikel
19.6 8 reife Follikel, davon nur 2 Befruchtet
23.6 Transfer von einer Morula und einen Vielzeller
29.6. Urintest negativ, Bluttest HCG wert 12
2.7 nächster Bluttest - HCG wert - 72
11.7 erster Ultraschall 1 Fruchhöhle Hcg wert 3658
19.7 das Herz schlägt - entlassung aus der Kiwu-Klinik
26.10 Feindiagnostik - alles zeitgerecht entwickelt! Es wird ein Mädchen
Diagnose: OAT III - es bleibt nur ICSI
18.6 Punktion von 11 Follikel
19.6 8 reife Follikel, davon nur 2 Befruchtet
23.6 Transfer von einer Morula und einen Vielzeller
29.6. Urintest negativ, Bluttest HCG wert 12
2.7 nächster Bluttest - HCG wert - 72
11.7 erster Ultraschall 1 Fruchhöhle Hcg wert 3658
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ah ok.Ilo86 hat geschrieben:Ich finde im Internet leider auch nichts. Aber vorhin haben sie es bei Antenne Bayern in den Nachrichten gesagt. Die nächten Nachrichten kommen um halb vier, vielleicht wiederholen sie es nochmal.
Aber das hat sich schon fest angehört, das der Bund zukünftig 1/4 der Kosten übernimmt.
na wenn vom BUND die rede ist ... dann deutschlandweit?!?
ich hab nur das hier gefunden: http://www.google.com/hostednews/afp/ar ... 230b18.111
also heisst es abwarten.
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hier ist die direkte pressemitteilung des bundesrats zur heutigen sitzung zum thema künstliche befruchtung:
http://www.bundesrat.de/cln_117/nn_6898 ... __nnn=true
weiteres vorgehen:
"Der Gesetzentwurf wird nun an die Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar."
http://www.bundesrat.de/cln_117/nn_6898 ... __nnn=true
weiteres vorgehen:
"Der Gesetzentwurf wird nun an die Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar."
hört sich doch schonmal ganz gut an.
Kinderwunsch seit 2008
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18.6 Punktion von 11 Follikel
19.6 8 reife Follikel, davon nur 2 Befruchtet
23.6 Transfer von einer Morula und einen Vielzeller
29.6. Urintest negativ, Bluttest HCG wert 12
2.7 nächster Bluttest - HCG wert - 72
11.7 erster Ultraschall 1 Fruchhöhle Hcg wert 3658
19.7 das Herz schlägt - entlassung aus der Kiwu-Klinik
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18.6 Punktion von 11 Follikel
19.6 8 reife Follikel, davon nur 2 Befruchtet
23.6 Transfer von einer Morula und einen Vielzeller
29.6. Urintest negativ, Bluttest HCG wert 12
2.7 nächster Bluttest - HCG wert - 72
11.7 erster Ultraschall 1 Fruchhöhle Hcg wert 3658
19.7 das Herz schlägt - entlassung aus der Kiwu-Klinik
26.10 Feindiagnostik - alles zeitgerecht entwickelt! Es wird ein Mädchen
Es ist erst noch ein Entwurf und es steht nicht dazu, ob nun mit oder ohne Einkommensgrenzen.
Wer die 3 anliegenden Gesetzentwürfe gelesen hat, stellt fest, dass NRW einen Antrag auf KÜ für homosexuelle Paare gestellt hat. Mit Gewissheit wurde der nicht angenommen. Aber, das ist ein schöner Schritt. Mich interessiert, wie dieser Vorschlag debattiert wurde. Hat jemand einen Link zu der Debatte?
Wer die 3 anliegenden Gesetzentwürfe gelesen hat, stellt fest, dass NRW einen Antrag auf KÜ für homosexuelle Paare gestellt hat. Mit Gewissheit wurde der nicht angenommen. Aber, das ist ein schöner Schritt. Mich interessiert, wie dieser Vorschlag debattiert wurde. Hat jemand einen Link zu der Debatte?
Liebe Grüße, Rebella
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