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Steuerfrage mal

Verfasst: 01 Nov 2011 17:25
von Claudi70
Hallo,

evtl. kann mir ja wer helfen .. also ....

seit dem 15.01. dieses Jahres lebe ich getrennt von meinem Mann, sprich, jeder hat eine eigene Wohnung, wir haben nicht vor uns bisher scheiden zu lassen, daher auch kein Trennungsjahr beantragt.

Heute bekam ich nen Bescheid -noch aus Oranienburg, da wir vorher im Umland wohnten- das ich weiterhin auf Steuerklasse IV laufe. Kinderfreibetrag ist raus ... obwohl die schreiben das man den für Kinder die vor dem 2. Januar 1994 geboren sind beantragen kann. Das ist mein Sohn ja, lebt jedoch nicht bei mir.

1. Frage:

Muss ich die Steuerklasse auf 1 ändern lassen? Denn verh. bleiben wir ja

2. Frage:

Kann ich den Kinderfreibetrag wieder bekommen? Mein Sohn macht übr. soweit ich weiss gerade eine Ausbildung.

Dank euch schon mal.

Verfasst: 01 Nov 2011 22:59
von rebella67
Hallo Claudi,

an der Steuerklasse würde ich nicht rühren, falls nicht gerade ein Brief ins Haus flattert, dass ich sie ändern lassen muss. In diesem Fall würde ich direkt beim Finanzamt nachfragen, ob ich das wirklich muss, wenn ich doch verheiratet bin. Ich habe ehrlich noch nie gehört, dass die Zusammenveranlagung bei Verheirateten nicht möglich sein soll, nur weil man getrennte Wohnungen hat.

Bezüglich des Kinderfreibetrages während der Ausbildung des Kindes würde ich auch direkt bei der Lohnsteuerstelle nachfragen. Bei uns sind die da immer nett und beantworten meine Frage, wenn ich wirklich mal eine habe.

Tut mir Leid, dass ich nicht genauer antworten kann.

Verfasst: 01 Dez 2011 10:24
von Lara Joy
Gm,

etwas später aber trotzdem,

sobald man getrennt lebt (und zwar aus partnerschaftlicher Sicht nicht wohnungstechnisch) ist man verpflichtet seine Steuerklassen zu ändern.
Ansonsten wird dann für den Fall einer Scheidung noch im nachhinein die Veranlagung geändert.

Unter dem Jahr ist es ja für Dich / euch mit Stkl. IV im Prinzip wie Stkl. I, aber spätestens bei der Steuererklärung ist es eben dann doch so dass man als "echtes" Ehepaar steuerliche Vorteile hat u.a. Freibeträge doppelt usw. die man als getrenntes Paar / Single nicht hat.

Also ganz ehrliche Antwort: Ja Steuerklasse ändern, es kommt sonst irgendwann das dicke Ende + Zuschläge und Zinsen, dann lieber doch gleich richtig.

Freibetrag: Wo wohnt das Kind den jetzt bzw. wer unterhält das Kind, eigener Verdienst usw.

Dass kannst du aber gut beim zuständigen Finanzamt nachfragen.

LG