Weitere Kostenübernahme PKV

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Moderator: RA Wagner

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Angel76
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Weitere Kostenübernahme PKV

Beitrag von Angel76 »

Hallo,

ich habe nun schon mehrfach gehört, dass die PKV solange zahlen muss wie die Chance auf eine Schwangerschaftswahrscheinlichkeit über 15 % liegt.

Verursacher ist mein Partner der auch bei der PKV versichert ist. Diese hatte uns 2010 auch 2 ICSI-Behandlungen bewilligt. Die erste ICSI war zunächst erfolgreich, jedoch hatten wir einen spät. Schwangerschaftsabruch in der 23. SSW. Die 2. ICSI war negativ. Die PKV hat 2 weitere ICSI-Behandlungen bewilligt. Die 3. ICSI war wieder erfolgreich, jedoch mit MA in der 12. SSW. Die 4 ICSI war wieder negativ. Wie sehen Sie unsere Chancen, dass die PKV die Übernahme weiterer Behandlungskosten trägt?

Ich freue mich sehr, dass Sie letztendlich auch zu ihrem Ziel gekommen sind. Das macht Mut.

Liebe Grüße
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Kinderwunsch seit 2006
6x IUI 2009/2010
seit 2010 Kiwu Darmstadt
1. ICSI Sep./Okt. 2010 - positiv - 23. SSW medizinischer Spätabbruch
2. ICSI Aug. 2011 - negativ
3. ICSI Sep./Okt. 2011 positiv - MA 12. SSW
4. ICSI März 2012 - negativ
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RA Wagner
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Kostentragungspflicht der PKV

Beitrag von RA Wagner »

Hallo Angel76,

vielen Dank für Ihre Worte. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für nächsten Versuch. Sie werden bestimmt auch zum Ziel kommen!

Zu Ihrer Frage: Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, dass ein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber einer PKV besteht, wenn eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 15 % für eine Schwangerschaft besteht, wird in zwei Schritten ermittelt.

Im ersten Schritt wird die statistische Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft anhand des Alters der Frau gemäß dem IVF-Register ermittelt (über 41 Jahre liegt danach die durchschnittliche statistische Chance unter 15 %).

Im zweiten Schritt wird diese statistische Wahrscheinlichkeit durch die individuellen Faktoren der Patienten erhöht oder vermindert. Nach der Rechtsprechung ist z.B. ein solcher individueller Faktor, dass ein erfolgreicher Behandlungsversuch durchgeführt wurde. Weitere Umstände können die individuelle Wahrscheinlichkeit erhöhen (z.B. gute Eizellenqualität) bzw. reduzieren.

Entscheidend ist somit: 1. Ihr Alter zum Beginn der nächsten Behandlung und 2. auf Ihre individuelle Faktoren (kann am besten der behandelnde Arzt beurteilen).

Im Gegensatz zur GKV gibt es in bei der PKV keine Höchstgrenze bis zu der die Versicherung die Kosten übernehme muss. Ablehnungen von Kostenübernahmen durch die PKV sollte man somit nicht ohne Widerspruch hinnehmen. In vielen Fällen kann man hier noch eine Kostenübernahme erreichen.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie mich gern an.

Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
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