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KK übernimmt weitere 25%

Verfasst: 22 Jun 2012 17:24
von kastsi
Gerade lese ich in dem KK-Heftchen der BKK-VBU, dass sie zusätzlich zu den 50% weitere 25% übernehmen bei Paaren, welche die üblichen Voraussetzungen erfüllen. Und wenn beide Partner dort sind, sogar bei Unverheirateten! Es tut sich doch was!
Liebe Grüße Kastsi
P.S. Sehe gerade noch: das Ganze gilt ab 20, nicht erst ab 25 Jahren.

Verfasst: 22 Jun 2012 19:13
von free
ja habe ich heute auch gerade gelesen,nur finde ich diese information nur in dieser mitgliederzeitschrift,im portal der bkk vbu finde ich diese information nicht :?: http://www.meine-krankenkasse.de/filead ... 2-2012.pdf

Verfasst: 22 Jun 2012 23:22
von rebella67
Daumen hoch für die BKK VBU. Da bin ich ja it meinem Mann in der richtigen Krankenkasse. Schade, dass wir keinen Kinderwunsch mehr haben. :-)

Verfasst: 24 Jun 2012 21:31
von Monsa
Das sind wirklich gute Nachrichten.

Die meisten anderen Krankenkassen überlegen ja auch weiterhin ob sie noch weitere Leistungen anbieten wollen. Ich habe gestern mit meiner Krankenkasse(TK) telefoniert und ihnen gesagt das wir vor haben zu wechseln. Der mitarbeiter war sehr nett und hat erstmal nachgeguckt ob sie die Leistung nicht doch auch so haben und hat dann gesagt das die TK gerade auch noch weitere Leistungen anbieten wollen und er es daher als wichtig erachtet das sich die Versicherten zu Wort melden, damit sie ihre Leistungen verbessern können. Wäre also toll wenn alle die bei der TK sind ein wenig mehr Druck machen. Jetzt hat man auf jeden Fall ja auch ein gutes Druckmittel, denn sie wollen natürlich ungerne das man wechselt.

Verfasst: 25 Jun 2012 08:47
von michi743
Ich bin auch bei der TK und werde heute mal dort anrufen, ob sich nicht auch dort etwas bewegen läßt. Ansonsten werde ich wohl auch wechseln.

Verfasst: 25 Jun 2012 15:15
von Evi77
Ich werde auch wechseln! Habe bei meiner Krankenkasse angerufen und dort nachgefragt, die werden keine weiteren Kosten übernehmen. Ich kann nur jedem KIWU Paar raten zu wechseln, es kann sich lohnen!

LG Evi

Verfasst: 02 Jul 2012 16:34
von Marisa11
Hallo,

wie Ihr habe ich mit großem Interesse die Änderungen bei der BKK VBU verfolgt und habe gleich mal meine KK, die Barmer, genervt. Mir geht es allerdings vorwiegend um die Frage, ob die KK nur mit Trauschein zahlen können/wollen/dürfen. Hier deren Antwort (sowie meine ;-)


Mail von Berliner Barmer:

wir nehmen Bezug auf Ihre Email vom 01.07.12 und beantworten gerne Ihre Anfrage zur Kostenbeteiligung bei einer künstlichen Befruchtung.

Ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung gemäß § 27 a Sozialgesetzbuch (SGB) V können in verschiedenen Verfahren erfolgen, unter anderem im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation (IVF-Verfahren) sowie laut Bundesgerichtsurteil vom 03.04.2001 als ICSI-Behandlung (Intracytoplasmatische Spermainjektion).

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der künstlichen Befruchtung ist, dass Sie verheiratet sind und Ihr 40.Lebensjahr, Ihr Ehemann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Da Sie nicht verheiratet sind, führen Sie der Definition des Gesetzgebers nach keine gesetzlich geschützte partnerschaftliche Lebensgemeinschaft vor dem Gesetz. Somit besteht leider kein Anspruch auf Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Eine Änderung dieser gesetzlichen Regelung durch eine außerordentliche Satzungsleistung der BARMER GEK ist nicht vorgesehen. Eine Einzelfallentscheidung ist im Rahmen der Gleichbehandlung aller unserer Versicherten leider nicht möglich.


Meine Antwort:

vielen Dank für Ihre Antwort, auch, wenn diese missverständlich formuliert ist. Sie schreiben, dass "leider kein Anspruch auf Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung" besteht. Tatsächlich übernimmt die BKK VBU - eine gesetzliche Krankenkasse - die Kosten nun auch für nicht verheiratete Paare. Nach den Änderungen des Versorgungsstrukturgesetzes ist dies als Maßnahme zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit offenbar möglich. Und so wie die Änderungen der BKK VBU in den entsprechenden Foren diskutiert werden, wird dies in der Tat zu einigen Wechslern führen. Nach Aussagen von anderen Betroffenen gibt es bei einigen Kassen Überlegungen, die Leistungen für künstliche Befruchtung ebenfalls zu erhöhen (z.B. TK). Ich bedaure sehr, dass die Barmer die Problematik für die Betroffenen noch nicht erkannt hat - jetzt, wo es ganz offensichtlich die Möglichkeit zum Handeln gibt.

Anbei sende ich Ihnen den Newsletter der BKK VBU mit dem entsprechenden Sachverhalt zur Information.

Wenn ich noch erleuchtende Infos bekomme, lasse ich Euch daran teilhaben! Mir scheint es aber generell eine gute Strategie, die Krankenkassen zu nerven. Jetzt könnten sie, sie wollen aber nicht und das sollen sie doch bitte ihren Kunden erklären.

MArisa

Verfasst: 03 Jul 2012 19:29
von Inselchen
hallo marisa,

du schreibst das die TK auch darüber nachdenkt weitere kosten zu übernehmen, kann man das irgendwo nachlesen?

lg
inselchen

Verfasst: 04 Jul 2012 00:03
von thomkat
Hallo Marisa,
wir sind auch beide bei der Barmer/GEK versichert und "streiten" uns schon seit Jahresanfang. Da ja seit 1.1.12 die KK frei entscheiden kann in welchem Umfang sie ihren Mitgliedern hilft. Aber da führt bis jetzt kein Weg rein. Wir haben letzte Woche unsere Mitgliedschaft bei der Barmer/GEK gekündigt (ich habe auch gleich einen Anruf einer Mitarbeiterin bekommen, die wissen wollte warum, habe alles nochmal erklärt, aber angeblich können sie nichts machen....auch keine Einzelfallentscheidung) und hoffen jetzt noch auf ein "Friedensangebot"... sollte dies nicht der Fall sein, werden wir dann zur BKK VBU wechseln und hoffen, mit unserem Behandlungsplan nicht abgelehnt zu werden. Die 50% müssen sie ja genehmigen, aber ich weis nicht genau wie es sich mit den anderen 25% bei "Neumitgliedern" verhält.... ich werd wohl mal da anrufen müssen, denn wir wollen und können nicht länger warten und im September den nächsten Versuch starten.....

LG Thomkat

Verfasst: 05 Jul 2012 10:50
von thomkat
So ich hab mich jetzt mal durchtelefoniert und herausgefunden: die neue KK würde tatsächlich ab dem 1. Versicherungstag diese 75% übernehmen. Allerdings gibt es da einen Haken: wir müssten als Selbstzahler abgerechnet werden (also Privatrechnung) und hiervon wird alles was sonst laut Leistungskatalog zu 50% durch die KK übernommen wird, zu 75% übernommen. Das könnte uns also (nach Rücksprache mit der KIWU) unter Umständen teurer kommen als die "herkömmliche" 50%ige Abrechnung über Chipkarte. Ich hoffe, ich hab dass auch alles richtig verstanden :-?

Achja, und die Barmer/GEK übernimmt weiterhin keinen weiteren Cent als gesetzlich Vorgeschrieben...

Viele Grüße
Thomkat