Ich habe es eben bei wunschkinder entdeckt und auch im Niedersachsen-Ordner gepostet:
Niedersachsen plant ab nächstem Jahr die volle Kostenübernahme:
http://www.peiner-nachrichten.de/nachri ... 14819.html
http://www.bild.de/regional/hannover/ha ... .bild.html
Wäre so toll, wenn es klappt und es ziehen dann sicher und hoffentlich auch andere Länder nach.
LG
Bine
volle Kostenübernahme für Niedersachsen geplant
volle Kostenübernahme für Niedersachsen geplant
Kinderwunsch seit 2008
1. ISCI 01/2012 - FG 6. SSW
GBMS 03/2012 - Diagnose Septum u. Gerinnungsstörung
GBMS/BS 06/2012 - Entfernung Septum
1. Kryo 09/2012 - negativ
2. ICSI 03/2013 wir wagen einen neuen Versuch
12.03. PU/ 18.03. TF
27.03. BT positiv HCG 173
09.04. 1. US, das Herz schlägt

23.04. 2. US, Krümel ist 1,5 cm groß
06.05. 3. US u. 1. VU, Krümel ist 3 cm groß und bewegt Arme und Beine

- Es kommt nicht darauf an wielange man wartet, sondern auf wen man wartet. -

Nach der Pressemitteilung des Sozialministeriums Niedersachsen soll der Eigenanteil der Patienten von 50 % auf 25 % reduziert werden. Eine volle Kostenübernahme ist nach meiner Kenntnis leider nicht geplant. Wäre aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung!
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Hallo,
Ich hatte letzte Woche Antwort auf meine Mail vom Ministerium erhalten
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, zusammen mit dem Bund ab 2013 Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei maximal vier Versuchen finanziell zu unterstützen, wenn sie eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen. Die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen sind dieselben, nach denen bereits jetzt die gesetzliche Krankenversicherung 50% der Kosten übernimmt:
Die Paare müssen verheiratet sein, es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden, die Ehefrau muss zwischen 25 und 40, der Ehemann zwischen 25 und 50 Jahren alt sein und es bedarf einer ärztlichen Feststellung, dass die Maßnahme Erfolg verspricht.
Darüber hinaus sind als weitere Voraussetzungen zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Niedersachsen und den Bund vorgesehen, dass der Wohnsitz des beantragenden Ehepaares in Niedersachsen liegt und die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Niedersachsen erfolgt.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, wollen das Land Niedersachsen und der Bund von den Kosten, des den Paaren nach Abrechnung mit der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung sowie ggf. der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils zusammen 50% übernehmen. Geplant ist, dass jede Maßnahme der assistierten Reproduktion gesondert beim Land zu beantragen ist. Die Beantragung des Zuschusses kann demnach auch erst beim 2. oder 3. Versuch erfolgen, sofern die Maßnahme im Jahr 2013 durchgeführt wird.
Gegenwärtig wird eine Förderrichtlinie erstellt, die anschließend mit dem Finanzministerium abgestimmt werden muss. Insofern kann ich Ihnen noch keine verbindliche Zusage zu den Details machen.
LG
Ich hatte letzte Woche Antwort auf meine Mail vom Ministerium erhalten
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, zusammen mit dem Bund ab 2013 Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei maximal vier Versuchen finanziell zu unterstützen, wenn sie eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen. Die Voraussetzungen für die Unterstützungsleistungen sind dieselben, nach denen bereits jetzt die gesetzliche Krankenversicherung 50% der Kosten übernimmt:
Die Paare müssen verheiratet sein, es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden, die Ehefrau muss zwischen 25 und 40, der Ehemann zwischen 25 und 50 Jahren alt sein und es bedarf einer ärztlichen Feststellung, dass die Maßnahme Erfolg verspricht.
Darüber hinaus sind als weitere Voraussetzungen zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Niedersachsen und den Bund vorgesehen, dass der Wohnsitz des beantragenden Ehepaares in Niedersachsen liegt und die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Niedersachsen erfolgt.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, wollen das Land Niedersachsen und der Bund von den Kosten, des den Paaren nach Abrechnung mit der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung sowie ggf. der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils zusammen 50% übernehmen. Geplant ist, dass jede Maßnahme der assistierten Reproduktion gesondert beim Land zu beantragen ist. Die Beantragung des Zuschusses kann demnach auch erst beim 2. oder 3. Versuch erfolgen, sofern die Maßnahme im Jahr 2013 durchgeführt wird.
Gegenwärtig wird eine Förderrichtlinie erstellt, die anschließend mit dem Finanzministerium abgestimmt werden muss. Insofern kann ich Ihnen noch keine verbindliche Zusage zu den Details machen.
LG