hallo Kämpfer,
ich mußte erst mal meine gedanken sammeln und nun ein paar auszüge aus dem wirrwarr
erstmal, liebe Iris, befruchtet werden dürfen mehrere. aber nur 3 dürfen das stadium der kernverschmelzung erreichen. die eskimos sind in D alle im vorkernstadium. (siehe §8 EschG) dieses gesetz ist vom bundestag beschlossen worden - das wäre der hammer, wenn der Bundesausschuß der kv da auch seine hände mit im spiel hat.
ich denke, es ist wirklich ein superharter brocken. wir werden wohl in unserer kiwuzeit nicht mehr in den genuß kommen, dass dieses gesetz "gelockert" wird. dennoch möchte ich mich euch anschließen! bisher wird das EschG fast ausschließlich im zshg mit stammzellforschung / wissenschaft und PID abgehandelt. die einhellige meinung von wissenschaftlern und politikern in D ist, dass keine embryonen für forschungszwecke "gezüchtet" werden dürfen. Dem stimme ich voll und ganz zu, wie sicher fast alle hier. und an diesem punkt sind wir bei uns. es geht bei den besagten embryonen um unsere EZ, EZ von kiwupatienten und um unsere eskimos. bisher habe ich allerdings keine Diskussion verfolgt, kann mich zumindest nicht erinnern, in der wir zu wort kommen. meist geht es um selektion und menschenwürde, um meinungen von politikern und wissenschaftlern. Wer fragt uns?
In der mediz. Terminologie wird zur unterscheidung von späteren stadium desFötus - die ganze frühere entwicklung als Embryonalentwicklg. bezeichnet. In diesen bereich fällt somit auch die blastozyste vor der implantation. Dieser terminus und die anwendung des EschG darauf, suggerieren die verwechslung der Blaszozyste mit viel späteren entwicklg.stadien. meist wird in diskussionen von der blastozyste eine bild eines mehrwöchigen keims illustriert und erzeugt falsche assoziationen. Erst nach der implantation entstehen organanlagen, gewebe, gehirn und das komplizierte nervensystem. Diese entwicklung enthält ein vielfaches mehr an informationen als das ganze genom (genetische anlage) und diese entwicklung vollzieht sich auch bei eineiigen zwillingen verschieden. Für die ethikkommission erhob sich deshalb die frage, ob man die einmaligkeit des individuums statt mit der einmaligkeit eines genoms erst mit der entstehung seines nervensystems und dessen leistung begründen sollte.
Der 3 monatige fötus ist, anders als die winzige kugelförmige blastozyste , schon ein richtiges kleines menschlein mit kopf, haut, gliedern, sinnesorganen und nervensystem. Und dieser darf nach deutschen gesetzen nach 3 monaten noch abgetrieben werden. Er hat alle voraussetzungen, um schmerzen zu empfinden. Man weiß aus US bildern, dass er sich bei seiner tötung windet und auszuweichen versucht. Es ist völlig inkonsequent, die winzigen zellhaufen - die wir alle mehr als lieben und achten, zu schützen, wenn solche kleinen wesen straffrei getötet werden können.
für mich steht nicht die frage nach PID - aber ich befürworte PID.
Es tun sich also zwei verschiedene bereiche bezüglich des EschG auf. Ich würde gern alle meine gewonnen und befruchteten EZ zu blastozysten heranwachsen lassen. Ich möchte, dass mein arzt die besten, kräftigsten und überlebensfähigsten transferieren kann. Nur dadurch wächst meine chance. Und dadurch ist die erfolgsrate höher, als in anderen ländern. Falls noch mehr überlebensfähige dabei sein sollten, wer sagt denn, dass ich diese "umbringe"? auch diese könnten eskimos werden und bei nochmaligen kiwu verwendet werden. (die stammzellforschung möchte ich hier nicht erörtern - aber ich würde meine embryonen auch der forschung zur verfügung stellen - zur entwicklung von medikamenten, die krankheiten heilen können - vorausgesetzt, die deutschen gesetze verhindern den missbrauch)
1998 wurden 40000 IVF/Icsi behandlungen in D durchgeführt. Im ivf register sind 3240 geburten dokumentiert (0,5% aller in diesem jahr geborenen kinder) die reproduktionsmedizin beansprucht 10% des budgets der gynäkologen - ist das verhältnismäßig? Wohl kaum! ein ziemlich hoher anteil! Das bedeutet - höhere erfolgsrate - niedrigere kosten!
(bei eventueller änderung des gesetzes)
Der zweite bereich ist unbestritten die PID. Alles wird unternommen, um heutzutage gesunde kinder auf die welt zu bringen. Die vorsorgeuntersuchungen werden immer besser und sicherer. Aber was bedeutet es für mich, wenn ich im 3. monat gesagt bekomme - "ihr kind ist leider schwer krank" ? psychisch wohl eine kaum zu ertragende vorstellung. (übrigens haben in einer berliner untersuchung genau 2 frauen ihr baby trotz anomalien behalten - weiß leider nicht von wie vielen, sorry - )
Noch schlimmer ist es für kiwu-paare, die von vornherein wissen, dass bei ihnen ein genetischer defekt vorliegt - auch ihnen wird die pid versagt bleiben, solange das EschG in dieser form bestehen bleibt. Sollen diese paare kinderlos bleiben?
Im mai hat der spiegel einen äusserst interessanten artikel gebracht - es geht hauptsächlich um stammzellforschung. Logischerweise bleibt der themenbereich PID dabei nicht unerwähnt. Der artikel ist leider auch ziemlich "gefärbt". Es fallen worte wie: babymacher und embryo-tüv. Und natürlich kommen gegner zu wort, deren meinung dann als abschliessender satz einfach so stehen bleibt. Nichtsdesto trotz, es gibt massig infos, über pro-meinungen und es werden namen genannt. Ich habe diesen Artikel eingescannt, 13 seiten. Falls ich ihn mailen soll, sagt bescheid.
Hier mal einige namen:
Befürworter
Katharina Reiche / Beauftragte der CDU/CSU fraktion für Gen- und Biopolitik
Ulrike Flach / FDP vorsitzende de bundestagsausschusses für bildung, forschung und technikfolgenabschätzung
Prof. Winnacker / vorsitzender deutsche forschungsgesellschaft
An anderer stelle habe ich gelesen:
Fr. Prof. Schipanski / Wissenschaftsministerin von Thüringen
Ansprechpartner könnte auf jeden fall die ethikkommission sein. Zwar hat diese eine änderung des EschG erst mal abgelehnt, aber dort sitzen auf alle fälle auch befürworter (weiss leider nicht wer von denen )
Hier mal die namen der ethikkommission und anschrift:
Die Mitglieder des Nationalen Ethikrates sortiert nach Tätigkeitsfeldern
Soziologen und Sozialwissenschaftler
Prof. Dr. Wolfgang van den Daele
Soziologe, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Prof. Dr. Eve-Marie Engels
Soziologin, Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Prof. Dr. Therese Neuer-Miebach
Sozialwissenschaftlerin, Fachhochschule Frankfurt am Main
Aus dem rechtlichen Bereich
Prof. Dr. Horst Dreier
Rechtsphilosoph, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Prof. Dr. Volker Gerhardt
Rechtsphilosoph, Humboldt-Universität zu Berlin
Kristiane Weber-Hassemer
Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt am Main
Prof. Dr. Jochen Taupitz
Medizinrechtler, Universität Mannheim
Prof. Dr. Dr. h.c. Spiros Simitis
ehem. hessischer Datenschutzbeauftragter, Johann-Wolfgang Goethe Universität, Frankfurt
Vorsitzender des Nationalen Ethikrates
Dr. Hans-Jochen Vogel
ehem. SPD-Vorsitzender, Justizminister a. D.
Kirchenvertreter
Bischof Dr. Gebhard Fürst
kath. Bischof, Diözese Rottenburg-Stuttgart
Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff
katholischer Moraltheologe an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg
Bischof Prof. Dr. Wolfgang Huber
evangelischer Bischof, Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg
Prof. Dr. Dr. h.c. Richard Schröder
evangelischer Theologe, Humboldt-Universität zu Berlin
Ethiker
Prof. Dr. Regine Kollek
Vorsitzende des Ethikbeirates des Gesundheitsministeriums, Universität Hamburg
Stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Ethikrates
PD Dr. Bettina Schöne-Seifert
Zentrum für Wissenschaftstheorie und -ethik, Universität Hannover
Dr. med. Christiane Woopen
Medizinethikerin, Universität zu Köln
Vertreter der Behindertenverbände
Christiane Lohkamp
Vorsitzende der Huntington-Hilfe e.V. Stuttgart
Molekularbiologen und Genetiker
Prof. Dr. Detlev Ganten
Molekularbiologe, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes des Max-Delbrück- Centrums für molekulare Medizin, Berlin
Prof. Dr. Christiane Nüsslein-Volhard
Molekularbiologin und Nobelpreisträgerin, Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie, Tübingen
Prof. Dr. Jens Reich
Molekularbiologe, Max-Delbrück-Centrum für molekulare Medizin, Berlin
Prof. Dr. Peter Propping
Humangenetiker, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bon
Vertreter der Forschung
Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker
Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG, Bonn
Prof. Dr. Dr. Eckhard Nagel
Leiter des Transplantationszentrum am Klinikum Augsburg.
Stellvertretender Vorsitzender des Nationalen Ethikrates
Vertreter der Industrie und Wirtschaft
Heinz Putzhammer
Mitglied des Bundesvorstandes des DGB
Dr. h.c. Lothar Späth
Vorsitzender des Vorstandes der Jenoptik AG
Adresse der Geschäftsstelle des Ethikrat
Geschäftsstelle Nationaler Ethikrat
c/o Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Jägerstraße 22-23
10117 Berlin
Telefon: 030 / 20 370 0
FAX: 030/20 370 600
Email:
info@nationalerethikrat.de
Internet:
http://www.nationalerethikrat.de
Leider habe ich keine peilung, wie wir weiter vorgehen könnten. Habt ihr eine? Ich such mal noch ein bissl im netz zum thema.
Vorab erst mal liebe grüße
billi
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Billi am 2001-09-07 01:55 ]</font>