Heute war die Verhandlung.
Zuerst mal: Es ging nicht um Eizellspende. Es ging darum, dass der betreffende Arzt in 26 Fällen Frauen für eine Behandlung bei Prof. Zech vorbereitet hatte. In allen Fällen wurden nach dem Vorwurf mehr als 3 Embryonen befruchtet.
Es tut mir Leid, dass es zu der Verwechslung kam. Der taz-Artikel (oben verlinkt), in dem schon vor ein paar Wochen über diesen Arzt berichtet wurde, klingt so als würde es da um Eizellspende gehen. Ich habe es gerade noch mal gelesen. Da werden wirklich Dreierregel und Eizellspende miteinander verwoben. Es wird viel über Eizellspende geschrieben und ich musste einfach davon ausgehen, dass es so ist, wie ich es hier angekündigt habe.
Nun ging es also um die unterstellte "Kultivierung von mehr Eizellen als auf die Frau übertragen werden sollen" bzw. ja nur um Beihilfe dazu, weil der Berliner Arzt die Frauen ja nur vorbereitet hat.
Für mich war es dennoch genauso spannend.
Es gibt noch kein Urteil. Das war auch nicht zu erwarten. Die Richterin hatte nicht ganz so viel Kenntnis über die Abläufe bei einer assistierten Befruchtung wie es wohl sinnvoll gewesen wäre. Sie hatte einige Studien gelesen, hat sich Gedanken gemacht, aber alls bis ins letzte Detail wusste sie nicht. Konnte man vielleicht auch nicht erwarten, da die Abläufe ja sehr komplex sind. An einem bestimmten Punkt war sie der Überzeugung, dass sie sich noch mal an neutraler Quelle informieren muss. Da war dann erstmal Schluss. Es wird einen neuen Termin geben.
Ich werde nicht den gesamten Verhandlungsverlauf ins Forum schreiben, weil ich den Prozeßausgang damit nicht beeinflussen will. Das ist mir zu heiß. Ich schreibe aber alles für mich selber auf und berichte dann genauer, wenn das Urteil mal unanfechtbar geworden ist.
Was sicher für den Prozessausgang unschädlich ist und hier im Forum bestimmt auch von Interesse ist die Tatsache, dass die Verhandlung von jedem Interessierten besucht werden konnte und dass dort sämtliche Namen von den behandelten Frauen mit Vor- und Nachnamen vorgelesen wurden. Das halte ich aus datenschutzrechtlichen Gründen schon bedenklich. Ich hätte dort alle Namen mitschreiben können und sie veröffentlichen. Vermutlich wäre das von mir keine Straftat gewesen. Als ich das Gericht betrat stand da zwar, filmen, fotografieren und Tonbandaufnahmen sind verboten, aber wie unschwer zu erkennen war, konnte man dafür Sondergenehmigung erhalten. Es waren auch Filmkameras dort. Ich habe es nicht genau gesehen, aber ich glaube, die anwesenden Journalisten haben die Verhandlung aufgezeichnet. Gut, die werden keine Namen veröffentlichen, aber trotzdem erlangen sie so Kenntnis von den Namen. Meine Mitschrift war ebenso nicht verboten. - Ich glaube nicht, dass das den Betreffenden recht war. ...